Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235448]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235448/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Einklang mit dem BayDSG/BayUIG/VIG übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Sac…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235448]
Datum
5. Januar 2022 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Einklang mit dem BayDSG/BayUIG/VIG übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Sachgebiete Naturschutz und Wasserrecht sowie der Fachstelle Energie und Klimaschutz. - Die aktuelle Klimaschutzstrategie des Landkreises Pfaffenhofen finden Sie im Anhang. - Ein aktueller Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept). Liegt nicht vor. Einige Landkreis-Kommunen haben bereits ein Klimaanpassungskonzept bzw. setzten gerade eines um. Genaueres liegt dem Landkreis hier aber nicht vor und müsste bei den Kommunen direkt angefragt werden. - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. Liegt nicht vor. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. In den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) steht in § 1 Absatz 3 Nummer 2: (3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen, Zudem wird laut Art. 8 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) die Staatsregierung ermächtigt, das Nähere zur Kompensation von Eingriffen durch Rechtsverordnung zu regeln, insbesondere 1. zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Entsiegelung, Dies wurde mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) umgesetzt, betrifft jedoch, wie der Name sagt, lediglich Maßnahmen zur Kompensation eines geplanten Eingriffs. Konkrete Vorgaben zu einer festgesetzten Quadratmeterzahl zur Entsiegelung liegen nicht vor. Ebenso wenig gibt es eine Vorgabe, wie viele Bäume im Landkreis für den Klimaschutz gepflanzt werden sollen. Im Rahmen der Bauleitplanung oder bei Bauvorhaben werden Neupflanzungen als Ausgleich für gefällte Bäume bzw. als Eingrünungsmaßnahme festgesetzt, darüber hinaus hat der Naturschutz keine Rechtsgrundlage für eine Forderung nach Neupflanzungen. - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Dem Wasserrecht liegt keine Planung des Landkreises Pfaffenhofen zur Schaffung von Rückhaltebecken vor. In der Regel jedoch planen und bauen diese nicht Landkreise, sondern die jeweiligen Gemeinden, Märkte und Städte. Gleiches gilt für die Starkregengefahrenkarten. Einzelne Gemeinden planen wohl ein Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement. Nähere Kenntnisse liegen uns nicht vor und müssten bitte direkt bei den Gemeinde erfragt werden. Link zur Informationsseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt über ein Forschungsvorhaben: Projekt HiOS (Hinweiskarten Oberflächenabfluss und Sturzflut) - LfU Bayern<https://www.lfu.bayern.de/wasser/star...> Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße

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