Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes
mit Bezug auf Sondervermögen des Bundes:
- Versorgungsrücklage des Bundes
- Versorgungsfonds
- Versorgungsfonds für die Bundesagentur für Arbeit
- Pflegevorsorgefonds
Diese Anfrage bezieht sich konkret auf die Teile dieser Sondervermögen, die in den folgenden Aktienindizes angelegt sind:
- S&P ESG Eurozone 60 Bund-SV
- Euronext V.E ESG-World-Select 75 Bund/SV Index
Bitte stellen Sie die folgenden Dokumente und Unterlagen zur Verfügung:
a) Zusammensetzung beider Indizes (jeweils Name, Anteil in % und € aller enthaltenen Firmen) zum 31.03.2022, 30.09.2022 & 31.03.2023 sowie zum aktuellsten Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage.
b) Sektorklassennummern inkl. %-Anteile aller enthaltenen Firmen beider Indizes, zum 31.03.2022, 30.09.2022 & 31.03.2023
c) In der Pressemitteilung vom 5.5.2021 (https://bit.ly/3KiB5nl) teilte das BMI mit:
"Die Indexbestandteile werden dabei so ausgewählt und gewichtet, dass sie insgesamt mit einem Klimaszenario mit einer globalen Erwärmung von 1,5 °C vereinbar sind und weitere klimabezogene Ziele erfüllen."
Alle Dokumente & Unterlagen, die zeigen, mit welchen Berechnungen der Temperaturbeitrag ermittelt wird, wie hoch er jeweils im Zeitverlauf seit Indexerstellung früher, aktuell und künftig ist und wie sich dies zur Kompatibilität mit einem Klimaszenario mit einer globalen Erwärmung von 1,5°C verhält und welche weiteren klimabezogenen Ziele gemeint sind.
d) Alle Dokumente & Unterlagen, die absolute Emissionsmengen (nicht relative Carbon Intensity) aller Firmen zeigen, aufgeteilt nach Emissionen in Scope 1, 2, 3, sowie Datenquellen, auf denen diese Zahlen beruhen.
e) Alle Dokumente & Unterlagen, die zeigen, inwiefern, in welcher Höhe und mit welcher Vergleichsgröße die Indizes jeweils die Vorgaben der „EU Climate Transition Benchmark“ (CTB) erfüllen, an dem sie laut BMI ausgerichtet sind und die vorsieht, dass Indizes jährlich ihre Carbon Intensity um 7% reduzieren.
f) Alle Dokumente & Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche in den Indizes enthaltenen Firmen ihre Carbon Intensity in welcher Höhe gesenkt haben bzw. welche aus den Indizes seit Erstellung ausgeschlossen wurden, um die Vorgaben der Climate Transition Benchmark einzuhalten.
g) Die ARD berichtete am 31.03.2023, dass laut BMI die Aktien von Exxon Mobil aus dem Portfolio entfernt wurden (https://bit.ly/3o5Qcck).
Alle Dokumente & Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Aktien seit Indexerstellung entfernt wurden.
h) Übersicht über die finanzielle Performance sowie Erträge (Dividenden, Renaturierungserträge u.a.) beider Indizes seit Auflage.
i) Übersicht über die qualitativen Entscheidungskriterien bei der Auswahl der Finanzdienstleister S&P und Euronext im Rahmen einer Ausschreibung. Wenn “Preis” nicht das alleinige ausschlaggebende Kriterium war, bitten wir Sie um eine Liste der Kriterien, nach denen die Qualität der Angebote bewertet wurde.
j) Verträge mit S&P sowie Euronext für die Erstellung der oben genannten Indizes.
k) Alle Unterlagen und Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das BMI die Zusammensetzung der aktuellen Indizes nicht veröffentlichen oder an Dritte zugänglich machen darf.
l) Im Antwortschreiben auf eine IFG-Anfrage vom 6. Mai 2022 (https://bit.ly/40PBt3W) erklärte das BMI:
„Diese [die Indexanbieter] haben der vollständigen, detaillierten Offenlegung der Indexangaben nicht zugestimmt (...)“
Alle Dokumente & Unterlagen (z.B. interne Prüfungsvermerke, Korrespondenz) aus denen hervorgeht, dass das BMI bei den Indexanbietern angefragt hat, um die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung an Dritte der gesamten Indexzusammensetzung zu ermöglichen, und die Indexanbieter nicht zugestimmt haben.
Aus meiner Sicht dürften weder die fiskalischen Interessen des Bundes (§ 3 Nr. 6 IFG), noch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter (§ 6 IFG) dem Informationsbegehren entgegenstehen.
Nachteile für den Bund als Teilnehmer am Wettbewerb sind nicht zu befürchten, insb. besteht keine konkrete Gefahr eines sogenannten „Front Runnings“, weil die Investitionen bereits getätigt sind, aus den angefragten Informationen die Zeitpunkte für weitere Ankäufe nicht ersichtlich werden und bei den Investitionsvolumina keine Auswirkungen auf die Preise zu erwarten sind.
Außerdem spricht gegen § 3 Nr. 6 als auch § 6 IFG, dass das BMI und andere staatliche Anleger in der Vergangenheit alle Firmen im eigenen Aktienportfolio (z.B. bis 2021: Euro Stoxx 50) sowie Umschichtungen stets transparent machten.
Auf eine IFG-Anfrage im Mai 2022 veröffentlichte das BMI 20 von 60 Komponenten im S&P Index und 10 von 75 Komponenten im Euronext Index (https://bit.ly/40PBt3W).
Der KENFO macht seine Aktieninvestitionen vollumfänglich öffentlich, ebenso das Land Berlin mit seinem Index “Benexx”.
Ergebnis der Anfrage
Klage wurde eingereicht
Antwort verspätet
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Datum11. April 2023
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13. Mai 2023
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes [#275492]
- Datum
- 11. April 2023 18:01
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- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Antwort BMI 25.04.2023 Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“
- Datum
- 25. April 2023
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Antwort BMI 25.04.2023 Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492]
- Datum
- 4. Mai 2023 09:17
- An
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- AW: Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322)
- Datum
- 4. Mai 2023 11:43
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- AW: Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 7. Juni 2023 20:23
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- Informationsfreiheit - Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes (#275492)
- Datum
- 27. Juni 2023
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- AW: Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 28. Juni 2023 10:18
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- Widerspruch - Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 26. Juli 2023 17:44
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- AW: Widerspruch - Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 26. Juli 2023 17:45
- An
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- AW: Widerspruch - Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322)
- Datum
- 27. Juli 2023 08:33
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- Warte auf Antwort
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- Widerspruch - Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 27. Juli 2023 12:16
- An
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- AW: Widerspruch - Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 27. Juli 2023 19:58
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- Betreff
- AW: Widerspruch - Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 31. Juli 2023 10:15
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Widerspruch - Informationsfreiheit - „Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bundes“ [#275492] (28#322) [#275492]
- Datum
- 31. Juli 2023 13:32
- An
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- Informationsfreiheit - Klimawirkung der Aktienanlage im Rahmen der Sondervermögen des Bunds (#275492) - Bescheid vom 27. Juni 2023
- Datum
- 19. September 2023
- Status
- Warte auf Antwort
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- Klagebegründung
- Datum
- 21. November 2023
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- Bundesministerium des Innern und für Heimat
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