Klimaschutzgesetz

Zum Klimaschutzgesetz wurde der späte CO2-Reduzierungsgradient als Belastung der Jüngeren beanstandet, jedoch benötigt der Aufbau von Produktionsanlagen für regenerative Erzeugung und Speicherung Zeit. Sind diese aufgebaut wirkt der Industrialisierungseffekt wodurch die CO2-Reduzierung schneller erfolgt. Hat das Verfassungsgericht den Industrialisierungseffekt vergessen?
Beanstandenswert wäre die Zweckentfremdung von EEG-, Energie- und CO2-Steuer gewesen: Durch geförderte eMobile liefern Solar-/Windanlagen nicht mehr Energie, wodurch der benötigte Strom die CO2-Emission zum fossilen Kraftwerk verschiebt und durch die eHeizung insgesamt noch erhöht. Die Steuereinnahmen werden an andere Bürger zurückgegeben, die dadurch mehr Energie benötigen und fossiles CO2 emittieren. Es wird generell CO2-limitiert, dabei ist nur fossiles CO2 klimaerwärmend. Im ländlichen Raum fahren überwiegend leere Busse. Mobilität und Haushalte benötigen jeweils 600 von 3600TWh Primärenergiebedarf. Die übrigen 2400TWh emittieren weiterhin fossiles CO2. Wirkungsvoll wäre eine am fossilen C-Anteil orientierte Energiesteuer die in in regenerative Erzeugung und Speicherung investiert wird, wodurch Innovationen gefördert und die Freiheit der Bürger erhalten bliebe.

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  • Datum
    15. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Klimaschutzgesetz wurd…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
Klimaschutzgesetz [#220430]
Datum
15. Mai 2021 09:08
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Klimaschutzgesetz wurde der späte CO2-Reduzierungsgradient als Belastung der Jüngeren beanstandet, jedoch benötigt der Aufbau von Produktionsanlagen für regenerative Erzeugung und Speicherung Zeit. Sind diese aufgebaut wirkt der Industrialisierungseffekt wodurch die CO2-Reduzierung schneller erfolgt. Hat das Verfassungsgericht den Industrialisierungseffekt vergessen? Beanstandenswert wäre die Zweckentfremdung von EEG-, Energie- und CO2-Steuer gewesen: Durch geförderte eMobile liefern Solar-/Windanlagen nicht mehr Energie, wodurch der benötigte Strom die CO2-Emission zum fossilen Kraftwerk verschiebt und durch die eHeizung insgesamt noch erhöht. Die Steuereinnahmen werden an andere Bürger zurückgegeben, die dadurch mehr Energie benötigen und fossiles CO2 emittieren. Es wird generell CO2-limitiert, dabei ist nur fossiles CO2 klimaerwärmend. Im ländlichen Raum fahren überwiegend leere Busse. Mobilität und Haushalte benötigen jeweils 600 von 3600TWh Primärenergiebedarf. Die übrigen 2400TWh emittieren weiterhin fossiles CO2. Wirkungsvoll wäre eine am fossilen C-Anteil orientierte Energiesteuer die in in regenerative Erzeugung und Speicherung investiert wird, wodurch Innovationen gefördert und die Freiheit der Bürger erhalten bliebe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220430/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Klimaschutzgesetz [#220430]
Datum
15. Mai 2021 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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