Sehr geehrter Herr Semsrott,
Ihr unten stehender Antrag hat mich auf Umwegen erreicht. Die einzelnen Aspekte betreffen mehrere Fachabteilungen, die in die Beantwortung eingebunden wurden.
Da Sie eine Antwort per Mail wünschen, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese formlose, aber effektive Übermittlung ausreicht. Ich bitte sonst um Rückmeldung.
Entgegenstehende öffentliche oder private Belange sind nicht ersichtlich, sodass Ihnen die von Ihnen erbetenen Informationen gemäß § 3 IZG SH im nachstehenden Umfang gewährt werden:
Zu Ihrem Aspekt 1 - Zusendung des aktuellen Klimaschutzplans/Klimaschutzkonzept
Das Klimaschutzkonzept des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde kürzlich vom Kreistag beschlossen. Es ist noch nicht veröffentlicht bzw. auf der Homepage des Kreises einzusehen; die Veröffentlichung ist aber geplant. Das Klimakonzept wurde in einer öffentlichen Sitzung behandelt, sodass Sie es bereits jetzt im Sitzungskalender des Kreises Herzogtum Lauenburg einsehen können. Dies sollte mit folgendem Link möglich sein:
https://www.kreis-rz.de/index.php?mNa... (Hinweis: Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Mobilität vom 01.11.2021 (bitte 2021 und Nov anklicken), Tagungsordnungspunkt Ö5 - Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Kreis Herzogtum Lauenburg, VO 2021/2537 (310) - Anlagen (rechts))
Zu Ihrem Aspekt 2 - Klimaanpassungskonzept
Ein Klimaanpassungskonzept hat der Kreis Herzogtum Lauenburg nicht.
Ihr Aspekt 4 - Budget des Anpassungskonzeptes hat sich in der Folge des Aspektes 2 erledigt.
Zu Ihrem Aspekt 3 - Starkregen-Gefahrenkarten
Eine Starkregen-Gefahrenkarten liegen dem Kreis Herzogtum Lauenburg nicht vor.
Hinweis: Das Land Schleswig-Holstein erstellt zurzeit Starkregenhinweiskarten für Schleswig-Holstein. Diese sollen im Sommer 2022 fertig gestellt sein. Auf die vorrangige Zuständigkeit der Gemeinden im Kreisgebiet für die Erstellung der Starkregenkarten weise ich hin.
Zu Ihrem Aspekt 5a - Entsiegelung von Flächen und Baumpflanzungen
Zu den Entsiegelungen, die durch Private beabsichtigt ist, liegen dem Kreis naturgemäß keine verwertbaren Angaben vor. Der Kreis Herzogtum Lauenburg selbst beabsichtigt aus vorhandenen Ersatzzahlungen in 2022 eine Entsiegelung im niedrigen dreistelligen Bereich (100 - 150m²).
Im Rahmen des Knickschutzprogrammes hat der Kreis Herzogtum Lauenburg bis jetzt 420 m Knicklänge in der Förderung. Dabei werden ca. 1100 Gehölze gepflanzt. Das ist überwiegend Strauchware und Heister, also bei der Pflanzung noch nicht so groß. Ein Teil der Gehölze wird später aber auch zu großen Bäumen auswachsen (Überhälter). Eine weitere Maßnahme mit ca. 15 – 20 größeren Bäumen ist in der Planung, aber noch nicht abschließend entschieden.
Zu Ihrem Aspekt 5b - Rückhaltebecken
Auch hier gibt es keine kreisweite Übersicht. Die Größe der Rückhaltebecken ist ortsabhängig und abhängig von den zukünftigen umsetzbaren Erschließungsgebieten und der Versickerungsfähigkeit des jeweils anstehenden Bodens. Der Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg fordert im Rahmen der Umsetzung der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung, vor der Ableitung oder zentralen Regenwasserrückhaltung (Regenrückhaltebecken), das Regenwasser Vorort zu versickern ist. Nur wenn das nachweislich nicht möglich ist, wird das Regenwasser abgeleitet und ggf. ein Regenrückhaltebecken gebaut. Auch in diesem Fall weise ich darauf hin, dass die Aufgabe der Abwasserentsorgung und der Bau von Regenrückhaltebecken den abwasserbeseitigungspflichten Gemeinden zufällt.
Für die Beantwortung Ihres Antrages habe ich 45min benötigt. Ich werte diesen Zeitaufwand als einfache Auskunft im Sinne des § 1 IZG-SH-KostenVO; hier konkret: Tarifstelle 1.1 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, weise jedoch darauf hin, dass bei weiterer Bearbeitung die Grenze der Kostenfreiheit überschritten wird. Die Kosten richten sich dann nach Tarifstelle 1.2 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO und werden in Anlehnung an § 6 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO) mit 66,00€ die Arbeitsstunde berechnet.
Mit freundlichen Grüßen