Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir bi…
An Der Landrat des Kreises Pinneberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235174]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235174/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Der Landrat des Kreises Pinneberg
26UIG.2021-7 IZG Anfrage zu Klimaschutz-u.Anpassungskonzepte des Kreises Pinneberg Sehr geehrter Herr Semsrott! I…
Von
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Betreff
26UIG.2021-7 IZG Anfrage zu Klimaschutz-u.Anpassungskonzepte des Kreises Pinneberg
Datum
15. Dezember 2021 11:56
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,1 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott! Ich habe Ihre obige Anfrage erhalten und an die zuständigen Sachbearbeiter zur Zusammenstellung der Informationen weiter geleitet. Sobald ich diese vorliegen habe, werde ich Ihre Anfrage beantworten. Ob Ihre Anfrage kostenpflichtig ist bzw. wieviel Gebühren für diese erhoben werden, kann gegenwärtig nicht beurteilt werden. Solange es sich hier um eine einfache Anfrage handelt ist diese kostenfrei. Hierbei ist der Arbeitsaufwand eine Berechnungsgrundlage. In der Regel ist bei einem Verwaltungsaufwand von einer halben bis zu einer Dreiviertelstunde Bearbeitungszeit von einem einfach gelagerten Fall auszugehen. Bei einem darüber hinausgehenden Verwaltungsaufwand von bis zu acht Stunden kann regelmäßig von einer "umfassenden Auskunft" ausgegangen werden. Eine Anfrage, bei der darüber hinaus mehr als acht Stunden Bearbeitungszeit benötigt werden, kann als eine "außergewöhnlich umfassende Auskunft" behandelt werden. Die Grundlage dieser Kostenerhebung ist nachfolgend beschrieben: § 13 IZG-SH sieht vor, dass die informationspflichtige Stelle Kosten (Auslagen und Gebühren) für die Bereitstellung von Informationen nach dem IZG-SH erheben kann. Die Rechtsgrundlage für die konkrete Kostenerhebung ist die Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-Kosten-VO) vom 21.03.2007 einschließlich Anlage (Kostentarif) (weiterführend: vgl. "Bemessung der Kosten nach dem IZG-SH", https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-Bemessung-der-Kosten-nach-dem-IZG-SH.html). Die Bemessung der zu erhebenden Gebühren richtet sich nach dem zugrunde liegenden Verwaltungsaufwand (Bearbeitungszeit). Zu diesem Verwaltungsaufwand ist der gesamte, auf die Amtshandlung entfallende durchschnittliche Personal- und Sachaufwand zu zählen. Grenzen erfährt die Gebührenbemessung durch § 13 Abs. 2 IZG-SH. Danach darf der Zugang zu Informationen nicht dadurch gefährdet werden, dass unangemessene Gebühren erhoben werden. Neben den Gebühren können auch Auslagen gemäß dem Kostentarif der IZG-SH-Kosten-VO erhoben werden - unabhängig davon, ob tatsächlich Gebühren anfallen oder nicht. Sofern Sie hierzu noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landrat des Kreises Pinneberg
Klimaschutz und Anpassungskonzepte 26UIG.2021-7 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer Anfrage erhalten Sie nun di…
Von
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Betreff
Klimaschutz und Anpassungskonzepte 26UIG.2021-7
Datum
7. Januar 2022 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer Anfrage erhalten Sie nun die uns vorliegenden Informationen: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft Das derzeitige Klimaschutzkonzept ist angehängt. Es ist vorgesehen im nächsten Jahr zur Aktualisierung und strategischen Ausrichtung in einem breiten Beteiligungsprozess ein Integriertes Klimaschutzkonzept zu erstellen, das im Frühjahr 2023 fertig sein wird. - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) Ein Klimaanpassungskonzept für den Kreis Pinneberg gibt es derzeit nicht. In den letzten Jahren wurden mehrere Informationsveranstaltungen für Kommunen zur Klimaanpassung durchgeführt. Die Dokumentation zur Veranstaltung aus 2020 ist unter www.klimaschutz.kreis-pinneberg.de<http://www.klimaschutz.kreis-pinneberg.de> zu finden. - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft Der Kreis hat keine Starkregen-Gefahrenkarten vorliegen, dies ist Aufgabe der Kommunen. - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. Siehe Antwort 2 - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen (Hierzu gibt es keine Informationen beim Kreis, die Planungshoheit für die Flächennutzung liegt in den Kommunen) und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen (der Kreis Pinneberg hat in 2021 ein Förderprogramm zur Baumpflanzung aufgelegt, in 2021 wurde die Pflanzung von 10 Bäumen bezuschusst, für 2022 liegen noch keine Anträge vor. Informationen, wie viele Bäume von Kommunen oder Privatleuten gepflanzt wurden, liegen beim Kreis nicht vor) Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. (Regenrückhaltebecken werden von den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften (im Kreis Pinneberg die jeweilige Gemeinde, AZV Südholstein oder Hamburg Wasser) errichtet.) Gebühren werden für diese Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz nicht erhoben, da es sich um eine einfache Anfrage handelt. Viele Grüße