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Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Minister Till Backhaus

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Minister Till Backhaus nahm als Teil der grünen Delegation an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen

1) Wie häufig war Minister Till Backhaus aufgrund der Koalition dienstlich abwesend?
2) Hat er hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet?
3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen?
4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, Minist…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Minister Till Backhaus [#234594]
Datum
5. Dezember 2021 08:18
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, Minister Till Backhaus nahm als Teil der grünen Delegation an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen 1) Wie häufig war Minister Till Backhaus aufgrund der Koalition dienstlich abwesend? 2) Hat er hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet? 3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen? 4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234594/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Minister Till Backhaus [#234594]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Minister Till Backhaus [#234594]
Datum
5. Dezember 2021 08:18
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
44,1 KB
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Ihr IFG-Antrag zur Teilnahme des Herrn Minister Dr. Backhaus an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoal…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
Ihr IFG-Antrag zur Teilnahme des Herrn Minister Dr. Backhaus an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene vom 05.12.2021 (Anfragenr: 234594)
Datum
14. Dezember 2021 11:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,3 KB


Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihnen mangels Angabe einer Postanschrift ebenfalls nur per E-Mail antworten. Auf Ihre o.g. Anfrage über die Plattform "FragDenStaat.de" teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag unzulässig ist. Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V ist eine solche Anfrage nur statthaft, wenn sie schriftlich oder zur Niederschrift der ersuchten Behörde erfolgt. Eine E-Mail erfüllt dieses Schriftformerfordernis nicht. Da Ihrer E-Mail auch nicht - wie im Klammerzusatz angekündigt - mindestens ein Fax-Schreiben nachgefolgt ist, kann die Anfrage nicht bearbeitet werden. Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes M-V nicht eröffnet. Nach § 2 Satz 1 Nr. 1 IFG M-V findet dieses Gesetz nur Anwendung auf Informationen zu Verwaltungstätigkeiten. Informationen im Sinne des Gesetzes sind per Definition "jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung in Form von Schrift, Bild, Ton oder in sonstigen Daten". Hier werden jedoch Informationen zu parlamentarischer bzw. Parteienarbeit in Vorbereitung auf die Bildung einer künftigen (Bundes-)Regierung abgefragt, die nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes M-V unterfallen. Insoweit kann hier offen bleiben, ob die hier abgefragten Informationen ferner teilweise dem Schutz personenbezogener Daten nach § 7 IFG M-V unterliegen; wie z.B. die Frage nach Inanspruchnahme von Urlaub. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Minister Till Backhaus“ [#234594]
Datum
29. Dezember 2021 11:21
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/234594/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es geht hier nicht um die Frage der Koalitionsverhandlungen, sondern der Kosten für das Land. Dies ist eine Verwaltungstätigkeit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 234594.pdf - 2021-12-05_2-fax.pdf - 2021-12-14_1-image001.png Anfragenr: 234594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234594/

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 29. Dezember 2021 und bitte um Entschuldigung für meine…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Minister Till Backhaus“ [#234594]
Datum
24. Januar 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 29. Dezember 2021 und bitte um Entschuldigung für meine verspätete Rückmeldung. Bezüglich Ihres IFG-Antrages vom 5. Dezember 2021 ist für mich ersichtlich, dass gleichzeitig mit dem Versand der E-Mail auch ein Fax übermittelt wurde. Ich werde ich mich an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wenden und um eine korrekte Bescheidung Ihres Antrages sowie einer damit verbundenen Beantwortung aller vier Fragen bitten, sofern die Informationen dem IFG M-V unterliegen. Da Ihrem Antrag nicht vollumfänglich entsprochen werden kann, bitte ich Sie vorab um Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift für den Versand des Bescheides. Diese werde ich dem Ministerium zusammen mit meinem Schreiben übermitteln. Alternativ können Sie sich erneut an das Ministerium wenden, der E-Mail vom 14. Dezember 2021 widersprechen und gleichzeitig Ihre Anschrift mitteilen. Mit freundlichen Grüßen