Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-153

Anfrage an: Stadt Goslar

a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt?
Wenn ja:
Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an:
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest?
Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen?
b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt?
Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Findet in eine k…
An Stadt Goslar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-153 [#241409]
Datum
20. Februar 2022 12:41
An
Stadt Goslar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt? Wenn ja: Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an: - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest? Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen? b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt? Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzun…
An Stadt Goslar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-153 [#241409]
Datum
20. August 2022 08:44
An
Stadt Goslar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-153“ vom 20.02.2022 (#241409) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Goslar
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellten Fragen finden leider keine Rechtsgrundlage in de…
Von
Stadt Goslar
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-153 [#241409]
Datum
29. August 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellten Fragen finden leider keine Rechtsgrundlage in den von Ihnen genannten Vorschriften. Die von Ihnen erbetenen Informationen unterfallen nicht dem Inhalt und dem Zweck des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG). Auch unter dem Gesichtspunkt Ihrer Anfrage als Bürgeranfrage haben Sie keinen Auskunftsanspruch, da Sie nicht als Einwohner der Stadt Goslar gemeldet sind und somit auch kein Bürger der Stadt sind. Vor diesem Hintergrund können wir daher Ihre Mail inhaltlich nicht beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich erbitte die genannten Informationen nach Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UIG zu erlangen. …
An Stadt Goslar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-153 [#241409]
Datum
31. August 2022 05:49
An
Stadt Goslar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erbitte die genannten Informationen nach Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UIG zu erlangen. Die genannten Informationen sind Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 3 UIG. Das NUIG verweist an dieser Stelle auf das UIG. Demnach sind Umweltinformationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; Von den Begriffen der Maßnahmen oder Tätigkeiten werden alle menschlichen Aktivitäten erfasst, die die Umwelt beeinflussen können. Eine Tätigkeit ist jede menschliche Aktivität, unabhängig von Grund, Ursache, Ziel und Zweck. Umweltinformationen über Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 können z.B. Daten über alle Tätigkeiten sein, die einer umweltrechtlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere über die aus der Errichtung einer Anlage resultierenden Umweltauswirkungen, produzierende Tätigkeiten oder auch Daten über Produkte, die die Umwelt beeinträchtigen können. Eine Maßnahme ist gekennzeichnet durch ihre Zweckgerichtetheit. Der Begriff der Maßnahme umfasst sämtliche Formen der Verwaltungstätigkeit, etwa in Form von Rechtsakten, Genehmigungen, Datenbanken, Stellungnahme von Träger öffentlicher Belange (TÖB) oder auch Gutachten über die Schutzwürdigkeit von Tier- und Pflanzenarten. Der Begriff der Umweltinformationen ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weit auszulegen, so dass eine Vielzahl von Informationen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, darunter fallen. (entnommen aus labuen.de) Ich verweise erneut auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 241409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241409/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>