Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung der Gemeinde

Anfrage an: Ortsbauamt Köngen

• Inwieweit wird bei der Beschaffung von Büroverbrauchsmaterialien der Gemeinde Köngen, insbesondere im Bereich der Verwaltung, auf den Faktor Nachhaltigkeit geachtet? (Definition: Nachhaltige Verbrauchsmaterialien zeichnen sich grundsätzl. dadurch aus, dass sie gegenüber entsprechenden, dem gleichen Gebrauchszweck dienenden Erzeugnissen über besondere Umwelt- oder Gesundheitsvorteile verfügen, besonders sozialverträglich hergestellt werden oder einen volkswirtschaftlichen Vorteil bieten. Diese Vorteile können beispielsweise ein sparsamer Umgang mit Energie, Wasser und Verbrauchsmaterialien, die Vermeidung von Schadstoffen oder die Beachtung von Sozialstandards bei der Herstellung sein.) [vgl. Publ. "Nachhaltige Beschaffung konkret" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2017]
• Inwieweit wird im Bereich der Verwaltung der Gemeinde Köngen auf energiesparende Geräte und Verbrauchsweisen geachtet? (Energiesparende Geräte sind hier dadurch definiert, dass diese wenig Strom verbrauchen und/oder mit einer höheren Energieeffizienzklasse gekennzeichnet sind.)
- wird Recycling-Papier in Druckern verwendet?

• Welche Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Köngen im kommunalen Fuhrpark?
- wie hoch ist der Verbrauch der Fahrzeuge?

• Führt die Gemeinde regelmäßige kommunale CO2-Bilanzen durch, in denen der Erfolg ihrer Energiesparmaßnahmen in den kommunalen Liegenschaften anhand des CO2-Ausstoßes dokumentiert wird?
• Verfügt die Gemeinde über IT-Einrichtungen wie Server oder Serverräume (z.B. in der Verwaltung oder in Schulen)?
• Führt die Gemeinde oder ein von der Gemeinde beauftragter Dienstleister Optimierungsmaßnahmen des Energieverbrauchs der Server durch?
• Führt die Gemeinde oder ein von der Gemeinde beauftragter Dienstleister Maßnahmen zur effizienten Klimatisierung/Kühlung ihrer Serverräume durch?
• Stellt die Gemeinde kommunale Dachflächen für den Bau von Photovoltaikanlagen bereit?
• Beachtet die Gemeinde klimaschonende Maßnahmen im Zusammenhang mit Dienstfahrten?

Ergebnis der Anfrage

Die Auskunft auf einige Fragen wurde mündlich erteilt. Im Übrigen wird die Anfrage aufgrund angekündigter Kosten zurückgezogen.

Fragen und Beantwortung:
- Inwieweit wird bei der Beschaffung von Büroverbrauchsmaterialien der Gemeinde Köngen [...] auf den Faktor Nachhaltigkeit geachtet? [...]
Bei Ausschreibungen werden "Kriterien der Nachhaltigkeit" beachtet, v.a. in Bezug auf Kinderarbeit.

- Inwieweit wird im Bereich der Verwaltung [...] auf energiesparende Geräte und Verbrauchsweisen geachtet? [...]
Bei der Beschaffung wird darauf geachtet. Geräte im Stand-by, "E-Check" wird regelmäßig durchgeführt.

- Wird Recylingpapier in Druckern verwendet?
Teilweise bzw. soweit technisch möglich.

Außerdem:

Die Gemeinde führt derzeit keine regelmäßigen kommunalen CO2-Bilanzen durch, in denen der Erfolg ihrer Energiesparmaßnahmen in den kommunalen Liegenschaften anhand des CO2-Ausstoßes dokumentiert wird.

Die Gemeinde verfügt über IT-Einrichtungen und Serverräume, z.B. in der Verwaltung oder in Schulen. Die Gemeinde oder ein von der Gemeinde beuftragter Dienstleister führen Optimierungsmaßnahmen der Server durch. Die Gemeinde oder ein von der Gemeinde beuftragter Dienstleister führen Maßnahmen zur effizienten Klimatisierung/Kühlung ihrer Serverräume durch.

Die Gemeinde stellt kommunale Dachflächen für den Bau von Photovoltaikanlagen bereit.

Die Gemeinde beachtet klimaschonende Maßnahmen in Zusammenhang mit Dienstfahrten in folgender Weise: E-Fahrzeuge und E-Bikes sind in Benutzung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: • Inwieweit wird …
An Ortsbauamt Köngen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung der Gemeinde [#167520]
Datum
29. September 2019 14:50
An
Ortsbauamt Köngen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Inwieweit wird bei der Beschaffung von Büroverbrauchsmaterialien der Gemeinde Köngen, insbesondere im Bereich der Verwaltung, auf den Faktor Nachhaltigkeit geachtet? (Definition: Nachhaltige Verbrauchsmaterialien zeichnen sich grundsätzl. dadurch aus, dass sie gegenüber entsprechenden, dem gleichen Gebrauchszweck dienenden Erzeugnissen über besondere Umwelt- oder Gesundheitsvorteile verfügen, besonders sozialverträglich hergestellt werden oder einen volkswirtschaftlichen Vorteil bieten. Diese Vorteile können beispielsweise ein sparsamer Umgang mit Energie, Wasser und Verbrauchsmaterialien, die Vermeidung von Schadstoffen oder die Beachtung von Sozialstandards bei der Herstellung sein.) [vgl. Publ. "Nachhaltige Beschaffung konkret" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2017] • Inwieweit wird im Bereich der Verwaltung der Gemeinde Köngen auf energiesparende Geräte und Verbrauchsweisen geachtet? (Energiesparende Geräte sind hier dadurch definiert, dass diese wenig Strom verbrauchen und/oder mit einer höheren Energieeffizienzklasse gekennzeichnet sind.) - wird Recycling-Papier in Druckern verwendet? • Welche Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Köngen im kommunalen Fuhrpark? - wie hoch ist der Verbrauch der Fahrzeuge? • Führt die Gemeinde regelmäßige kommunale CO2-Bilanzen durch, in denen der Erfolg ihrer Energiesparmaßnahmen in den kommunalen Liegenschaften anhand des CO2-Ausstoßes dokumentiert wird? • Verfügt die Gemeinde über IT-Einrichtungen wie Server oder Serverräume (z.B. in der Verwaltung oder in Schulen)? • Führt die Gemeinde oder ein von der Gemeinde beauftragter Dienstleister Optimierungsmaßnahmen des Energieverbrauchs der Server durch? • Führt die Gemeinde oder ein von der Gemeinde beauftragter Dienstleister Maßnahmen zur effizienten Klimatisierung/Kühlung ihrer Serverräume durch? • Stellt die Gemeinde kommunale Dachflächen für den Bau von Photovoltaikanlagen bereit? • Beachtet die Gemeinde klimaschonende Maßnahmen im Zusammenhang mit Dienstfahrten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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