Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mi…
An Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235235]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235235/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Anfrage erhalten. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und Ihnen eine Antwo…
Von
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235235]
Datum
14. Dezember 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Anfrage erhalten. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Unser Zeichen: 101612/2021 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Semsrott, wir teilen Ihnen gem. § 3…
Von
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235235]
Datum
16. Dezember 2021 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Zeichen: 101612/2021 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Semsrott, wir teilen Ihnen gem. § 3 Abs. 2 HUIG (Hessisches Umweltinformationsgesetz) Folgendes zu Ihrer Anfrage mit: Anfrage 1: Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft. Antwort: Der Rheingau-Taunus-Kreis hat in seiner Kreistagssitzung am 31. August 2020 eine Klimaschutzstrategie vereinbart. In der Kreistagssitzung am 20. August 2021 wurde ein Bericht über den Umsetzungsstand gegeben. Die Klimaschutzstrategie legen wir bei. Für die Umsetzungsstrategie stehen im Haushalt 2022 ein Budget von 30.000 € zur Verfügung. Für 2022 sind folgende Projekte geplant: Fortsetzung der Erstellung von Energieausweisen an Schulen: 5.000 € Projekt ÖKOPROFIT: 6.000 € Bildungsmaßnahmen Klimaschutz an Schulen: 4.000 € Beratung über Fördermittel – Kreis und Kommunen gemeinsam für den Klimaschutz: 10.000 € Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 € Anfrage 2: Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept). Antwort: Der Rheingau-Taunus-Kreis hat kein Klimaanpassungskonzept. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen soll dieses Thema im nächsten Jahr 2022 besprochen werden. Zur Erstellung eines solchen Konzepts fehlen dem Kreis derzeit die personellen und finanziellen Kapazitäten. Anfrage 3: Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft. Antwort: Das Land Hessen hat eine landesweite Starkregen-Hinweiskarte erarbeiten lassen und diese im Internet für alle Personen und Institutionen veröffentlicht. Informationen und Downloadmöglichkeiten finden sich hier: Starkregen-Hinweiskarte | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de)<https://www.hlnug.de/themen/klimawand...> Die Kommunen selbst können sich Fließpfadkarten erstellen lassen und darüber hinaus noch Starkregen-Gefahrenkarten. Fließpfadkarten | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de)<https://www.hlnug.de/themen/klimawand...> Starkregen-Gefahrenkarten | Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de)<https://www.hlnug.de/themen/klimawand...> Hier finden sich auch Förderhinweise seitens des Landes Hessen. Flyer_Klimarichtlinie.pdf (hlnug.de)<https://www.hlnug.de/fileadmin/dokume...> Anfrage 4: Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. Antwort: siehe Antwort zu Anfrage 2 Anfrage: Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Antwort: Aufgrund zum Teil fehlender Zuständigkeiten, fehlender Genehmigungsnotwendigkeiten und fehlender Erfassungen liegen der Kreisverwaltung keine Gesamtübersichten zu den angefragten Sachverhalten vor. Hierzu eine kurze Erläuterung: Entsiegelungen von Flächen können in Eigenregie von Vorhabenträgern, als naturschutzrechtliche Kompensation für Eingriffe oder im Rahmen von sonstigen Vorhaben oder Verfahren erfolgen. Das Anpflanzen von Bäumen findet im Rahmen der regulären Waldbewirtschaftung in Wäldern (kommunal, privat, staatlich) und bei der Aufforstung von Windwurf- oder Kalamitätenflächen statt, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen, im Rahmen der Ein- und Durchgrünung von Siedlungsbereichen und durch Privatpersonen auf eigenen Grundstücken statt. Für die Anlage von Rückhaltebecken sind die Kommunen als Abwasserbeseitigungspflichtige und Abwasserverbände zuständig. Die Kreisverwaltung hat keine eigene Zuständigkeit in Planung und Unterhalt von Rückhaltebecken. Nach Wasserrecht ergeben sich z.T. Zuständigkeiten in der Überwachung. Die Auskunft ergeht gem. § 11 HUIG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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