Sehr Antragsteller/in
vielen Dank für Ihr Interesse an der Bundeswehr und Ihre Anfrage, die das
Verteidigungsministerium wie folgt auf zusammenfassend beantwortet:
Das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften war ein
Teilstreitkraft-übergreifendes eigenständiges Kommando innerhalb der
Streitkräftebasis der Bundeswehr, das die Einsätze von deutschen
Spezialkräften auf der operativen Ebene plante und führte.
Die Auswahl des Standortes begründete sich in der Beachtung des
Beschlusses der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 für
eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer
Berücksichtigung der neuen Länder. Am Standort war für eine Aufstellung
eines solchen Kommandos die benötigte Infrastruktur bereits vorhanden.
Mit der Übergabe der sogenannten Kaserne Wildpark-West oder Kaserne
Wildpark an die Bundeswehr 1990 wurde zunächst das Heereskommando Ost
aufgestellt, aus dem am 16. April 1991 das Korps und Territorialkommando
Ost hervorging. 1995 erfolgte die Aufstellung des Kommandos IV. Korps und
seit dem 1. Juli 2001 ist das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in
Schwielowsee, Ortsteil Geltow bei Potsdam aufgestellt.
Das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften wurde am 15. April
2005 mit Sitz in der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee bei
Potsdam aufgestellt. (Organisationsbefehl 126/2005 (SKB) zur Aufstellung
Kommando Führung Operationen von Spezialkräften vom 3. März 2005, Az
10-87-25/C/VS-NfD, Herausgeber: BMVg Stellvertreter des Generalinspekteurs
und Inspekteur der Streitkräftebasis Fü S VII 2). Am gleichen Standort war
schon das Einsatzführungskommando der Bundeswehr stationiert. Im April
2012 wurde das Kommando in das Einsatzführungskommando eingegliedert.
Damit erfolgt die Führung von herkömmlichen und Spezialkräften in einem
Einsatzraum aus einer Hand.
Ihr Team Bürgerdialog
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Von: Antragsteller/in
An: <<E-Mail-Adresse>>
Datum: 07.04.2021 13:58
Betreff: Kommando Führung Operationen von Spezialkräften [#217662]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bitte ich um Auskunft über folgende Fragen:
1. Wieso wurde das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften gerade
in der Kaserne Wildpark-West angesiedelt? Anscheinend soll das 2005
geschehen sein.
2. Welche Standortvorteile hatte Wildpark-West im Vergleich zu anderen
Standorten?
3. Welche Stimmen haben sich für den Standort Wildpark-West eingesetzt?
4. Hatte das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften irgend eine
Vorläuferorganisation oder (teilweise) funktionell äquivalente Institution
in der Vergangenheit?
5. Gibt es einen Organisationserlass zur Aufstellung des Kommando Führung
Operationen von Spezialkräften und wenn ja wie lautet dieser im Wortlaut
und wer hat ihn erlassen? Gibt es ein Aktenzeichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung
der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich
gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne
Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung
der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen