Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235540]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235540/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mail über die Plattform "fragdenstaat.de". Ihre Anfr…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Ihre Anfrage Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte
Datum
13. Dezember 2021 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Mail über die Plattform "fragdenstaat.de". Ihre Anfragen wurden an das hierfür zuständige Fachreferat mit der Bitte um Beantwortung der Fragen weitergeleitet. Wir bitten Sie um Verständnis auch im Hinblick auf die Feiertage, dass die Beantwortung Ihrer Fragen einen längeren Zeitraum beanspruchen wird, da hierfür ein hoher Rechercheaufwand betrieben werden muss. Sobald uns weitere Informationen von dem Fachreferat vorliegen, erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 13.12.2021 haben Sie sich über die Plattform „Fragden…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
31. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 13.12.2021 haben Sie sich über die Plattform „FragdenStaat.de" an die Stadtverwaltung Kaiserslautern mit einigen Fragen zum Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept unserer Stadt gewandt. Gerne möchte ich auf Ihre Anfrage nachfolgende Informationen übermitteln: Sie baten uns um: 1. Zusendung des aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept unserer Gebietskörperschaft. Diesen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.kaiserslautern.de/sozial_le… 2. Zusendung des aktuellen Plans zur Anpassung unserer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept. Diesen finden Sie unter folgender Internetadresse: https://www.kaiserslautern.de/sozial_le… 3. Zusendung der Starkregen-Gefahrenkarten unserer Gebietskörperschaft. Dazu veiweise ich auf die Kartendienste des Landes RheinlandPfalz: https://gda-wasser.rlp-umwelt.de/GDAWas… 4. Gibt es ein Anpassungskonzept, wenn ja, wie hoch ist das dafür vorgesehene Budget? Es gibt kein vorab festgelegtes Gesamtbudget für das Anpassungskonzept. Die jeweils federführenden Referate nehmen solche Maßnahmen jeweils mit in den Haushaltsplan auf. 5. Wie viele Quadratmeter Flächen werden in den kommenden Jahren entsiegelt und wie viele Bäume sollen gepflanzt werden? In welcher Größe und wo werden Rückhaltebecken geschaffen? Das Referat Tiefbau sieht im Bereich des Stadtgebietes keine direkt realisierbaren Entsiegelungspotentiale. Die in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen, können nicht so ohne weiteres ihrer eigentlichen Zweckbestimmung entzogen werden. Aber im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Klimaanpassungskonzept werden sämtliche anstehenden bzw. zukünftigen Maßnahmen zum Ausbau bestehender Verkehrsanlagen in der Planungsphase überprüft, welche Möglichkeiten es gibt, den sich allgemein ändernden Umweltbedingungen gerecht werden zu können. Bei vorgesehenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Freiflächengestaltung wird planerisch natürlich mitbetrachtet welche Möglichkeiten es gibt, sich den ändernden Umweltbedingungen anzupassen. Dies z. B. durch Auswahl von klimarobusten Baumarten, Verwendung von hellen Oberflächenbelägen und auch unter dem Gesichtspunkt der Flächenentsiegelung. Allgemein lässt sich sagen, dass auch die Grün- und Parkanlagen neben den Wege- und Aufenthaltsflächen i. d. R. überwiegend begrünt sind und das Potenzial zur Entsiegelung begrenzt ist Bei besonderen Freiflächenplanungen (z. B. bei einer Schulhofplanung) ergeben sich entsprechende Funktionsflächen (befestigte Schulhofflächen, Spiel- und Sportflächen, Grünflächen). Die Größenbemessung dieser Flächen steht in Relation zu ihrer Funktionserfüllung. Die Stadtentwässerung Kaiserslautern hat die aus dem Generalentwässerungsplan (2007 /2009 und fortgeschrieben) resultierenden Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser fast abgeschlossen. Aus dieser Bedarfsermittlung stehen noch ca. 12.500 m3 Rückhalteraum in Form von Regenrückhaltebecken (RHB) aus, die voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren realisiert werden. Die Standorte für diese Maßnahmen sind noch nicht endgültig festgelegt oder gesichert, so dass von Seiten der Stadtentwässerung hierzu keine verbindliche Auskunft erteilt werden kann. Hinweis zur Satzung der Stadtentwässerung (AöR): Die Stadtentwässerung Kaiserslautern, Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Kaiserslautern (Stadtentwässerung -AöR), betreibt auf dem Gebiet der Stadt Kaiserslautern die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gebiet der Stadt Kaiserslautern anfallende Abwasser und sonstiges Wasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören die Kläranlagen, Verbindungssammler, Hauptsammler, Regenrückhaltebecken, Regenentlastungsanlagen, Pumpwerke, gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Anlagenteile und die Flächenkanalisation. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen zählen weiterhin Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und -ableitung (z.B. Versickerungsanlagen, Mulden, Rigolen, offene und geschlossene Gräben), soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen, und die sonstigen Kanäle innerhalb bebauter Ortslagen, die vorrangig zur Ableitung des sonstigen in diesen Kanälen zur Vermeidung von Fremdwasser eingeleiteten Wassers dienen, aber auch zur Niederschlagswasserableitung genutzt werden. Nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen im Eigentum und Betrieb der Stadtentwässerung-AöR zählen: • Einrichtungen, die ausschließlich der Straßenentwässerung dienen. • Gewässer (Fließ- und Stillgewässer) inkl. der zugehörigen Anlagen zum Hochwasserschutz bzw. Hochwasservorsorge im Gewässerbereich • Anlagen die ausschließlich zur Ableitung, Rückhaltung oder Bewirtschaftung von Außengebietsabflüssen dienen Für Auskünfte zu Anlagen der Hochwasservorsorge im Gewässerbereich bzw. zur Rückhaltung und Bewirtschaftung von Außengebietsabflüssen ist die Kommune (Stadt Kaiserslautern) zuständig. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen zur Beantwortung Ihrer Fragen weitergeholfen haben. Mit freundlichen Grüßen