Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente und interne Kommunikation im Zusammenhang mit den Knochenfunden am 1. Juli 2014 sowie den Grabungen 2015 und 2016 auf dem Gelände der Freien Universität, insbesondere:
- die Grabungsberichte;
- die Ergebnispräsentation von Susan Pollock vom Februar 2021;
- alle Dokumente, die bei der Veranstaltung am 23. Februar 2021 präsentiert wurden, die Präsentationsdatei und, falls vorhanden, die Aufzeichnung des Vortrags von Günther M. Ziegler als Video- oder Audiodatei;
- die Kommunikation, insbesondere Schriftverkehr und E-Mails, im Zusammenhang mit den Knochenfunden und Grabungen mit dem Senat, dem Regierenden Bürgermeister, der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, dem Landesdenkmalamt, der Berliner Polizei und allen weiteren öffentlichen Stellen.
Zum Hintergrund vgl.: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/knochenfunde-auf-dem-fu-gelaende-alle-spuren-weisen-nach-auschwitz-li.162699
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 242367
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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