Koalitionsverhandlung-Zuschläge für Nachtsitzung?

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Warum finden die Koalitionsgespräche in der Nacht und an Wochenenden statt?
Sind die Parteioberen tagsüber so eingespannt, dass ihnen dann keine Zeit zum Verhandeln bleibt? Oder schlafen dann die müden Politiker? Wie wird die "Nachtarbeit" der Politiker/innen vergütet? Schließlich machen die das nicht aus Idealismus. Oder?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2018
  • Frist
    10. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum finden die…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
Koalitionsverhandlung-Zuschläge für Nachtsitzung? [#26449]
Datum
5. Februar 2018 10:31
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum finden die Koalitionsgespräche in der Nacht und an Wochenenden statt? Sind die Parteioberen tagsüber so eingespannt, dass ihnen dann keine Zeit zum Verhandeln bleibt? Oder schlafen dann die müden Politiker? Wie wird die "Nachtarbeit" der Politiker/innen vergütet? Schließlich machen die das nicht aus Idealismus. Oder?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespräsidialamt
Antwort: "Über die begehrte Information liegen keine Aufzeichnungen vor. Entsprechenden Frage müssen daher un…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort: "Über die begehrte Information liegen keine Aufzeichnungen vor. Entsprechenden Frage müssen daher unmittelbar an die Parteien gerichtet werden"