Sehr geehrter Herr Semsrott,
auf Ihren Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
Das Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises finden Sie hier:
https://www.ostalbkreis.de/sixcms/med...
Ein Klimaanpassungskonzept haben wir nicht.
Die Aktivitäten des Ostalbkreises in Sachen Klimaschutz können Sie auf unserer Homepage nachlesen (ganz aktuell unsere Pressemitteilung zur Einrichtung eines Klimaschutzrefererats beim Landratsamt und zur Gründung eines Klimaschutzbeirats:
https://newsroom.ostalbkreis.de/sixcm... oder allgemein unter
https://www.ostalbkreis.de/sixcms/det...
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
Eine verantwortungsvolle Überflutungsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen mit den Grundstückeigentümern. Zu Auskünften der Starkregen-Gefahrenkarten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kommune.
Unter folgenden Links sind umfassende Informationen öffentlich verfügbar:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/vero...
Starkregen (
baden-wuerttemberg.de)<
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.d...>
Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg (
lubw.de)<
https://pudi.lubw.de/detailseite/-/pu...>
Kompaktinformation Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg – von der Starkregengefahrenkarte zum kommunalen Handlungskonzept (inkl. FAQ) (
baden-wuerttemberg.de)<
https://www.hochwasser.baden-wuerttem...>
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit dem Jahr 2016 Kommunen finanziell bei der Erstellung von Konzepten für das lokale Management der Risiken durch Starkregen. Starkregenkonzepte und Flussgebietsuntersuchungen werden vom Land mit 70% gefördert.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen.
Eine Übersicht über den gesamten Ostalbkreis haben wir nicht vorliegen. Auch was die Erstellung von forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungskonzepten für die im Zuständigkeitsbereich des Ostalbkreis liegenden Wälder und deren konkrete Umsetzung betrifft, ist der Ostalbkreis nach der Fortreform in Baden-Württemberg als untere Forstbehörde ausschließlich als Dienstleister bei Dritten (Privat- und Körperschaftswälder) auf privatrechtlicher Basis tätig. Der Großteil der Wälder wird von der ForstBW verwaltet.
Unabhängig davon, dass die erwünschten Informationen nicht lückenlos vorliegen, da nicht alle Forstbetriebe im Kreis von der unteren Forstbehörde betreut werden, dürfen Auskünfte fremde Betriebe betreffend aus Datenschutzgründen nicht ohne Einholung entsprechender Einzel-Vollmachten erteilt werden. Angesichts der Vielzahl der Kunden würde dies einen - noch von uns im Detail zu kalkulierenden - personellen und finanziellen Aufwand verursachen, der definitiv über 200 Euro liegen würde. Eine kostenfreie Zusammenstellung der Informationen - vorausgesetzt die Eigentümer der Wälder stimmen einer Auskunftserteilung überhaupt zu - ist nicht möglich. Sollten Sie dennoch an der Weiterbearbeitung dieser Frage interessiert sein, bitten wir um entsprechende Rückmeldung. Je Stunde Aufwand berechnen wir laut unserer Gebührenverordnung 61 Euro.
- Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.
Aktuell liegen dem Landratsamt Ostalbkreis keine Anträge zur Schaffung von Hochwasserrückhaltebecken vor. Wir bitten Sie, Ihre Anfrage an die Kommunen bei Gewässern II. Ordnung sowie an das Regierungspräsidium Stuttgart bei Gewässern I. Ordnung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen