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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Anfrage an:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wie wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in der offiziellen Statistik geführt?
Einzige Information, die zu dieser Kommission in der Öffentlichkeit ist, ist folgende:
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20.02.1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.
Information nicht vorhanden
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Datum15. August 2018
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18. September 2018
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