Koblenz - Führen eines Outdoor- u. Militariashops


1) Welche Unterlagen muss man bei welcher Behörde in Koblenz einreichen, wenn man ein Ladenlokal für o. g. Zweck eröffnen will?
Senden Sie mir bitte die erforderlichen Dokumente elektronisch zu.

2) Welche Kenntnisse und Eignungen/Prüfungen/Versicherungen muss der Betreiber eines solchen Geschäftes nachweisen?

3) Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Betrieb und die Sicherungseinrichtungen eines solchen Betriebes (bitte als Datei oder als genauen Link anfügen)?

4) Erfolgt die Überprüfung der Einhaltung dieser Regelungen angekündigt oder unangekündigt?

5) In welchen Dokumenten ist die Überprüfungspraxis geregelt? Bitte anfügen.

6) In wie vielen Fällen wurde seit 01.01.2014 gegen die gesetzlichen Auflagen verstoßen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2015
  • Frist
    18. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Welche U…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koblenz - Führen eines Outdoor- u. Militariashops [#8897]
Datum
17. März 2015 20:52
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Unterlagen muss man bei welcher Behörde in Koblenz einreichen, wenn man ein Ladenlokal für o. g. Zweck eröffnen will? Senden Sie mir bitte die erforderlichen Dokumente elektronisch zu. 2) Welche Kenntnisse und Eignungen/Prüfungen/Versicherungen muss der Betreiber eines solchen Geschäftes nachweisen? 3) Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Betrieb und die Sicherungseinrichtungen eines solchen Betriebes (bitte als Datei oder als genauen Link anfügen)? 4) Erfolgt die Überprüfung der Einhaltung dieser Regelungen angekündigt oder unangekündigt? 5) In welchen Dokumenten ist die Überprüfungspraxis geregelt? Bitte anfügen. 6) In wie vielen Fällen wurde seit 01.01.2014 gegen die gesetzlichen Auflagen verstoßen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Anfrage von Antragsteller/in Antragsteller/in bei FragdenStaat #8897 Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst hoffe i…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
Anfrage von Antragsteller/in Antragsteller/in bei FragdenStaat #8897
Datum
18. März 2015 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst hoffe ich, dass diesmal meine Informationen bei Ihnen unmittelbar ankommen. Bezüglich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen zum Führen eines Outdoor- und Militariashops muss ich erneut ausführen, dass die Zuständigkeit der SGD Nord nicht gegeben ist. Gewerbeanmeldungen werden von der Stadt Koblenz bearbeitet. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass Ihre Anfrage zu den rechtlichen Regelungen (Frage 3) sehr allgemein ist und so umfassend nicht beantwortet werden kann und wird. Eventuell kann Ihnen hier die IHK Koblenz helfen, Ihre Anfrage zu präzisieren. Die Frage 6 wird vermutlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen