Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Landrätin Anna Kebschull

Anfrage an: Landkreis Osnabrück

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Landrätin Anna Kebschull nahm als Teil der Delegation von Bündnis 90 / Die Grünen an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil. Die Ländrätin ist Kreisbeamtin und unterliegt damit den Regelungen des Beamtenrechts.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen

1) Hatte Frau Landrätin Anna Kebschull für die Teilnahme an den Koalitionsverhandlungen eine Nebentätigkeitsgenehmigung?
2) Wie häufig war Frau Landrätin Anna Kebschull aufgrund der Koalition dienstlich abwesend?
2) Hat sie hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet?
3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen?
4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Landrätin Anna Kebschull nahm als Teil der Delegation v…
An Landkreis Osnabrück Details
Von
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Betreff
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Landrätin Anna Kebschull [#233762]
Datum
24. November 2021 23:02
An
Landkreis Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Landrätin Anna Kebschull nahm als Teil der Delegation von Bündnis 90 / Die Grünen an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil. Die Ländrätin ist Kreisbeamtin und unterliegt damit den Regelungen des Beamtenrechts. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen 1) Hatte Frau Landrätin Anna Kebschull für die Teilnahme an den Koalitionsverhandlungen eine Nebentätigkeitsgenehmigung? 2) Wie häufig war Frau Landrätin Anna Kebschull aufgrund der Koalition dienstlich abwesend? 2) Hat sie hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet? 3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen? 4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233762/upload/1c12e5088457e76106f18beaf4be1fdb3576f94a/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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