Kohorte für eine Millionen Genome

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10. April 2018 haben 13 EU-Mitgliedsstaaten eine Erklärung unterzeichnet, in der sie sich zu dem Ziel bekennen bis 2022 einen transnationale Kohorte von 1 Mio. genom-sequenzierten Personen aufzubauen [https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/eu-countries-will-cooperate-linking-genomic-databases-across-borders]. Die Bundesrepublik gehört nicht zu den mitunterzeichnenden Staaten.

Ich bitte Sie daher hiermit um die Übersendung des Dokuments aus dem Beweggründe Ihres Ministeriums hervorgehen die o.g. Erklärung nicht mitzuzeichen. Sollte die Federführung hierfür bei einem anderen Bundesministerium gelegen haben, wäre ich Ihnen auch für einen Verweis auf zuständige Stelle dankbar.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10. April 2018 haben 13 EU-Mitgliedsstaaten eine Erk…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kohorte für eine Millionen Genome [#179971]
Datum
11. Februar 2020 03:41
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10. April 2018 haben 13 EU-Mitgliedsstaaten eine Erklärung unterzeichnet, in der sie sich zu dem Ziel bekennen bis 2022 einen transnationale Kohorte von 1 Mio. genom-sequenzierten Personen aufzubauen [https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/eu-countries-will-cooperate-linking-genomic-databases-across-borders]. Die Bundesrepublik gehört nicht zu den mitunterzeichnenden Staaten. Ich bitte Sie daher hiermit um die Übersendung des Dokuments aus dem Beweggründe Ihres Ministeriums hervorgehen die o.g. Erklärung nicht mitzuzeichen. Sollte die Federführung hierfür bei einem anderen Bundesministerium gelegen haben, wäre ich Ihnen auch für einen Verweis auf zuständige Stelle dankbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179971
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 613-18501/27 (2020) Berlin, 13.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Kohorte für eine Millionen Genome [#179971]
Datum
13. Februar 2020 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 613-18501/27 (2020) Berlin, 13.02.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 11.02.2020 Sehr [geschwärzt]; vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur europäischen 1 Million Genomes Initiative vom 11. Februar 2020. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die Bundesrepublik Deutschland ist der europäischen Initiative „Towards access to at least 1 million sequenced genomes in the European Union by 2022“ am 16. Januar 2020 durch Zeichnung der Deklaration durch Herrn Bundesminister Spahn und Frau Bundesministerin Karliczek beigetreten. Bitte finden Sie weitere Informationen hierzu unter https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/germany-joins-1million-genomes-initiative Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] ________________________________ Referat 613 - Neue Methoden und Technologien in den Lebenswissenschaften Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 [geschwärzt] | Fax: +49 30 18 [geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de> | www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen.

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Sehr geehrteAntragsteller/in Besten Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Kohorte für eine Millionen Genome [#179971]
Datum
14. Februar 2020 04:01
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Besten Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179971