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Kohleausstieg ohne Wirkung?

am 15. Dezember 2022 veröffentlichte die Zeit unter dem Titel "Der Kohleausstieg verpufft" ( https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-12/kohleausstieg-kohlekraftwerke-klimaschutz-eu-emissionshandel ) einen Artikel, in dem beschrieben wird, dass der Kohleausstieg in Deutschland keine Klimawirkung hat, wenn nicht bis Ende 2022 die CO2-Zertifikate bei der EU gelöscht werden.
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob das passiert ist.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
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Volker Meyer
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
Volker Meyer
Betreff
Kohleausstieg ohne Wirkung? [#267297]
Datum
8. Januar 2023 17:45
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 15. Dezember 2022 veröffentlichte die Zeit unter dem Titel "Der Kohleausstieg verpufft" ( https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-12/kohleausstieg-kohlekraftwerke-klimaschutz-eu-emissionshandel ) einen Artikel, in dem beschrieben wird, dass der Kohleausstieg in Deutschland keine Klimawirkung hat, wenn nicht bis Ende 2022 die CO2-Zertifikate bei der EU gelöscht werden. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob das passiert ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Meyer Anfragenr: 267297 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Volker Meyer [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Volker Meyer

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Volker Meyer
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#267297] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kohleau…
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
Volker Meyer
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#267297]
Datum
8. Januar 2023 17:48
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kohleausstieg ohne Wirkung?“ (08.01.2023, #267297) zurück. Die Anfrage sollte an das Bundesministerium gehen. Mit freundlichen [geschwärzt] Volker Meyer