Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig

Anfrage an: Kulturamt Leipzig

-Förderantrag der Cinematheque Leipzig 2019
-Zuwendungsbescheid für die Cinematheque Leipzig 2019
-Verwendungsnachweis der Cinematheque Leipzig 2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Förderantrag der …
An Kulturamt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig [#205024]
Datum
4. Dezember 2020 23:29
An
Kulturamt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Förderantrag der Cinematheque Leipzig 2019 -Zuwendungsbescheid für die Cinematheque Leipzig 2019 -Verwendungsnachweis der Cinematheque Leipzig 2019
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205024/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kulturamt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Anträge auf Auskunft nach der Info…
Von
Kulturamt Leipzig
Betreff
Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig [#205024]
Datum
10. Dezember 2020 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Anträge auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig sind laut Satzung beim Stadtbüro zu stellen. Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zu kommunalen Förderung der Cinematheque Leipzig haben wir an das Rechtsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Rechtsamt Tel. 0341/ 123 3529 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ansprechpartner ist nicht das Rechtsamt, sondern das Kulturamt. Ich bitte, das zu ko…
An Kulturamt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig [#205024]
Datum
10. Dezember 2020 22:07
An
Kulturamt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ansprechpartner ist nicht das Rechtsamt, sondern das Kulturamt. Ich bitte, das zu korrigieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205024/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig“ vo…
An Kulturamt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig [#205024]
Datum
19. Januar 2021 16:12
An
Kulturamt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig“ vom 04.12.2020 (#205024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205024/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kulturamt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in die zwischenzeitliche Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Das Kulturamt bereite…
Von
Kulturamt Leipzig
Betreff
WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: AW: Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig [#205024] [Kopie]
Datum
20. Januar 2021 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die zwischenzeitliche Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Das Kulturamt bereitet aktuell eine entsprechende Antwort an Sie vor. Inhaltlich werden Sie darüber informiert, dass das Kulturamt entsprechend den Vorgaben der Informationsfreiheitssatzung zunächst den Cinematheque e. V. anschreiben und um Zustimmung zur Information an Sie ersuchen wird, da sich Ihr Informationsbegehren auf datenschutzrechtliche relevante Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vereins bezieht. Ich bitte um etwas Geduld. Für Rückfragen wenden Sie sich b. direkt an die zuständige Bearbeiterin im Kulturamt, Frau Werner, die ich in Kopie setze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die CC-Adresse von Frau Werner hat mir dieses System leider nicht mit übermittelt. …
An Kulturamt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: AW: Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig [#205024] [Kopie] [#205024]
Datum
20. Januar 2021 09:12
An
Kulturamt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die CC-Adresse von Frau Werner hat mir dieses System leider nicht mit übermittelt. Um den gesamten Prozess zu verkürzen, könnten Sie in Ihrer Anfrage an die Cinematheque Leipzig möglicherweise gleich §12 der IFS erwähnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205024/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kulturamt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir entsprechend berücksichtigen werden. Da die…
Von
Kulturamt Leipzig
Betreff
Antwort: AW: WG: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung: AW: Kommunale Förderung der Cinematheque Leipzig [#205024] [Kopie] [#205024]
Datum
20. Januar 2021 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir entsprechend berücksichtigen werden. Da die Schwärzung von Daten nach Maßgabe des § 11 der Informationsfreiheitssatzung (IFS) nicht möglich ist, werden wir zunächst die Einwilligung des Vereins nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 IFS einholen. Auf der Grundlage der Rückinformation des Vereins zu unserem Informationsersuchen werden wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sollten Sie danach weiterhin Ihren Informations- und Auskunftsantrag aufrecht erhalten, würde eine entsprechende rechtsmittelfähige Entscheidung des Kulturamtes ergehen. Mit freundlichen Grüßen