Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235444]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235444/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Wir werden Ihr Anliegen schnel…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235444]
Datum
15. Dezember 2021 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen und Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen: - Den aktuellen Klimaschut…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235444]
Datum
17. Dezember 2021 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
largeLine_2ef6a507-2c42-41a6-bf8d-df2a66899c18.jpg
8,5 KB
logoOAK_990bfc9f-56a0-4996-b5cc-67d09b17946e.png
9,9 KB
smallLine_7fbd8e9b-a3fc-4c44-8c91-c767bec999c6.jpg
7,9 KB
Zensus2022_9614f551-2fe0-4f35-bd31-21e8076e2edd.jpg
28,5 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) Das Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises finden Sie hier: https://www.ostalbkreis.de/sixcms/med... Ein Klimaanpassungskonzept haben wir nicht. Die Aktivitäten des Ostalbkreises in Sachen Klimaschutz können Sie auf unserer Homepage nachlesen (ganz aktuell unsere Pressemitteilung zur Einrichtung eines Klimaschutzrefererats beim Landratsamt und zur Gründung eines Klimaschutzbeirats: https://newsroom.ostalbkreis.de/sixcm... oder allgemein unter https://www.ostalbkreis.de/sixcms/det... - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. Eine verantwortungsvolle Überflutungsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen mit den Grundstückeigentümern. Zu Auskünften der Starkregen-Gefahrenkarten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kommune. Unter folgenden Links sind umfassende Informationen öffentlich verfügbar: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/vero... Starkregen (baden-wuerttemberg.de)<https://www.lubw.baden-wuerttemberg.d...> Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg (lubw.de)<https://pudi.lubw.de/detailseite/-/pu...> Kompaktinformation Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg – von der Starkregengefahrenkarte zum kommunalen Handlungskonzept (inkl. FAQ) (baden-wuerttemberg.de)<https://www.hochwasser.baden-wuerttem...> Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit dem Jahr 2016 Kommunen finanziell bei der Erstellung von Konzepten für das lokale Management der Risiken durch Starkregen. Starkregenkonzepte und Flussgebietsuntersuchungen werden vom Land mit 70% gefördert. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Eine Übersicht über den gesamten Ostalbkreis haben wir nicht vorliegen. Auch was die Erstellung von forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungskonzepten für die im Zuständigkeitsbereich des Ostalbkreis liegenden Wälder und deren konkrete Umsetzung betrifft, ist der Ostalbkreis nach der Fortreform in Baden-Württemberg als untere Forstbehörde ausschließlich als Dienstleister bei Dritten (Privat- und Körperschaftswälder) auf privatrechtlicher Basis tätig. Der Großteil der Wälder wird von der ForstBW verwaltet. Unabhängig davon, dass die erwünschten Informationen nicht lückenlos vorliegen, da nicht alle Forstbetriebe im Kreis von der unteren Forstbehörde betreut werden, dürfen Auskünfte fremde Betriebe betreffend aus Datenschutzgründen nicht ohne Einholung entsprechender Einzel-Vollmachten erteilt werden. Angesichts der Vielzahl der Kunden würde dies einen - noch von uns im Detail zu kalkulierenden - personellen und finanziellen Aufwand verursachen, der definitiv über 200 Euro liegen würde. Eine kostenfreie Zusammenstellung der Informationen - vorausgesetzt die Eigentümer der Wälder stimmen einer Auskunftserteilung überhaupt zu - ist nicht möglich. Sollten Sie dennoch an der Weiterbearbeitung dieser Frage interessiert sein, bitten wir um entsprechende Rückmeldung. Je Stunde Aufwand berechnen wir laut unserer Gebührenverordnung 61 Euro. - Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Aktuell liegen dem Landratsamt Ostalbkreis keine Anträge zur Schaffung von Hochwasserrückhaltebecken vor. Wir bitten Sie, Ihre Anfrage an die Kommunen bei Gewässern II. Ordnung sowie an das Regierungspräsidium Stuttgart bei Gewässern I. Ordnung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen