Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Anfrage an: Stadt Mannheim

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Stadt Mannheim Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235524]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235524/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mannheim
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.12.2021. Die von Ihnen gestellten Anfragen …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235524]
Datum
13. Januar 2022 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,1 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.12.2021. Die von Ihnen gestellten Anfragen können wir wie folgt beantworten: · Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept der Stadt Mannheim können Sie hier downloaden: Microsoft Word - MANNHEIM_KURZFASSUNG_NEU.doc<https://www.mannheim.de/sites/default...> Die Klimaschutzkonzeption 2020 befindet sich derzeit in der Fortschreibung zum Klimaschutzaktionsplan 2030. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis Mitte 2022 abgeschlossen sein. · Den aktuellen Plan zur Anpassung an den Klimawandel der Stadt Mannheim können Sie über folgenden Link downloaden: AnhangI_Dok_Befragung_Layout_01822019_IU (mannheim.de)<https://www.mannheim.de/sites/default...> · Starkregen-Gefahrenkarten für Teile der Stadt Mannheim sind derzeit in Erstellung und werden voraussichtlich bis Mitte 2022 fertiggestellt. · Derzeit sind keine weiteren Regenrückhaltebecken vorgesehen. Das aktuelle Gesamtvolumen entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Stadt Mannheim sichert sich derzeit ein Grundstück im Stadtgebiet, um auf etwaige zukünftige Forderungen nach einem weiteren Rückhaltebecken vorbereitet zu sein. · Ein Budget zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes ist nicht festgelegt. · Die Stadt Mannheim plant in den nächsten Jahren die folgenden Baumpflanzungen: 2021 - 300 Bäume; 2022 - 500 Bäume; 2023 - 750 Bäume, ab 2024 - 1000 Bäume/Jahr. Weiterhin werden auf Konversionsflächen geschätzt weitere 5000 Bäume in den nächsten Jahren gepflanzt. Hinzu kommen die Bemühungen des klimaangepassten Waldumbaus und der Nachpflanzungen. Vgl. MANNHEIMS STADTWALD - DIE GRÜNE LUNGE UNSERER STADT | Mannheim.de<https://www.mannheim.de/de/service-bi...> · Eine qm-Angabe zur Fläche, die in den nächsten Jahren entsiegelt werden soll, gibt es nicht. Im Übrigen liegen uns keine Informationen vor. Der Auskunftsanspruch für Umweltinformationen nach § 24 UVwG besteht nur, soweit die Informationen existieren und der informationspflichtigen Stelle vorliegen. Eine erstmalige Beschaffung der Informationen ist hiervon nicht umfasst. Ihr Antrag wäre in diesem Umfang abzulehnen. Bitten teilen Sie uns mit, ob Sie insoweit an dem Antrag festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen