kommunale Wohnungsbaugesellschaften beauftragen zweifelhaften Akteur zur Parkraumüberwachung

Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (degewo etc.) beauftragen die Parkräume KG zur Überwachung ihrer Grundstücke. Gegen die Parkräume KG liegen diverse Gerichtsurteile wegen absolut überzogener Kosten vor. Wie kann es sein, dass eine kommunale Struktur dieses dubiose Unternehmen beauftragt und seit Jahren ein Vertrag besteht? Die Klagen der Bewohner*innen häufen sich, ob vor Gericht oder privat.

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  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
kommunale Wohnungsbaugesellschaften beauftragen zweifelhaften Akteur zur Parkraumüberwachung [#217024]
Datum
30. März 2021 13:42
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (degewo etc.) beauftragen die Parkräume KG zur Überwachung ihrer Grundstücke. Gegen die Parkräume KG liegen diverse Gerichtsurteile wegen absolut überzogener Kosten vor. Wie kann es sein, dass eine kommunale Struktur dieses dubiose Unternehmen beauftragt und seit Jahren ein Vertrag besteht? Die Klagen der Bewohner*innen häufen sich, ob vor Gericht oder privat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217024/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Akteneinsicht nach IFG; Ihr Antrag vom 30.03.2021 Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den Bescheid zu dem…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Akteneinsicht nach IFG; Ihr Antrag vom 30.03.2021
Datum
13. April 2021 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
.eml
581,3 KB
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
631 Bytes


Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen den Bescheid zu dem im Betreff genannten Antrag auf Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen