Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Bergischer Kreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235488]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Rheinisch-Bergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235488/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Rheinisch-Bergischer Kreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage hat uns erreicht. Ich muss Sie leider noch um etwas Geduld bitten: Da S…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235488]
Datum
19. Januar 2022 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage hat uns erreicht. Ich muss Sie leider noch um etwas Geduld bitten: Da Sie einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt haben, wird erst nach Prüfung im Rechtsamt Ihre Frage an die Fachämter weitergeleitet. Wir werden ihre Frage so schnell es geht beantworten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rheinisch-Bergischer Kreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich möchte mich entschuldigen, dass Sie Ihre Antwort auf Ihre Anfrage bezüglich Klim…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235488]
Datum
17. Mai 2022 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich möchte mich entschuldigen, dass Sie Ihre Antwort auf Ihre Anfrage bezüglich Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten erst jetzt erhalten. Auf Ihre Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen mitteilen: 1. Das aktuelle Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) des Rheinisch-Bergischen Kreises ist auf der Website des Kreises unter dem Link https://www.rbk-direkt.de/integrierte... zu finden. Im Jahr 2022 wird die Kreisverwaltung auf politischen Beschluss eine Anpassung des IKSK hinsichtlich der neuen Klimaziele des Bundes und des Landes NRW mit dem Ziel des Erreichens der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vornehmen lassen. 2. Das Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel (Klimaanpassungskonzept) ist auf der Website des Kreises unter dem Link https://www.rbk-direkt.de/teilkonzept... zu finden. 3. Die Starkregengefahrenkarte sowie die Starkregen-Fließwegsimulation sind auf der Website des Kreises unter dem Link https://www.rbk-direkt.de/starkregeng... abrufbar. 4. Das Klimaanpassungskonzept soll sowohl dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen als auch den weiteren im Erstellungsprozess involvierten Akteurinnen und Akteuren als Handlungsleitfaden für die Planung, Entwicklung und Umsetzung klimaanpassungsrelevanter Vorhaben und Maßnahmen dienen. Dabei sind die Maßnahmen, die in der Verantwortlichkeit des Kreises liegen, auf Grundlage politischer Einzelbeschlüsse vom Konzept in die Umsetzung zu überführen. Analog dazu können die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen ihrer politischen Gremien die für sie relevanten Maßnahmen beschließen lassen und in die Umsetzung bringen. Da das Klimaschutzteilkonzept als Orientierungs- und Handlungsrahmen dient und die einzelnen Kommunen von den verschiedenen Klimawandelfolgen unterschiedlich stark betroffen sind, werden von Kommune zu Kommune auch unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll sein. Für jede Einzelmaßnahme bedarf es dabei über die zunächst teils stichpunkthaften Angaben im Rahmen der Maßnahmensteckbriefe hinaus einer gesonderten Betrachtung und verifizierenden Aussage zu Handlungsschritten, Umsetzungskosten und der konkreten Zeitplanung. Im Rahmen der kreisseitig umzusetzenden Maßnahmen sind dementsprechend zunächst konkrete Kosten für die einzelnen Maßnahmen zu ermitteln. Um die Maßnahmen finanzieren zu können, bedarf es im Anschluss eines politischen Beschlusses. Für die Umsetzung erster kleinerer Maßnahmen steht im Jahr 2022 ein Budget in Höhe von 15.000 € zur Verfügung. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des „Arbeitskreis Klimaschutz und Klimaanpassung“ werden aktuelle Vorhaben und neue Projekte/Maßnahmen mit den kreisangehörigen Kommunen sowie den weiteren Projektpartnerinnen und Projektpartnern untereinander abgestimmt und vorangebracht. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eine Förderung auf den Weg gebracht, in deren Rahmen die Begleitung der Umsetzung eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes durch Klimaanpassungsmanagerinnen bzw. Klimaanpassungsmanager auf der Grundlage einer befristeten Personalstelle gefördert wird. Um diese Förderung hat sich die Kreisverwaltung bemüht und einen entsprechenden Förderantrag eingereicht. 5. Bezüglich konkreter Angaben zu geplanten Flächenentsiegelungen, Baumpflanzungen und Regenrückhaltebecken möchten wir auf unsere kreisangehörigen Kommunen verweisen, da sie als Träger der Bauleitplanung für diese Planungen zuständig sind. Dies betrifft die Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal. Mit freundlichen Grüßen