Sehr geehrter Herr Semsrott,
mit E-Mail vom 13.12.2021 haben Sie sich über die Plattform „FragdenStaat.de" an die Stadtverwaltung Kaiserslautern mit einigen Fragen zum Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept unserer Stadt gewandt. Gerne möchte ich auf Ihre Anfrage nachfolgende Informationen übermitteln:
Sie baten uns um:
1. Zusendung des aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept unserer
Gebietskörperschaft.
Diesen können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.kaiserslautern.de/sozial_le…
2. Zusendung des aktuellen Plans zur Anpassung unserer Gebietskörperschaft
an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept.
Diesen finden Sie unter folgender Internetadresse:
https://www.kaiserslautern.de/sozial_le…
3. Zusendung der Starkregen-Gefahrenkarten unserer Gebietskörperschaft.
Dazu veiweise ich auf die Kartendienste des Landes RheinlandPfalz:
https://gda-wasser.rlp-umwelt.de/GDAWas…
4. Gibt es ein Anpassungskonzept, wenn ja, wie hoch ist das dafür vorgesehene
Budget?
Es gibt kein vorab festgelegtes Gesamtbudget für das Anpassungskonzept.
Die jeweils federführenden Referate nehmen solche Maßnahmen jeweils mit in den Haushaltsplan auf.
5. Wie viele Quadratmeter Flächen werden in den kommenden Jahren entsiegelt und wie viele Bäume sollen gepflanzt werden? In welcher Größe und wo werden Rückhaltebecken geschaffen?
Das Referat Tiefbau sieht im Bereich des Stadtgebietes keine direkt realisierbaren Entsiegelungspotentiale. Die in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen, können nicht so ohne weiteres ihrer eigentlichen Zweckbestimmung entzogen werden. Aber im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Klimaanpassungskonzept werden sämtliche anstehenden bzw. zukünftigen Maßnahmen zum Ausbau bestehender Verkehrsanlagen in der Planungsphase überprüft, welche Möglichkeiten es gibt, den sich allgemein ändernden Umweltbedingungen gerecht werden zu können.
Bei vorgesehenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Freiflächengestaltung wird planerisch natürlich mitbetrachtet welche Möglichkeiten es gibt, sich den ändernden Umweltbedingungen anzupassen. Dies z. B. durch Auswahl von klimarobusten Baumarten, Verwendung von hellen Oberflächenbelägen und auch unter dem Gesichtspunkt der Flächenentsiegelung.
Allgemein lässt sich sagen, dass auch die Grün- und Parkanlagen neben den Wege- und Aufenthaltsflächen i. d. R. überwiegend begrünt sind und das Potenzial zur Entsiegelung begrenzt ist Bei besonderen Freiflächenplanungen (z. B. bei einer Schulhofplanung) ergeben sich entsprechende Funktionsflächen (befestigte Schulhofflächen, Spiel- und Sportflächen, Grünflächen). Die Größenbemessung dieser Flächen steht in Relation zu ihrer Funktionserfüllung.
Die Stadtentwässerung Kaiserslautern hat die aus dem Generalentwässerungsplan (2007 /2009 und fortgeschrieben) resultierenden Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser fast abgeschlossen. Aus dieser Bedarfsermittlung stehen noch ca. 12.500 m3 Rückhalteraum in Form von Regenrückhaltebecken (RHB) aus, die voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren realisiert werden.
Die Standorte für diese Maßnahmen sind noch nicht endgültig festgelegt
oder gesichert, so dass von Seiten der Stadtentwässerung hierzu keine verbindliche Auskunft erteilt werden kann.
Hinweis zur Satzung der Stadtentwässerung (AöR): Die Stadtentwässerung Kaiserslautern, Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Kaiserslautern (Stadtentwässerung -AöR), betreibt auf dem
Gebiet der Stadt Kaiserslautern die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gebiet der Stadt Kaiserslautern anfallende Abwasser und sonstiges Wasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören die Kläranlagen, Verbindungssammler, Hauptsammler, Regenrückhaltebecken, Regenentlastungsanlagen, Pumpwerke, gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Anlagenteile und die Flächenkanalisation.
Zu den öffentlichen Abwasseranlagen zählen weiterhin Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und -ableitung (z.B. Versickerungsanlagen,
Mulden, Rigolen, offene und geschlossene Gräben), soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen, und die sonstigen Kanäle innerhalb bebauter Ortslagen, die vorrangig zur Ableitung des sonstigen in diesen Kanälen zur Vermeidung von Fremdwasser
eingeleiteten Wassers dienen, aber auch zur Niederschlagswasserableitung
genutzt werden.
Nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen im Eigentum und Betrieb
der Stadtentwässerung-AöR zählen:
• Einrichtungen, die ausschließlich der Straßenentwässerung dienen.
• Gewässer (Fließ- und Stillgewässer) inkl. der zugehörigen Anlagen
zum Hochwasserschutz bzw. Hochwasservorsorge im Gewässerbereich
• Anlagen die ausschließlich zur Ableitung, Rückhaltung oder Bewirtschaftung
von Außengebietsabflüssen dienen
Für Auskünfte zu Anlagen der Hochwasservorsorge im Gewässerbereich
bzw. zur Rückhaltung und Bewirtschaftung von Außengebietsabflüssen ist
die Kommune (Stadt Kaiserslautern) zuständig.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen zur Beantwortung Ihrer Fragen
weitergeholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen