Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier:
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=730858.html
war zu lesen, dass das BMWi Herrn Ole von Beust in eine Expertenkommission eingesetzt hat.
Daher habe ich folgende Fragen und bitte Sie, mir diese zu beantworten:
01. Was befähigt Herrn Ole von Beust zu einem Experten in Sachen nachhaltigen Rückbau- und Entsorgung von Atomkraftwerken?
02. Hat es eine öffentliche Ausschreibung für die Position der Ko-Vorsitzenden gegeben?
03. Auf wessen Vorschlag kam Herr Ole von Beust in das Auswahlverfahren?
04. Nach welchen Kriterien hat das Auswahlverfahren stattgefunden?
05. Wie lange hat das Auswahlverfahren gedauert?
06. Welche Kompetenzen hat Herr Ole von Beust, dass er in die Kommission berufen wurde?
07. Welche Aufgaben umfasst die Position von Herrn Ole von Beust im einzelnen?
Auf www.n-tv.de war folgendes zu lesen:
Rund 789 Millionen Euro kostet die Hamburger Elbphilarmonie mittlerweile - mehr als das Zehnfache der geplanten Summe. Die Hamburger Bürgerschaft hat nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ex-Rathauschef von Beust kommt darin nicht gut weg.
Hamburgs ehemaliger CDU-Bürgermeister Ole von Beust wollte sich nicht zu dem Bericht äußern. Er werde keine Stellungnahme abgeben, da die Wertungen "politischer und nicht rechtlicher Art" seien, zitierte der Vorsitzende Ole Thorben Buschhüter von der SPD aus einem Schreiben von Beusts. Dem Bericht zufolge trägt von Beust "konkret die Verantwortung für Fehlentwicklungen" beim Bau des Konzerthauses.
Nach Meinung von Norbert Hackbusch, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke, werde von Beust "völlig zu Recht als Hauptverantwortlicher für das Elbphilharmonie-Desaster dargestellt". Eva Gümbel (Grüne) sagte, von Beust müsse sich gemeinsam mit dem damaligen Senat den Vorwurf gefallen lassen, "das Projekt von Anfang an auf eine schiefe Bahn gesetzt zu haben".
http://www.n-tv.de/politik/Bericht-Ole-von-Beust-trifft-die-Schuld-article12597151.html
08. Hat das Wirtschaftsministerium keinerlei Bedenken, Herrn Ole von Beust zu berufen, obwohl die Stadt Hamburg keine Guten Erfahrungen mit Herrn Beust, angesichts der Kosten für die Elbphilharmonie und dem Verkauf der Krankenhäuser der Hansestadt gemacht hat?
09. Sollte es zu Problemen während oder nach den Verhandlungen mit den Energiekonzernen kommen, wer haftet für den Schaden der durch evtl. Vertragliche Mängel dem Steuerzahler entstehen kann?
10. Hat das BMWi eine Rückversicherung für diesen Fall?
11. Für wie lange wird Ole von Beust Mitglied dieser Kommission bleiben?
12. Bitte senden Sie mir eine Kopie des Vertrages zwischen dem BMWi und Herrn Ole von Beust zu.
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. Januar 2016
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16. Februar 2016
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