Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir bi…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235171]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235171/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr unten stehender Antrag hat mich auf Umwegen erreicht. Die einzelnen Aspekte betr…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235171]
Datum
7. Januar 2022 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr unten stehender Antrag hat mich auf Umwegen erreicht. Die einzelnen Aspekte betreffen mehrere Fachabteilungen, die in die Beantwortung eingebunden wurden. Da Sie eine Antwort per Mail wünschen, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese formlose, aber effektive Übermittlung ausreicht. Ich bitte sonst um Rückmeldung. Entgegenstehende öffentliche oder private Belange sind nicht ersichtlich, sodass Ihnen die von Ihnen erbetenen Informationen gemäß § 3 IZG SH im nachstehenden Umfang gewährt werden: Zu Ihrem Aspekt 1 - Zusendung des aktuellen Klimaschutzplans/Klimaschutzkonzept Das Klimaschutzkonzept des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde kürzlich vom Kreistag beschlossen. Es ist noch nicht veröffentlicht bzw. auf der Homepage des Kreises einzusehen; die Veröffentlichung ist aber geplant. Das Klimakonzept wurde in einer öffentlichen Sitzung behandelt, sodass Sie es bereits jetzt im Sitzungskalender des Kreises Herzogtum Lauenburg einsehen können. Dies sollte mit folgendem Link möglich sein: https://www.kreis-rz.de/index.php?mNa... (Hinweis: Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Mobilität vom 01.11.2021 (bitte 2021 und Nov anklicken), Tagungsordnungspunkt Ö5 - Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Kreis Herzogtum Lauenburg, VO 2021/2537 (310) - Anlagen (rechts)) Zu Ihrem Aspekt 2 - Klimaanpassungskonzept Ein Klimaanpassungskonzept hat der Kreis Herzogtum Lauenburg nicht. Ihr Aspekt 4 - Budget des Anpassungskonzeptes hat sich in der Folge des Aspektes 2 erledigt. Zu Ihrem Aspekt 3 - Starkregen-Gefahrenkarten Eine Starkregen-Gefahrenkarten liegen dem Kreis Herzogtum Lauenburg nicht vor. Hinweis: Das Land Schleswig-Holstein erstellt zurzeit Starkregenhinweiskarten für Schleswig-Holstein. Diese sollen im Sommer 2022 fertig gestellt sein. Auf die vorrangige Zuständigkeit der Gemeinden im Kreisgebiet für die Erstellung der Starkregenkarten weise ich hin. Zu Ihrem Aspekt 5a - Entsiegelung von Flächen und Baumpflanzungen Zu den Entsiegelungen, die durch Private beabsichtigt ist, liegen dem Kreis naturgemäß keine verwertbaren Angaben vor. Der Kreis Herzogtum Lauenburg selbst beabsichtigt aus vorhandenen Ersatzzahlungen in 2022 eine Entsiegelung im niedrigen dreistelligen Bereich (100 - 150m²). Im Rahmen des Knickschutzprogrammes hat der Kreis Herzogtum Lauenburg bis jetzt 420 m Knicklänge in der Förderung. Dabei werden ca. 1100 Gehölze gepflanzt. Das ist überwiegend Strauchware und Heister, also bei der Pflanzung noch nicht so groß. Ein Teil der Gehölze wird später aber auch zu großen Bäumen auswachsen (Überhälter). Eine weitere Maßnahme mit ca. 15 – 20 größeren Bäumen ist in der Planung, aber noch nicht abschließend entschieden. Zu Ihrem Aspekt 5b - Rückhaltebecken Auch hier gibt es keine kreisweite Übersicht. Die Größe der Rückhaltebecken ist ortsabhängig und abhängig von den zukünftigen umsetzbaren Erschließungsgebieten und der Versickerungsfähigkeit des jeweils anstehenden Bodens. Der Fachdienst Wasserwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg fordert im Rahmen der Umsetzung der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung, vor der Ableitung oder zentralen Regenwasserrückhaltung (Regenrückhaltebecken), das Regenwasser Vorort zu versickern ist. Nur wenn das nachweislich nicht möglich ist, wird das Regenwasser abgeleitet und ggf. ein Regenrückhaltebecken gebaut. Auch in diesem Fall weise ich darauf hin, dass die Aufgabe der Abwasserentsorgung und der Bau von Regenrückhaltebecken den abwasserbeseitigungspflichten Gemeinden zufällt. Für die Beantwortung Ihres Antrages habe ich 45min benötigt. Ich werte diesen Zeitaufwand als einfache Auskunft im Sinne des § 1 IZG-SH-KostenVO; hier konkret: Tarifstelle 1.1 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, weise jedoch darauf hin, dass bei weiterer Bearbeitung die Grenze der Kostenfreiheit überschritten wird. Die Kosten richten sich dann nach Tarifstelle 1.2 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO und werden in Anlehnung an § 6 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO) mit 66,00€ die Arbeitsstunde berechnet. Mit freundlichen Grüßen