Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235453]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235453/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind dabei uns intern mit den entsprechenden Koll…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235453]
Datum
4. Januar 2022 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind dabei uns intern mit den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen abzustimmen, um Ihnen Ihre Fragen zu beantworten. Ihnen ein gutes Neues Jahr wünscht Sandra Frorath-Koster Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie in meiner Email vom 4. Januar erwähnt, haben wir die von Ihnen gewünschten Info…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235453]
Datum
20. Januar 2022 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie in meiner Email vom 4. Januar erwähnt, haben wir die von Ihnen gewünschten Informationen in den einzelnen Fachbereichen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zusammengetragen. Hier der Auszug aus Ihrer Anfrage (die Antworten finden Sie unter der entsprechenden Nummerierung unten.): Senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1) Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft 2) Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) 3) Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft 4) Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. 5) Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mit-zuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Die Antworten des Kreises: 1) Aktuelles Klimaschutzkonzept des Rhein-Neckar-Kreises Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 einstimmig die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts beschlossen. Das Konzept ist unter dem Link https://www.rhein-neckar-kreis.de/sta... abrufbar. 2) Aktueller Plan zur Anpassung des Rhein-Neckar-Kreises an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) Die Erarbeitung einer Konzeption zur Klimawandelanpassung ist Bestandteil des am 14.12.2021 im Kreistag beschlossenen fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes. Die Planungen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der hierbei zu bearbeitenden Themen sowie festzulegenden Zeithorizonte können daher auf der Grundlage des Beschlusses erst jetzt beginnen. 3) Starkregen-Gefahrenkarten für den Rhein-Neckar-Kreis Der Rhein-Neckar-Kreis erstellt keine Starkregengefahrenkarten für das Kreisgebiet. Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist Aufgabe der Kreiskommunen. Im Rahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements werden auch Analysen der Überflutungsgefährdungen vorgenommen und Starkregengefahrenkarten erstellt. Die Kreiskommunen werden durch Förderprogramme des Landes finanziell aber auch methodisch unterstützt. In diesem Kontext ist auf den Leitfaden des Landes Baden-Württemberg „Leitfaden kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“, der von der Landesanstalt für Umwelt-schutz Baden-Württemberg (LUBW) herausgegeben wird, zu verweisen. Mit diesem Leitfaden stellt das Land den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um vom Starkregen aus-gehende Gefahren analysieren zu können. Hierdurch werden die Städte und Gemeinden auch in die Lage versetzt, kommunale Starkregenkarten zu erstellen. Auf dieser Grundlage können dann Maßnahmen erarbeitet werden, die mögliche Schäden im Starkregenfall verhindern oder deutlich verringern. 4) Höhe des vorgesehenen Budgets eines Anpassungskonzepts Wie unter Antwort 2 dargelegt, beginnen jetzt die Planungen zur Konzeption zur Klimawandelanpassung. Die Festlegung von Budgets wird daher erst im Laufe der weiteren Arbeiten möglich sein. 5) Auskunft über Planungen zur Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen sowie geplanten Bau von Rückhaltebecken Entsiegelung Die große Mehrheit der Flächen im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises fallen in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden des Kreises. Daher kann die Kreisverwaltung keine Aussage zu geplanten Entsiegelungen treffen. Baumpflanzungen Zahl der gepflanzten Bäume in den vom Kreisforstamt betreuten Kommunalwäldern (ohne Staats- und Privatwald): • Im Jahr 2020 waren es ca. 121.400 Bäume • Im Jahr 2021 waren es ca. 76.100 Bäume Da der Kreis überwiegend mit der natürlichen Verjüngung der Bäume arbeitet, ist die Zahl der tat-sächlich vorhandenen, neuen jungen Sämlinge erheblich größer – eine genaue Angabe dazu ist aber nicht möglich. Die Anzahl der gepflanzten Bäume schwankt jährlich in erheblichem Umfang und ist von zahlreichen, teilweise nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig – das macht eine Prognose für das neue Jahr sehr schwierig. Rückhaltebecken Der Kreis bzw. das Wasserrechtsamt plant und baut keine Rückhaltebecken. Zudem ist das Wasserrechtsamt eine reine Rechtsbehörde zur Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen. Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden des Kreises bzw. des Landes Rückhaltebecken zu bauen und zu betreiben. Dabei muss zwischen Regenrückhaltebecken und Hochwasserrückhaltebecken unterschieden werden. a) Regenrückhaltebecken sind Teile der Kanalisation. Ob hier Rückhaltebecken geplant sind ist bei den Kanalnetzbetreibern zu erfragen. Das sind entweder die Städte und Gemeinden des Kreises oder Abwasserzweckverbände. Der Kreis selbst betreibt kein Kanalnetz. Der Kreis ist nur dann gefragt, wenn für das Regenrückhaltebecken (Regenüberlaufbecken) eine wasserrechtliche Gestattung benötigt wird. Diese wird auf Antrag dann vom Wasserrechtsamt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt. b) Hochwasserrückhaltebecken werden an Gewässern errichtet und dienen dem Hochwasser-schutz. Zuständig dafür sind die Gewässereigentümer. Das sind entweder die Städte und Gemeinden des Kreises, durch die das Gewässer fließt, oder das Land Baden-Württemberg. Etliche Gemeinden haben sich zudem in Hochwasserschutzverbänden zusammengeschlossen. Der Bau von Hochwasserrückhaltebecken stellt in jedem Falle einen Gewässerausbau dar, der einer wasserrechtlichen Gestattung (Planfeststellung/Plangenehmigung) bedarf, die beim Wasserrechtsamt zu beantragen ist. Der Kreis als Rechtsbehörde führt dann das Verwaltungs-verfahren durch und erteilt ggf. die erforderliche Gestattung. Informationen zu Hochwasserschutzeinrichtungen finden sich auf den Internetseiten der LUBW oder bei den Hochwasserschutzverbänden, diese sind im Rhein-Neckar-Kreis · der Zweckverband Hochwasserschutz Einzugsbereich Elsenz-Schwarzbach mit Sitz in Waibstadt und · der Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch. Viele Grüße