Koblenz - Metternich - Gefahrenpunkt Einmündung Oberdorfstraße in Trierer Straße

Nach dem tödlichen Unfall eines Jungen an dieser Stelle im Jahre 2002,
dem Kauf des Eckhauses (Trierer Straße 333) durch die Stadt im Jahre 2009 für 100.000 €,
um diese Gefahrenstelle zu beseitigen,
einem Sicherheitsaudit aus 2011 das schrieb, "dass die Engstelle ein erhebliches Sicherheitsdefizit darstelle,...."
wurde in nicht-öffentlicher Sitzung den Gremien am 10. März 2015 ein neues Sicherheitsaudit aus 2014 präsentiert.
Fazit: Der Abriss des Gebäudes soll auf einmal gar nicht zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen können.
Quelle: Rhein-Zeitung (Koblenz), 18.03.2015, Seite 13

1) Senden Sie mir bitte alle zu dieser Thematik erstellten Sicherheitsaudits elektronisch zu.

2) Teilen Sie mir bitte jeweils die Kosten für diese Sicherheitsaudits mit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem töd…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
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Betreff
Koblenz - Metternich - Gefahrenpunkt Einmündung Oberdorfstraße in Trierer Straße [#8912]
Datum
18. März 2015 21:49
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem tödlichen Unfall eines Jungen an dieser Stelle im Jahre 2002, dem Kauf des Eckhauses (Trierer Straße 333) durch die Stadt im Jahre 2009 für 100.000 €, um diese Gefahrenstelle zu beseitigen, einem Sicherheitsaudit aus 2011 das schrieb, "dass die Engstelle ein erhebliches Sicherheitsdefizit darstelle,...." wurde in nicht-öffentlicher Sitzung den Gremien am 10. März 2015 ein neues Sicherheitsaudit aus 2014 präsentiert. Fazit: Der Abriss des Gebäudes soll auf einmal gar nicht zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen können. Quelle: Rhein-Zeitung (Koblenz), 18.03.2015, Seite 13 1) Senden Sie mir bitte alle zu dieser Thematik erstellten Sicherheitsaudits elektronisch zu. 2) Teilen Sie mir bitte jeweils die Kosten für diese Sicherheitsaudits mit.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz - Metternich - Gefahrenpunkt Einm…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
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Betreff
AW: Koblenz - Metternich - Gefahrenpunkt Einmündung Oberdorfstraße in Trierer Straße [#8912]
Datum
21. April 2015 08:11
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz - Metternich - Gefahrenpunkt Einmündung Oberdorfstraße in Trierer Straße" vom 18.03.2015 (#8912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Koblenz - Metternich - Gefahrenpunkt Einmündung Oberdorfstraße in Trierer Straße" [#8912]
Datum
28. Juni 2015 16:43
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8912 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil überhaupt keine Antwort und damit auch keine Zusendung der angeforderten Dokumente erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>