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Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmidt

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Staatssekretär Tobias Goldschmidt nahm als Teil der grünen Delegation an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil. Als Beamter unterliegt er den beamtenrechtlichen Bestimmungen

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen

1) Wie häufig war Staatssekretär Tobias Goldschmidt aufgrund der Koalition dienstlich abwesend?
2) Hat er hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet?
3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen?
4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten?
5) Lag für Herrn Staatssekretär Tobias Goldschmidt eine Nebentätigkeitsgenehmigung vor und ist die prominente Tätigkeit mit dem Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot vereinbar?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Staatssekretär Tobias Goldschmidt nahm als Teil der g…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmidt [#234595]
Datum
5. Dezember 2021 08:21
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Staatssekretär Tobias Goldschmidt nahm als Teil der grünen Delegation an den Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene teil. Als Beamter unterliegt er den beamtenrechtlichen Bestimmungen Ich bitte Sie, mir mitzuteilen 1) Wie häufig war Staatssekretär Tobias Goldschmidt aufgrund der Koalition dienstlich abwesend? 2) Hat er hierfür einen Teil seines Urlaubs aufgewendet? 3) Wer hat die Kosten für Aufenthalt und Reisen nach Berlin getragen? 4) Wie hoch waren die auf den Landeshaushalt entfallenden Kosten? 5) Lag für Herrn Staatssekretär Tobias Goldschmidt eine Nebentätigkeitsgenehmigung vor und ist die prominente Tätigkeit mit dem Zurückhaltungs- und Mäßigungsgebot vereinbar? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234595/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid Sehr Antragsteller/in die Antworten zu…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid
Datum
21. Dezember 2021 17:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
14,4 KB


Sehr Antragsteller/in die Antworten zu Ihrer oben genannten IZG Anfragen sende ich Ihnen anbei. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
AW: Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid Sehr Antragsteller/in wir sind etw…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid
Datum
25. Januar 2022 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
14,4 KB


Sehr Antragsteller/in wir sind etwas irritiert, weil auf der Seite "Frag den Staat" unsere am 21.12.21 an Sie übermittelte Antwort als "verspätet, warte auf Antwort" gekennzeichnet ist. Einer Veröffentlichung des Anhangs steht nach unserer Auffassung nichts im Wege. Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmidt (fragdenstaat.de)<https://fragdenstaat.de/anfrage/koalitionsverhandlungen-auf-bundesebene-staatssekretar-tobias-goldschmidt/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid [#234595] Liebe Antragsteller/in l…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid [#234595]
Datum
25. Januar 2022 14:09
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in leider war ich etwas indisponiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Was mich doch etwas wundert ist, dass die prominente Rolle in einer Koalitionsverhandlung mit dem Mäßigungsgebot im Einklang steht. Hier würde ich zunächst einmal an die unvoreingenommene Amtsführung - als die parteipolitische Neutralität des Staatssekretärs - Zweifel hegen. Gibt es hierzu Schriftliches? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234595/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
AW: [EXTERN] AW: Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid [#234595] Liebe Antra…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene - Staatssekretär Tobias Goldschmid [#234595]
Datum
7. Februar 2022 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Antragsteller/in Vielen Dank für die Aktualisierung! Zu Ihrer Frage: Beamte haben bei politischer Betätigung gemäß § 33 BeamtStG diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Dieses Mäßigungsgebot steht in engem Zusammenhang mit ihrer Neutralitätspflicht, bedeutet aber kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung. Dem Beamten steht als Privatperson grundsätzlich uneingeschränkt die Berufung auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zu. Beamte, unabhängig von ihrem Amt, haben grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und dürfen sich in politischen Parteien engagieren. Eine außerdienstliche parteipolitische Betätigung und eine politisch neutrale Amtsführung schließen sich nicht aus, wenn die parteipolitische Arbeit strikt von der dienstlichen Tätigkeit getrennt wird, wie es hier der Fall gewesen ist. Mit freundlichen Grüßen