Sehr geehrter Herr Semsrott,
im Einklang mit dem BayDSG/BayUIG/VIG übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Sachgebiete Naturschutz und Wasserrecht sowie der Fachstelle Energie und Klimaschutz.
- Die aktuelle Klimaschutzstrategie des Landkreises Pfaffenhofen finden Sie im Anhang.
- Ein aktueller Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept).
Liegt nicht vor. Einige Landkreis-Kommunen haben bereits ein Klimaanpassungskonzept bzw. setzten gerade eines um. Genaueres liegt dem Landkreis hier aber nicht vor und müsste bei den Kommunen direkt angefragt werden.
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
Liegt nicht vor.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen.
In den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) steht in § 1 Absatz 3 Nummer 2:
(3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere
2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen,
Zudem wird laut Art. 8 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) die Staatsregierung ermächtigt, das Nähere zur Kompensation von Eingriffen durch Rechtsverordnung zu regeln, insbesondere
1. zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Entsiegelung,
Dies wurde mit der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) umgesetzt, betrifft jedoch, wie der Name sagt, lediglich Maßnahmen zur Kompensation eines geplanten Eingriffs.
Konkrete Vorgaben zu einer festgesetzten Quadratmeterzahl zur Entsiegelung liegen nicht vor.
Ebenso wenig gibt es eine Vorgabe, wie viele Bäume im Landkreis für den Klimaschutz gepflanzt werden sollen. Im Rahmen der Bauleitplanung oder bei Bauvorhaben werden Neupflanzungen als Ausgleich für gefällte Bäume bzw. als Eingrünungsmaßnahme festgesetzt, darüber hinaus hat der Naturschutz keine Rechtsgrundlage für eine Forderung nach Neupflanzungen.
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.
Dem Wasserrecht liegt keine Planung des Landkreises Pfaffenhofen zur Schaffung von Rückhaltebecken vor.
In der Regel jedoch planen und bauen diese nicht Landkreise, sondern die jeweiligen Gemeinden, Märkte und Städte.
Gleiches gilt für die Starkregengefahrenkarten. Einzelne Gemeinden planen wohl ein Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement.
Nähere Kenntnisse liegen uns nicht vor und müssten bitte direkt bei den Gemeinde erfragt werden.
Link zur Informationsseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt über ein Forschungsvorhaben:
Projekt HiOS (Hinweiskarten Oberflächenabfluss und Sturzflut) - LfU Bayern<
https://www.lfu.bayern.de/wasser/star...>
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße