Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-102

Anfrage an: Stadt Salzgitter

a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt?
Wenn ja:
Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an:
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest?
Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen?
b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt?
Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Findet in eine k…
An Stadt Salzgitter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-102 [#241405]
Datum
20. Februar 2022 12:28
An
Stadt Salzgitter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt? Wenn ja: Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an: - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest? Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen? b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt? Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241405/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Salzgitter
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen gewünschten Daten können wir nicht liefern, nehmen zu den einzelnen Punkten j…
Von
Stadt Salzgitter
Betreff
WG: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-102 [#241405]
Datum
28. Februar 2022 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,2 KB


Sehr Antragsteller/in die von Ihnen gewünschten Daten können wir nicht liefern, nehmen zu den einzelnen Punkten jedoch wie folgt Stellung: a) Gegenwärtig wird eine jährliche Energieverbrauchskontrolle für die Liegenschaften des Eigenbetrieb Gebäudemanagement Einkauf und Logistik, zur Erstellung des im „Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ geforderten Energieberichts, aufgebaut. Der Energiebericht ist erstmalig für das Jahr 2022 zu erstellen und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Wir empfehlen, den Energiebericht zu gegebener Zeit über den Internetauftritt der Stadt Salzgitter einzusehen und ggf. weiterführende Fragen an uns zu stellen. b) Zur Reduzierung des Wärmebedarfs wird die Möglichkeit zur Absenkung der Heizkreistemperatur geprüft. Weiterhin hat sich die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in vielen Fällen als effektivste Maßnahme erwiesen. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen