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Klimaschutzgesetz-Entwurf

den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz, dessen Veröffentlichung lautet eines Presseberichts durch das Bundeskanzleramt verboten wurde (BamS vom 02.06.2019)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Entwurf für ein…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimaschutzgesetz-Entwurf [#148212]
Datum
3. Juni 2019 10:30
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz, dessen Veröffentlichung lautet eines Presseberichts durch das Bundeskanzleramt verboten wurde (BamS vom 02.06.2019)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir möchten Sie bitten, Ihren IFG/UIG-Antrag an das Bundeskanzleramt zu richten. …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: AKTION: WG [weiterer UIG-Antrag]: Klimaschutzgesetz-Entwurf [#148212]
Datum
5. Juni 2019 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir möchten Sie bitten, Ihren IFG/UIG-Antrag an das Bundeskanzleramt zu richten. Nach § 48 Absatz 1 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung<http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm> bestimmt allein das Bundeskanzleramt, ob und in welcher Form amtlich nicht beteiligte Stellen oder sonstige Personen Gesetzentwürfe aus den Bundesministerien erhalten. Vielen Dank und Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom heutigen Tage. Gegen Ihren Bescheid auf zu mein…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch - AW: AKTION: WG [weiterer UIG-Antrag]: Klimaschutzgesetz-Entwurf [#148212]
Datum
5. Juni 2019 13:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom heutigen Tage. Gegen Ihren Bescheid auf zu meinem Antrag vom 3. Juni 2019 über die Plattform FragDenStaat.de lege ich Widerspruch ein. Begründung: Sie begründen die Ablehnung meines Antrags mit der GGO. Die GGO ist im vorliegenden Falle allerdings nicht einschlägig, da mein Antrag auf Grundlage des IFG sowie des UIG erfolgt ist. Wenn überhaupt ist die GGO als nachrangig zu betrachten. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 UIG hat jede Person "nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, *über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt*, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen." Nach § 2 Absatz 4 Satz 1 UIG verfügt eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen, "wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden". Von daher bitte ich Sie, mir die begehrten Aufzeichnungen unter Berücksichtigung von § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 UIG schnellstmöglich zugänglich zu machen. Dieses Schreiben geht Ihnen parallel auch per Brief zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Eine Vollmacht darüber, wonach ich berechtigt bin in Vertretung des << Adresse entfernt >> Auskunftsanträge zu stellen, liegt Ihrem Haus bereits vor (siehe IFG-Verfahren vom 11.2.2019 zu "Zugangsberechtigungen zum BMU"). Anfragenr: 148212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass Sie keinen Bescheid, sondern eine Bitte erhalten haben.…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Widerspruch - AW: AKTION: WG [weiterer UIG-Antrag]: Klimaschutzgesetz-Entwurf [#148212]
Datum
5. Juni 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass Sie keinen Bescheid, sondern eine Bitte erhalten haben. Ihren Widerspruch lege ich dahingehend aus, dass Sie nicht beabsichtigen, dieser Bitte nachzukommen. In der Sache weise ich vorab darauf hin, dass das BMU nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. a UIG als oberste Bundesbehörde, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig wird, keine informationspflichtige Stelle ist. Aufgrund dieser hier einschlägigen Bereichsausnahme besteht daher aktuell kein Anspruch auf Zugang zu dem Dokument nach dem UIG. Die GGO bleibt maßgeblich. Der entsprechende Bescheid wird Ihnen dann fristgerecht zugehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Erlauben Sie mir dazu die Anmerkung, dass mein …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch - AW: AKTION: WG [weiterer UIG-Antrag]: Klimaschutzgesetz-Entwurf [#148212]
Datum
6. Juni 2019 09:04
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Erlauben Sie mir dazu die Anmerkung, dass mein Antrag neben dem UIG auch auf Basis des IFG sowie des VIG erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 03.06.2019. Mit freundlichen G…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Klimaschutzgesetz-Entwurf [#148212]
Datum
3. Juli 2019 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
926,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 03.06.2019. Mit freundlichen Grüßen