Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Euskirchen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235238]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Kreisverwaltung Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235238/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Kreisverwaltung Euskirchen
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Semsrott, hier wie gewünscht die Antworten auf Ihre Fragen: Integriertes Klimasch…
Von
Kreisverwaltung Euskirchen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
16. Dezember 2021 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hier wie gewünscht die Antworten auf Ihre Fragen: Integriertes Klimaschutzkonzept https://www.kreis-euskirchen.de/umwel... Klimawandelanpassungskonzept des Kreises, beschlossen am 30.06.2021 https://www.kreis-euskirchen.de/umwel... Zur Umsetzung wird ab dem 01.03.2022 für zwei Jahre eine Personalstelle aus Bundesmitteln gefördert. Fördermittel für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen sind ebenfalls beantragt. Eine Starkregengefahrenkarte aufbauend auf den Ergebnissen der Starkregenhinweiskarten (https://geoportal.de/map.html?map=tk_..., Erklärung dazu: FIS Klimaanpassung NRW ( https://www.lanuv.nrw.de/klima/klimaa...) ) ist derzeit in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen in Planung und soll zeitnah erstellt werden. Für Maßnahmen aus dem Klimawandelanpassungskonzept sind Fördermittel beantragt. Für die Eigenanteile solcher Fördermaßnahmen sind im Haushalt ca. 30.000 € eingeplant. Die Zuständigkeit für die Errichtung von Rückhaltebecken liegt bei den Kommunen bzw. den für den jeweiligen Einzugsbereich zuständigen Wasserverbänden. Bezüglich der Errichtung von Retentionsflächen/-becken und weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen gibt es eine Kooperation zwischen dem jeweils zuständigen Wasserverband und den Kommunen unter Einbeziehung des Kreises, die die Themen Hochwasserschutz und Retention gemeinsam und auch kreisübergreifend angehen. Baumpflanzungen werden insbesondere von den Kommunen im Rahmen von Bauleitplanung und dem Ausgleich hierzu angeordnet bzw. umgesetzt. Weiterhin liegen solche Pflanzungen in der Zuständigkeit der Grundstückseigentümer. Der Kreis wird auf eigenen Flächen dort, wo es sinnvoll ist, Baumpflanzungen vornehmen. Jedoch liegt im Bereich der Naturschutzmaßnahmen auf kreiseigenen Flächen der Fokus eher auf der Pflege von Offenland. Geeignete Flächen für Baumpflanzungen im Besitz des Kreises sind jedoch rar. Genaue Anzahl an Baumpflanzungen sind nicht geplant. Zur Entsiegelung wird auf Planungshoheit der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung hinweisen. Mit freundlichen Grüßen