ISIM RP, Referat 341
Az.: 19 942/341
Per Email - Webservice fragdenstaat.de
"
Antragsteller/in Antragsteller/in"
Sehr
geehrtAntragsteller/in
bezugnehmend auf Ihre Email vom 15.3.2015 über den Webservice fragdenstaat.de kann ich Ihnen seitens des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zu Ihren Fragestellungen (Ziff. 1 -3) zunächst lediglich die für die von Ihnen gewünschten Informationen zuständigen Behörden benennen:
Zuständig für bau- und ggf. ordnungsrechtliche Belange betreffend das Neubaugebiet "Südliches Güls" in Koblenz-Güls ist die Stadtverwaltung Koblenz, Postfach 20 15 51, 56015 Koblenz, <
<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Zuständig für Fragen der Kampfmittelbeseitigung und etwaige "Bombenbelastungen" (Weltkriegsmunition) ist der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz, eine Dienstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Postfach 1320, 54203 Trier, <
<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Bitte wenden Sie sich an diese insoweit nach Landesinformationsfreiheitsgesetz informationspflichtigen und für die von Ihren Fragen auch unmittelbar zuständigen Behörden.
Zu dem angesprochenen Sachverhalt verweise ich zu Ihrer - eventuell schon Ihrem Auskunftsersuchen ausreichend Rechnung tragenden - Information auf den nachstehenden Link zu einer einschlägigen Landtags-Drucksache (Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 16/4593 vom 11.2.2015, Kleine Anfrage 3003 des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) "Präventiver Einsatz des Kampfmittelräumdienstes in Koblenz-Güls"):
http://83.243.51.73/starweb/OPAL_extern…
Abschließend weise ich darauf hin, dass nach § 5 Landesinformationsfreiheitsgesetz die auskunftsgebenden Behörden grundsätzlich die Identität der Antragstellerin / des Antragstellers feststellen und das konkrete Anliegen erkennen können müssen. Sie müssen also gegenüber den betroffenen Behörden Ihre Anschrift offenlegen, damit Ihnen die Auskünfte ordnungsgemäß zugestellt werden können.
Mit freundlichen Grüßen