Kokerei Prosper, Prosperstr., 46236 Bottrop, Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13.01.2009)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13.01.2009).
Hierzu wurde Ihnen schon durch die BzR Arnsberg eine entsprechende Anfrage im Juni 2019 weitergeleitet.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kokerei Prosper, Prosperstr., 46236 Bottrop, Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13.01.2009) [#154644]
Datum
8. Juli 2019 22:54
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13.01.2009). Hierzu wurde Ihnen schon durch die BzR Arnsberg eine entsprechende Anfrage im Juni 2019 weitergeleitet. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Münster
AW: Kokerei Prosper, Prosperstr., 46236 Bottrop,Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Kokerei Prosper, Prosperstr., 46236 Bottrop,Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13.01.2009) [#154644]
Datum
7. August 2019 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vor einer Herausgabe von Daten Dritter ist von uns grundsätzlich rechtlich zu prüfen, ob z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Herausgabe von Daten entgegenstehen. Wir haben ein entsprechendes Verfahren für die Herausgabe des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2005 durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss liegt uns digital nicht vor, aber Sie können diesen gerne bei der Bezirksregierung Münster einsehen. Uns liegen nur Urkunden nach BImSchG vor, wir können Ihrem Wunsch nach der Einsichtnahme des Sonderbetriebsplans (Bergrecht) vom 13.01.2009 nicht nachkommen, da uns dieser nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Kokerei Prosper, Prosperstr., 46236 Bottrop,Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Kokerei Prosper, Prosperstr., 46236 Bottrop,Planfeststellungsbeschluss (29.09.2005) und Sonderbetriebsplan (13.01.2009) [#154644]
Datum
16. August 2019 23:07
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für ihre Antwort. Falls der Planfeststellungsbeschluss vom 29.09.2005 in Kürze doch noch elektronisch erfasst wird, bitte ich schon jetzt um Übersendung. Mit verwundern nehme ich zu Kenntnis, das ihnen der Sonderbetriebsplan nicht vorliegt. Bezüglich des ihnen nicht vorliegenden Sonderbetriebsplans (Bergrecht) vom 13.01.2009 werde ich mich an die zuständige Stelle im Ministerium wenden, da seitens der BzR Arnsberg diesbezüglich mitgeteilt wurde, dass die BzR Münster die dafür zuständige Stelle sei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>