Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2021.
· Angaben zum Thema Wasser:
Die Erstellung von Starkregengefahrenkarten ist in Arbeit. Im Laufe der Jahres 2022 wird eine im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erstellte Starkregengefahrenkarte veröffentlicht. Die Erstellung kleinräumiger Starkregen-Gefahrenkarten liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Informationen, wie viele Quadratmeter Flächen im Landkreis Neu-Ulm in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen, liegen derzeit leider nicht vor nicht vor. Die Schaffung von Regen-Rückhaltebecken liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Im Regenwassergesamtkonzept der Stadt Senden ist die Errichtung von 8 neuen Regenrückhaltebecken vorgesehen. Das wasserrechtliche Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
· Angaben zu den weiteren geplanten Baumpflanzungen im Landkreis Neu-Ulm:
Seit Oktober 2019 besteht das Kooperationsprojekt "Neue Klimawälder" des Landkreises mit den Kommunen. Zielsetzung ist die Neupflanzung von 100.000 Bäumen bis zum Jahr 2030.
Es wurden bislang vom Landkreis Neu-Ulm selbst 4 Klimawälder neu angelegt mit insgesamt 21.200 Baumpflanzungen. Von den Kommunen 3 Klimawälder mit 5.000 Bäumen.
Im nächsten Jahr folgen Neupflanzungen in Weißenhorn und Illerberg mit ca. 12.000 bzw. 4.000 Bäumen.
· Angaben zum Klimaschutzkonzept:
Unter folgendem Link ist das Integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Neu-Ulm einzusehen:
https://www.landkreis-nu.de/de/datei/...
Der Landkreis Neu-Ulm hat erkannt, dass im Bereich Verkehr/ Mobilität noch große Einsparpotenziale vorhanden sind. Aus diesem Grund wurde 2016 zusätzlich das Klimaschutz-Teilkonzept Mobilität erstellt:
https://www.landkreis-nu.de/de/Servic...
Der Landkreis Neu-Ulm hat bereits 2012 ein Integriertes Klimaschutzkonzept erstellt. Das Klimaschutzkonzept enthält ein Handlungsprogramm mit Leitbild, Leitlinien und quantifizierten Zielen zur Umsetzung der regionalen Energiewende - differenziert nach den Handlungsfeldern "Übergeordnete Maßnahmen", "Energie rund ums Haus", "Regionale Energieerzeugung und -versorgung", "Energiemanagement in Unternehmen" und "Verkehr" sowie einen Maßnahmenkatalog über 15 ausgewählte kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen. Da die Maßnahmen überwiegend umgesetzt wurden oder sich in der dauerhaften Umsetzung befinden und sich im Klimaschutz in den letzten Jahren viele Neuerungen ergeben haben, fasste der Ausschuss für Umwelt, Klima und Natur am 05. Oktober 2021 den Beschluss, das Klimaschutzkonzept des Landkreises inklusive der Aufnahme neuer Maßnahmen fortzuschreiben.
In die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes sollen verschiedene Zielsetzungen einfließen, miteinander verknüpft und in Einklang gebracht werden. Ziel der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist die Aktualisierung der Klimaschutzziele des Landkreises und die Erarbeitung konkreter Klimaschutzmaßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Die Landkreisverwaltung als Behörde soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden. Für den gesamten Landkreis Neu-Ulm wird die Klimaneutralität bis 2045 angestrebt. Hierfür wird das Konzept entsprechende Fahrpläne mit messbaren Zwischenzielen enthalten. Wir wollen hierehrgeizige Ziele mit entsprechenden Zwischenzielen kombinieren, die eine möglichst exakte Bezifferung zulassen, welche Auswirkungen und CO2-Einsparung durch die Maßnahmen erreicht werden.
Im Handlungsfeld Naturschutz sollen bestehende Maßnahmen ausgeweitet werden, bspw. das Anlegen weiterer Klimawälder und die Fortführung der Renaturierung und Wiederbewässerung der Moore. Neu hinzu kommt die Thematik der Klimawandelanpassung u.a. in Forst und Landwirtschaft. Diese ist neben dem eigentlichen Klimaschutz separat zu betrachten und setzt sich mit klimawandelbedingten Naturereignissen auseinander. Während beim Klimaschutz die Fragestellung nach der Begrenzung des Klimawandels und damit der Findung von Strategien zur Vermeidung des Ausstoßes von klimarelevanten Treibhausgasen im Vordergrund steht, geht es bei der Klimaanpassung um mögliche sowie notwendige Vorbereitungen, die dazu dienen, die Folgen des Klimawandels abzumildern und Schäden abzuwenden.
Für den Landkreis ist besonders wichtig, dass alle Handlungsfelder und Maßnahmen mit den entsprechenden CO2-Einsparpotenzialen hinterlegt werden. Die CO2-Einsparpotenziale müssen vom Fachbüro erhoben, festgelegt und auch hinsichtlich ihrer Potenziale priorisiert werden. Somit soll ersichtlich sein, welche Handlungsfelder und Maßnahmen die höchsten CO2-Einsparpotenziale haben. Zudem sollen die Kosten der jeweiligen Maßnahmen dargestellt werden.
Da sich die Klimaschutzaktivitäten des Landkreise Neu-Ulm daher momentan in einem gewissen Umbruch befinden, können voraussichtlich gegen Mitte 2022 detailliertere Angaben, gerade in den Bereichen Klimaschutzanpassung getroffen werden.
Ich hoffe ich konnte Ihre Anfrage soweit beantworten, sollten Sie weitere Details benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen