Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Anfrage an: Rhein-Kreis Neuss

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Kreis Neuss Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235489]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Rhein-Kreis Neuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235489/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Email vom 13.12.2021. Mi…
Von
Rhein-Kreis Neuss
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte
Datum
16. Dezember 2021 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Email vom 13.12.2021. Mit freundlichen Grüßen

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Rhein-Kreis Neuss
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihren per Email auf der Basis des UIG, IFG,VIG erbetenen Auskünften kann ich Ihn…
Von
Rhein-Kreis Neuss
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte
Datum
5. Januar 2022 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihren per Email auf der Basis des UIG, IFG,VIG erbetenen Auskünften kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Klimaschutz-, Klimaanpassungskonzept Der Rhein-Kreis Neuss verfügt aktuell noch über kein Klimaschutzkonzept bzw. über ein Klimawandelvorsorgekonzept. Der Förderantrag für die Erstellung eines kreisweiten Klimaschutzkonzeptes mit zugehörigem Klimaschutzmanagement im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes wurde bewilligt. Aktuell läuft das Verfahren zur Besetzung der Stelle Klimaschutzmanagement. Hauptaufgabe des Klimaschutzmanagements ist die Begleitung und Koordination der Erstellung des kreisweiten Klimaschutzkonzeptes. Hierfür sind 200.000,- € in den Kreishaushalt eingestellt. Starkregen-Gefahrenkarten Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat eine flächendeckende Starkregenhinweiskarte für NRW erstellt und diese am 28.10.2021 auf der Internetseite https://geoportal.de/Info/tk_04-stark... veröffentlicht. Die Städte Neuss, Grevenbroich und Korschenbroich haben bereits eigene Starkregengefahrenkarten erstellt. Dort, wo kommunale Starkregengefahrenkarten bereits existieren, sollten diese konsultiert werden, da örtliche Gegebenheiten auf der lokalen Skale wesentlich besser dargestellt werden können als auf der Skale von Nordrhein - Westfalen. Für Kommunen, in denen noch keine kommunalen Karten zur Starkregengefahr existieren, liefert die Starkregenhinweiskarte NRW des BKG erste Hinweise zu möglichen Starkregengefahren und kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Vertiefung und erste dringende Maßnahmen liefern. Die Stadt Korschenbroich hat eine eigene Starkregengefahrenkarte erstellt und im Jahr 2018 online gestellt. Allerdings wird die Homepage derzeit umgestellt, so dass die Karte aktuell nicht online eingesehen werden kann. Ansprechpartnerin ist [geschwärzt] Städtischer Entsorgungsbetrieb Stadt Korschenbroich Wankelstraße 21 41352 Korschenbroich Tel.: [geschwärzt] Fax: 02182/5702-355 [geschwärzt] [geschwärzt] http://www.korschenbroich.de In Neuss wurden Starkregengefahrenkarten durch die InfraStruktur Neuss und in Grevenbroich durch die Gesellschaft für Wirtschaftsdienste Grevenbroich mbH erstellt, die nicht veröffentlicht wurden. Schaffung von Rückhaltebecken Der Bau von Hochwasserrückhaltebecken und anderen Rückhaltebecken ist keine Kreisaufgabe, sondern Aufgabe der Wasserverbände und Kommunen. Entsprechende künftige Planungen sind hier nicht bekannt. Sofern noch nicht geschehen, bitte ich bei den kreisnagehörigen Kommunen nachzufragen bzw. bei den im Kreisgebiet tätigen Wasserverbänden Niersverband Am Niersverband 10 41747 Viersen Telefon: 02162/3704-0 www.niersverband.de<http://www.niersverband.de> Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Telefon: 02271/88-0 www.erftverband.de<http://www.erftverband.de> Entsiegelung von Flächen Ein Konzept zur Entsiegelung von Flächen liegt für den Rhein-Kreis Neuss nicht vor, so dass insoweit keine belastbaren Zahlen genannt werden können. Sofern noch nicht geschehen, rege ich an, insoweit bei den kreisangehörigen Kommunen nachzufragen. Anpflanzung von Bäumen Eine festgelegte Anzahl jährlich zu pflanzender Bäume existiert nicht. In der Abteilung Forstwirtshaft des Amtes für Umweltschutz werden im Rahmen des Waldvermehrungsprogrammes im Haushalt Mittel für die Aufforstung von ca. 2 Hektar (jährlich) eingestellt. Je Hektar werden im Durchschnitt 2.900 Bäume und 400 Sträucher gepflanzt. Die Zahl der tatsächlich gepflanzten Bäume und Sträucher hängt jedoch von der uns zur Verfügung stehenden Fläche ab. Im Jahr 2021 konnte z.B. eine Fläche von knapp 1,2 Hektar aufgeforstet werden. In den Jahren zuvor war es noch deutlich weniger. Im kommenden Jahr steht voraussichtlich eine Fläche von rd. 4 Hektar zur Verfügung. Die Aufforstung wird sich ggf. auf 2 Jahre erstrecken. Daneben werden durch das Kreistiefbauamt jährlich circa 50 Bäume gepflanzt. Es handelt sich dabei um Ersatzpflanzungen für Bäume, die aufgrund von Unfallschäden, Sturmschäden oder Erkrankungen gefällt werden müssen, oder aber auch um Lückenschlüsse in Baumreihen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! 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