Klimaschutzgesetz
Zum Klimaschutzgesetz wurde der späte CO2-Reduzierungsgradient als Belastung der Jüngeren beanstandet, jedoch benötigt der Aufbau von Produktionsanlagen für regenerative Erzeugung und Speicherung Zeit. Sind diese aufgebaut wirkt der Industrialisierungseffekt wodurch die CO2-Reduzierung schneller erfolgt. Hat das Verfassungsgericht den Industrialisierungseffekt vergessen?
Beanstandenswert wäre die Zweckentfremdung von EEG-, Energie- und CO2-Steuer gewesen: Durch geförderte eMobile liefern Solar-/Windanlagen nicht mehr Energie, wodurch der benötigte Strom die CO2-Emission zum fossilen Kraftwerk verschiebt und durch die eHeizung insgesamt noch erhöht. Die Steuereinnahmen werden an andere Bürger zurückgegeben, die dadurch mehr Energie benötigen und fossiles CO2 emittieren. Es wird generell CO2-limitiert, dabei ist nur fossiles CO2 klimaerwärmend. Im ländlichen Raum fahren überwiegend leere Busse. Mobilität und Haushalte benötigen jeweils 600 von 3600TWh Primärenergiebedarf. Die übrigen 2400TWh emittieren weiterhin fossiles CO2. Wirkungsvoll wäre eine am fossilen C-Anteil orientierte Energiesteuer die in in regenerative Erzeugung und Speicherung investiert wird, wodurch Innovationen gefördert und die Freiheit der Bürger erhalten bliebe.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Mai 2021
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19. Juni 2021
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