Klimawandel im Unterricht

Eine Darstellung, seit wann der Klimawandel und/oder der Treibhauseffekt in Schulen unterrichtet wird, bzw. ob und wenn ja seit wann dieser im Kernlehrplan enthalten ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimawandel im Unterricht [#146970]
Datum
28. Mai 2019 16:17
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Darstellung, seit wann der Klimawandel und/oder der Treibhauseffekt in Schulen unterrichtet wird, bzw. ob und wenn ja seit wann dieser im Kernlehrplan enthalten ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. Mai 2019 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in das Thema Klimawandel wird insbesondere in den Lehrplänen der naturwissenschaftlichen Fäche…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Klimawandel im Unterricht
Datum
25. Juni 2019 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Thema Klimawandel wird insbesondere in den Lehrplänen der naturwissenschaftlichen Fächer, aber auch etwa im Projektunterricht des Kunst- oder Fremdsprachenunterricht bearbeitet. Sie können die Lehrpläne aller Fächer und auch altere Fassungen bei Ritterbach Verlag einsehen, der diese für das Schulministerium seit vielen Jahren herausgibt. Die aktuellen Lehrpläne finden Sie zudem auch online im Bildungsportal des Schulministeriums. Alle Lehrpläne der letzten 15 Jahre sind zudem kostenlos online einsehbar im Lehrplannavigator bei QUA-LiS unter : https://www.schulentwicklung.nrw.de/ Erlauben Sie mir außerdem den Hinweis, dass die Kernlehrpläne lediglich kompetenzorientiert Inhalte skizzieren. Es ist Aufgabe der schulinternen Lehrpläne, diese durch konkrete Unterrichtsvorhaben - auch zum Klimaschutz - weiterzuschreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich über die konkrete Umsetzung und schulinterne Lehrpläne keine Hinweise geben kann. Ich hoffe Ihnen mit diesen Hinweisen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen