Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235490]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235490/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Rhein-Sieg-Kreis
20.12.2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihre IFG-Anfrage über „fragdenstaat“ zum Thema Kli…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
WG: IFG- Anfrage Semsrott über fragdenstaat WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235490]
Datum
20. Dezember 2021 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image002.wmz
1,2 KB
image001.png
10,1 KB
image003.png
281 Bytes


20.12.2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihre IFG-Anfrage über „fragdenstaat“ zum Thema Klimaschutz vom 13.12.2021. Das Klimaschutzkonzept des Rhein-Sieg-Kreises ist der „Masterplan Energiewende Rhein-Sieg“. Abrufbar unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobil... (Bitte scrollen Sie auf dieser Seite nach unten, dort können Sie die einzelnen Links anklicken. Ergänzt und konkretisiert wird dieser durch das „Maßnahmenprogramm 2025 Klimaschutz“, ebenfalls über den o.a. Link zu erreichen. Ein kreisweit einheitliches Klimaanpassungskonzept liegt nicht vor. Einzelne Kommunen haben teils eigene Konzepte mit unterschiedlichen Schwerpunkten aufgestellt. Aktuell und mit einem größeren räumlichen Bezug wurde beispielsweise durch die linksrheinischen Kommunen ein gemeinsames Konzept erstellt, Link dazu: https://www.klima-rv.de/projektdoku/ Die Erstellung von Starkregengefahrenkarten obliegt den Kommunen. Dem Rhein-Sieg-Kreis gehören 19 Städte und Gemeinden an. Einige Kommunen haben bereits Starkregenkarten erstellen lassen bzw. sind einige Kommunen gerade dabei solche Karten zu erstellen. Der Kreis strebt an, eine für das Kreisgebiet einheitliche Starkregenkarte zu erstellen. Es gibt seit kurzem die Starkregengefahrenhinweiskarte des Landes NRW. Dort können Sie gerne einsehen: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/ve... Ebenso haben die Kommunen die Zuständigkeit bei der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Hierzu bitte ich Sie, sich direkt an die Städte und Gemeinden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen