Unser Zeichen: 101612/2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Semsrott,
wir teilen Ihnen gem. § 3 Abs. 2 HUIG (Hessisches Umweltinformationsgesetz) Folgendes zu Ihrer Anfrage mit:
Anfrage 1: Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft.
Antwort: Der Rheingau-Taunus-Kreis hat in seiner Kreistagssitzung am 31. August 2020 eine Klimaschutzstrategie vereinbart. In der Kreistagssitzung am 20. August 2021 wurde ein Bericht über den Umsetzungsstand gegeben. Die Klimaschutzstrategie legen wir bei.
Für die Umsetzungsstrategie stehen im Haushalt 2022 ein Budget von 30.000 € zur Verfügung.
Für 2022 sind folgende Projekte geplant:
Fortsetzung der Erstellung von Energieausweisen an Schulen: 5.000 €
Projekt ÖKOPROFIT: 6.000 €
Bildungsmaßnahmen Klimaschutz an Schulen: 4.000 €
Beratung über Fördermittel – Kreis und Kommunen
gemeinsam für den Klimaschutz: 10.000 €
Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 €
Anfrage 2: Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept).
Antwort: Der Rheingau-Taunus-Kreis hat kein Klimaanpassungskonzept. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen soll dieses Thema im nächsten Jahr 2022 besprochen werden. Zur Erstellung eines solchen Konzepts fehlen dem Kreis derzeit die personellen und finanziellen Kapazitäten.
Anfrage 3: Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft.
Antwort: Das Land Hessen hat eine landesweite Starkregen-Hinweiskarte erarbeiten lassen und diese im Internet für alle Personen und Institutionen veröffentlicht.
Informationen und Downloadmöglichkeiten finden sich hier: Starkregen-Hinweiskarte | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (
hlnug.de)<
https://www.hlnug.de/themen/klimawand...>
Die Kommunen selbst können sich Fließpfadkarten erstellen lassen und darüber hinaus noch Starkregen-Gefahrenkarten.
Fließpfadkarten | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (
hlnug.de)<
https://www.hlnug.de/themen/klimawand...>
Starkregen-Gefahrenkarten | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (
hlnug.de)<
https://www.hlnug.de/themen/klimawand...>
Hier finden sich auch Förderhinweise seitens des Landes Hessen.
Flyer_Klimarichtlinie.pdf (
hlnug.de)<
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokume...>
Anfrage 4: Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
Antwort: siehe Antwort zu Anfrage 2
Anfrage: Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.
Antwort: Aufgrund zum Teil fehlender Zuständigkeiten, fehlender Genehmigungsnotwendigkeiten und fehlender Erfassungen liegen der Kreisverwaltung keine Gesamtübersichten zu den angefragten Sachverhalten vor.
Hierzu eine kurze Erläuterung: Entsiegelungen von Flächen können in Eigenregie von Vorhabenträgern, als naturschutzrechtliche Kompensation für Eingriffe oder im Rahmen von sonstigen Vorhaben oder Verfahren erfolgen. Das Anpflanzen von Bäumen findet im Rahmen der regulären Waldbewirtschaftung in Wäldern (kommunal, privat, staatlich) und bei der Aufforstung von Windwurf- oder Kalamitätenflächen statt, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen, im Rahmen der Ein- und Durchgrünung von Siedlungsbereichen und durch Privatpersonen auf eigenen Grundstücken statt.
Für die Anlage von Rückhaltebecken sind die Kommunen als Abwasserbeseitigungspflichtige und Abwasserverbände zuständig. Die Kreisverwaltung hat keine eigene Zuständigkeit in Planung und Unterhalt von Rückhaltebecken. Nach Wasserrecht ergeben sich z.T. Zuständigkeiten in der Überwachung.
Die Auskunft ergeht gem. § 11 HUIG kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen