Sehr geehrter Herr Semsrott,
wie in meiner Email vom 4. Januar erwähnt, haben wir die von Ihnen gewünschten Informationen in den einzelnen Fachbereichen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis zusammengetragen.
Hier der Auszug aus Ihrer Anfrage (die Antworten finden Sie unter der entsprechenden Nummerierung unten.):
Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
1) Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
2) Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
3) Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
4) Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
5) Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mit-zuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.
Die Antworten des Kreises:
1) Aktuelles Klimaschutzkonzept des Rhein-Neckar-Kreises
Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 einstimmig die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts beschlossen. Das Konzept ist unter dem Link
https://www.rhein-neckar-kreis.de/sta... abrufbar.
2) Aktueller Plan zur Anpassung des Rhein-Neckar-Kreises an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
Die Erarbeitung einer Konzeption zur Klimawandelanpassung ist Bestandteil des am 14.12.2021 im Kreistag beschlossenen fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes. Die Planungen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der hierbei zu bearbeitenden Themen sowie festzulegenden Zeithorizonte können daher auf der Grundlage des Beschlusses erst jetzt beginnen.
3) Starkregen-Gefahrenkarten für den Rhein-Neckar-Kreis
Der Rhein-Neckar-Kreis erstellt keine Starkregengefahrenkarten für das Kreisgebiet. Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist Aufgabe der Kreiskommunen. Im Rahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements werden auch Analysen der Überflutungsgefährdungen vorgenommen und Starkregengefahrenkarten erstellt. Die Kreiskommunen werden durch Förderprogramme des Landes finanziell aber auch methodisch unterstützt. In diesem Kontext ist auf den Leitfaden des Landes Baden-Württemberg „Leitfaden kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“, der von der Landesanstalt für Umwelt-schutz Baden-Württemberg (LUBW) herausgegeben wird, zu verweisen. Mit diesem Leitfaden stellt das Land den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um vom Starkregen aus-gehende Gefahren analysieren zu können. Hierdurch werden die Städte und Gemeinden auch in die Lage versetzt, kommunale Starkregenkarten zu erstellen. Auf dieser Grundlage können dann Maßnahmen erarbeitet werden, die mögliche Schäden im Starkregenfall verhindern oder deutlich verringern.
4) Höhe des vorgesehenen Budgets eines Anpassungskonzepts
Wie unter Antwort 2 dargelegt, beginnen jetzt die Planungen zur Konzeption zur Klimawandelanpassung. Die Festlegung von Budgets wird daher erst im Laufe der weiteren Arbeiten möglich sein.
5) Auskunft über Planungen zur Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen sowie geplanten Bau von Rückhaltebecken
Entsiegelung
Die große Mehrheit der Flächen im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises fallen in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden des Kreises. Daher kann die Kreisverwaltung keine Aussage zu geplanten Entsiegelungen treffen.
Baumpflanzungen
Zahl der gepflanzten Bäume in den vom Kreisforstamt betreuten Kommunalwäldern (ohne Staats- und Privatwald):
• Im Jahr 2020 waren es ca. 121.400 Bäume
• Im Jahr 2021 waren es ca. 76.100 Bäume
Da der Kreis überwiegend mit der natürlichen Verjüngung der Bäume arbeitet, ist die Zahl der tat-sächlich vorhandenen, neuen jungen Sämlinge erheblich größer – eine genaue Angabe dazu ist aber nicht möglich. Die Anzahl der gepflanzten Bäume schwankt jährlich in erheblichem Umfang und ist von zahlreichen, teilweise nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig – das macht eine Prognose für das neue Jahr sehr schwierig.
Rückhaltebecken
Der Kreis bzw. das Wasserrechtsamt plant und baut keine Rückhaltebecken. Zudem ist das Wasserrechtsamt eine reine Rechtsbehörde zur Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen. Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden des Kreises bzw. des Landes Rückhaltebecken zu bauen und zu betreiben. Dabei muss zwischen Regenrückhaltebecken und Hochwasserrückhaltebecken unterschieden werden.
a) Regenrückhaltebecken sind Teile der Kanalisation. Ob hier Rückhaltebecken geplant sind ist bei den Kanalnetzbetreibern zu erfragen. Das sind entweder die Städte und Gemeinden des Kreises oder Abwasserzweckverbände. Der Kreis selbst betreibt kein Kanalnetz. Der Kreis ist nur dann gefragt, wenn für das Regenrückhaltebecken (Regenüberlaufbecken) eine wasserrechtliche Gestattung benötigt wird. Diese wird auf Antrag dann vom Wasserrechtsamt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt.
b) Hochwasserrückhaltebecken werden an Gewässern errichtet und dienen dem Hochwasser-schutz. Zuständig dafür sind die Gewässereigentümer. Das sind entweder die Städte und Gemeinden des Kreises, durch die das Gewässer fließt, oder das Land Baden-Württemberg. Etliche Gemeinden haben sich zudem in Hochwasserschutzverbänden zusammengeschlossen. Der Bau von Hochwasserrückhaltebecken stellt in jedem Falle einen Gewässerausbau dar, der einer wasserrechtlichen Gestattung (Planfeststellung/Plangenehmigung) bedarf, die beim Wasserrechtsamt zu beantragen ist. Der Kreis als Rechtsbehörde führt dann das Verwaltungs-verfahren durch und erteilt ggf. die erforderliche Gestattung.
Informationen zu Hochwasserschutzeinrichtungen finden sich auf den Internetseiten der LUBW oder bei den Hochwasserschutzverbänden, diese sind im Rhein-Neckar-Kreis
· der Zweckverband Hochwasserschutz Einzugsbereich Elsenz-Schwarzbach mit Sitz in Waibstadt und
· der Abwasser- und Hochwasserschutzverband Wiesloch.
Viele Grüße