Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem tödlichen Unfall eines Jungen an dieser Stelle im Jahre 2002,
dem Kauf des Eckhauses (Trierer Straße 333) durch die Stadt im Jahre 2009 für 100.000 €,
um diese Gefahrenstelle zu beseitigen,
einem Sicherheitsaudit aus 2011 das schrieb, "dass die Engstelle ein erhebliches Sicherheitsdefizit darstelle,...."
wurde in nicht-öffentlicher Sitzung den Gremien am 10. März 2015 ein neues Sicherheitsaudit aus 2014 präsentiert.
Fazit: Der Abriss des Gebäudes soll auf einmal gar nicht zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen können.
Quelle: Rhein-Zeitung (Koblenz), 18.03.2015, Seite 13
1) Senden Sie mir bitte alle zu dieser Thematik erstellten Sicherheitsaudits elektronisch zu.
2) Teilen Sie mir bitte jeweils die Kosten für diese Sicherheitsaudits mit.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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