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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

wie hoch waren Rundfunkbeiträge, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in den unten genannten Jahren pro Jahr bezahlt hat?

a. 2013
b. 2014
c. 2015
d. 2016

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2017
  • Frist
    8. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie h…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) [#23827]
Datum
6. Juli 2017 12:05
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch waren Rundfunkbeiträge, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in den unten genannten Jahren pro Jahr bezahlt hat? a. 2013 b. 2014 c. 2015 d. 2016
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übermittle ich Ihnen die Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf Ihre A…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Betr. Ihre Anfrage betr. Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vom 6. Juli 2017
Datum
7. August 2017 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übermittle ich Ihnen die Antwort der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf Ihre Anfrage gemäß Landestransparenzgesetz zum Thema „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)“ vom 6. Juli 2017. Mit freundlichen Grüßen
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