Sehr geehrter Herr Semsrott,
ich möchte mich entschuldigen, dass Sie Ihre Antwort auf Ihre Anfrage bezüglich Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten erst jetzt erhalten.
Auf Ihre Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen mitteilen:
1.
Das aktuelle Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) des Rheinisch-Bergischen Kreises ist auf der Website des Kreises unter dem Link
https://www.rbk-direkt.de/integrierte...
zu finden.
Im Jahr 2022 wird die Kreisverwaltung auf politischen Beschluss eine Anpassung des IKSK hinsichtlich der neuen Klimaziele des Bundes und des Landes NRW mit dem Ziel des Erreichens der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vornehmen lassen.
2.
Das Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel (Klimaanpassungskonzept) ist auf der Website des Kreises unter dem Link
https://www.rbk-direkt.de/teilkonzept...
zu finden.
3.
Die Starkregengefahrenkarte sowie die Starkregen-Fließwegsimulation sind auf der Website des Kreises unter dem Link
https://www.rbk-direkt.de/starkregeng...
abrufbar.
4.
Das Klimaanpassungskonzept soll sowohl dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen als auch den weiteren im Erstellungsprozess involvierten Akteurinnen und Akteuren als Handlungsleitfaden für die Planung, Entwicklung und Umsetzung klimaanpassungsrelevanter Vorhaben und Maßnahmen dienen.
Dabei sind die Maßnahmen, die in der Verantwortlichkeit des Kreises liegen, auf Grundlage politischer Einzelbeschlüsse vom Konzept in die Umsetzung zu überführen. Analog dazu können die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen ihrer politischen Gremien die für sie relevanten Maßnahmen beschließen lassen und in die Umsetzung bringen. Da das Klimaschutzteilkonzept als Orientierungs- und Handlungsrahmen dient und die einzelnen Kommunen von den verschiedenen Klimawandelfolgen unterschiedlich stark betroffen sind, werden von Kommune zu Kommune auch unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll sein. Für jede Einzelmaßnahme bedarf es dabei über die zunächst teils stichpunkthaften Angaben im Rahmen der Maßnahmensteckbriefe hinaus einer gesonderten Betrachtung und verifizierenden Aussage zu Handlungsschritten, Umsetzungskosten und der konkreten Zeitplanung. Im Rahmen der kreisseitig umzusetzenden Maßnahmen sind dementsprechend zunächst konkrete Kosten für die einzelnen Maßnahmen zu ermitteln. Um die Maßnahmen finanzieren zu können, bedarf es im Anschluss eines politischen Beschlusses. Für die Umsetzung erster kleinerer Maßnahmen steht im Jahr 2022 ein Budget in Höhe von 15.000 € zur Verfügung. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des „Arbeitskreis Klimaschutz und Klimaanpassung“ werden aktuelle Vorhaben und neue Projekte/Maßnahmen mit den kreisangehörigen Kommunen sowie den weiteren Projektpartnerinnen und Projektpartnern untereinander abgestimmt und vorangebracht.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Förderung auf den Weg gebracht, in deren Rahmen die Begleitung der Umsetzung eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes durch Klimaanpassungsmanagerinnen bzw. Klimaanpassungsmanager auf der Grundlage einer befristeten Personalstelle gefördert wird. Um diese Förderung hat sich die Kreisverwaltung bemüht und einen entsprechenden Förderantrag eingereicht.
5.
Bezüglich konkreter Angaben zu geplanten Flächenentsiegelungen, Baumpflanzungen und Regenrückhaltebecken möchten wir auf unsere kreisangehörigen Kommunen verweisen, da sie als Träger der Bauleitplanung für diese Planungen zuständig sind. Dies betrifft die Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal.
Mit freundlichen Grüßen