Koloniale Raubkunst in Museen des Landschaftsverbands

Eine Auflistung, in welchen Museen, die sich in der Hand des Landschaftsverbands befinden, Raubkunst aus Kolonialzeiten befindet. Bitte geben Sie für jedes Museum, in dem sich Raubkunst befindet, an, wie viele Exponate sich dort befinden, die aus ehemaligen deutschen Kolonien geraubt wurden und ob es bereits Gespräche mit den jeweiligen Ländern gab, bei denen es darum ging, diese Exponate zurückzugeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koloniale Raubkunst in Museen des Landschaftsverbands [#206491]
Datum
15. Dezember 2020 17:20
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung, in welchen Museen, die sich in der Hand des Landschaftsverbands befinden, Raubkunst aus Kolonialzeiten befindet. Bitte geben Sie für jedes Museum, in dem sich Raubkunst befindet, an, wie viele Exponate sich dort befinden, die aus ehemaligen deutschen Kolonien geraubt wurden und ob es bereits Gespräche mit den jeweiligen Ländern gab, bei denen es darum ging, diese Exponate zurückzugeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206491/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landschaftsverband Rheinland
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 15.12.2020 ist beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eingegangen und…
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: Koloniale Raubkunst in Museen des Landschaftsverbands [#206491]
Datum
23. Dezember 2020 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 15.12.2020 ist beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eingegangen und dem LVR-Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege zugeleitet worden. Sobald Ihr Anliegen geprüft wurde, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Landschaftsverband Rheinland
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 15.12.2020 ist beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eingegangen un…
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: Koloniale Raubkunst in Museen des Landschaftsverbands [#206491]
Datum
15. Januar 2021 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 15.12.2020 ist beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eingegangen und dem LVR-Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege zugeleitet worden. Unter dem 23.12.2020 haben wir Ihnen den Eingang bestätigt. Mit Ihrer Mail erbitten Sie eine Auflistung, „in welchen Museen, die sich in der Hand des Landschaftsverbandes befinden, Raubkunst aus Kolonialzeiten befindet.“ Dabei soll „für jedes Museum [angegeben werden], in dem sich Raubkunst befindet, wie viele Exponate sich dort befinden, die aus ehemaligen deutschen Kolonien geraubt wurden und ob es bereits Gespräche mit den jeweiligen Ländern gab, bei denen es darum ging, diese Exponate zurückzugeben.“ Zwischenzeitlich haben wir Ihr Anliegen geprüft. Unseres Wissens befindet sich in keinem Museum des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) „Raubkunst aus Kolonialzeiten“ (Stand: 15.01.2021). Mit der von Ihnen angesprochenen Thematik als solcher, hier insbesondere der Raubkunst aus der NS-Zeit bzw. NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut sowie den Themenfeldern Kolonialismus und Missionsgeschichte, befassen wir uns schon seit Längerem. Aktuell sind wir - gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, dem dort zuständigen Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW), sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - am Aufbau einer Koordinationsstelle für Provenienzforschung in NRW (KPF.NRW) beteiligt. Die KPF.NRW wird sich neben dem Arbeitsschwerpunkt zu NS-verfolgungsbedingten Entzügen auch Kulturgutentziehungen in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sowie der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) widmen. Teil des Aufgabenportfolios werden darüber hinaus Fragen zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sein. Die Stelle wird bei unserem LVR-LandesMuseum Bonn (LVR-LMB) angesiedelt werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass diese Stelle im Laufe des Jahres 2021 ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Mit freundlichen Grüßen