B 2018/0075 Vorlage

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunaler Klimaschutz: Datenbasis der kommunalen THG-/CO2-Bilanzierung

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Stadt Wolfsburg Erster Stadtrat Schriftlicher Bericht B 2018/0075 öffentlich 4. Zwischenbericht zum Umsetzungsstand des CO2- Minderungskonzepts Beratungsfolge Datum          Gremium                                           Zuständigkeit Ausschuss für Bürgerdienste, Energie und 13.06.2018                                                       Kenntnisnahme Umwelt sowie Feuerwehr Die Verwaltung berichtet Folgendes: Der Rat der Stadt Wolfsburg hat 2009 beschlossen, die CO2-Emissionen im Stadtgebiet bis 2020 um 20 % gegenüber dem Basisjahr 2000 zu reduzieren (Vorlage V 0819/2009). Im Jahr 2000 lag der CO2-Ausstoß bei insgesamt 685.471 t. Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einbindung der Wolfsburger EnergieAgentur, die im kommunalen CO2-Minderungs- konzept genannten Maßnahmen umzusetzen, weitere Maßnahmen zu entwickeln und regelmäßig über den Umsetzungsstand zu berichten. Mit dem vorliegenden Bericht wird die CO2-Bilanz für das Jahr 2016 dargestellt, die Entwicklung der CO2-Emissionen seit dem Jahr 2000 aufgezeigt und die bereits durchgeführten und geplanten Energie- und CO2-Minderungsmaßnahmen seit dem letzten Zwischenbericht (B 0354-2016) beschrieben.
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1. Entwicklung der CO2-Emissionen 2000 – 2016 1.1 CO2-Bilanz 2016 Im Jahr 2016 lagen die CO2-Emissionen im Wolfsburger Stadtgebiet bei insgesamt 602.853 t. Das entspricht einer CO2-Minderung von 82.618 t bzw. 12,1 % gegenüber dem Bezugsjahr 2000. In Tabelle 1 sind die einzelnen Energieverbräuche, die zugehörigen CO2- Faktoren und die daraus ermittelten CO2-Emissionen aufgeführt. Tab. 1: Energie- und CO2-Bilanz für das Jahr 2016 (ohne VW) CO2-             Anteil an Verbrauch            CO2-Faktor Energieträger                                              Emissionen            Gesamt- [MWh]               [t/MWh] [t CO2]         emissionen Strom                        459.408        *      0,355    =     163.090              27,1% Fernwärme                    700.104        *      0,249    =     174.326              28,9% Heizöl                       185.219        *      0,320    =      59.270               9,8% Erdgas                       122.767        *      0,228    =      27.991               4,6% Holz                           2.750        *      0,024    =          65               0,0% Umweltwärme                    8.800        *      0,164    =       1.439               0,2% Sonnenkollektoren              6.685        *      0,025    =         164               0,0% Biogas                        59.960        *      0,015    =         869               0,1% Braunkohle                     9.302        *      0,438    =       4.070               0,7% Summe 1.554.995                             431.283              71,5% Energieträger 1 Summe Verkehr                                                     171.570              28,5 % Gesamtemission CO2 im Jahr 2016                                   602.853 ∟ Emission pro Kopf (125.309 EW)                           4,81 Die in Wolfsburg 2016 angefallenen CO2-Gesamtemissionen entsprechen einem Pro-Kopf- Verbrauch von 4,81 t. Nach Angaben des Umweltbundesamtes lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland 2016 bei 9,8 t CO2. Dieser Wert kann aber nur zur Orientierung dienen, da die Erhebungsmethodiken nur bedingt miteinander vergleichbar sind. 1 Mit der Berechnung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen wurde das Wuppertal Institut 2014 beauftragt. Die dargestellten Verkehrsemissionen sind nachrichtlich aus der letzten Bilanz übernommen worden, da keine aktuelleren Daten zur Mobilität vorliegen. Insgesamt evaluiert das Wuppertal Institut für 2016 geringfügig niedrigere Emissionen. Vorlage B 2018/0075                                                                           Seite: 2/13
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Eine Aufteilung der Emissionen nach Verbrauchergruppen (s. Abb. 1) zeigt, dass der Großteil der anfallenden CO2-Emissionen (40,4 %) auf die privaten Haushalte entfällt. Der Verkehr verursacht 28,5 % der gesamten CO2-Emissionen. Der Sektor Wirtschaft hat einen Emissionsanteil von knapp 29 %. Die Stadtverwaltung trägt zu 2,5 % der CO2-Emissionen bei. Abb. 1: CO2-Emissionsanteile nach Verbraucher für das Jahr 2016 (ohne VW). Aus der sektoralen Zuordnung nach Energieträgern (s. Abb. ) wird ersichtlich, dass der Strombedarf 27 % der Gesamtemissionen verursacht. Treibstoffe tragen zu 28 % des CO2- Ausstoßes bei. Auf die Fernwärme entfallen etwas mehr als 29 %. Heizöl trägt zu rund 10 % und Gas zu 5 % der Emissionen bei. Erneuerbare und sonstige Energieträger verursachen 1 % des CO2-Ausstoßes. Vorlage B 2018/0075                                                                  Seite: 3/13
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Abb. 2: CO2-Emissionen nach Energieträgern für das Jahr 2016 (ohne VW). 1.2 Entwicklung der CO2-Emissionen von 2000 bis 2016 Trotz dynamischer Stadtentwicklung in Wolfsburg konnten die CO2-Emissionen seit dem Jahr 2000 um 12,1 % gemindert werden. In Abbildung 3 ist die Entwicklung der CO2- Emissionen seit dem Jahr 2000 dargestellt. Abb. 3: Entwicklung der CO2-Emissionen in Wolfsburg im Zeitraum von 2000 - 2016 (ohne VW). Vorlage B 2018/0075                                                                     Seite: 4/13
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1.2.1 Stromverbrauch 2000 – 2016 In Abbildung 4 ist die Entwicklung der Stromverbräuche seit dem Jahr 2000 dargestellt. Der Strombedarf ist im Zeitraum von 2000 - 2010 kontinuierlich gestiegen. Seit 2011 ist allerdings ein positiver Trend erkennbar: trotz Bevölkerungswachstum, Zunahme von Haushalten und vermehrter Ausstattung mit Elektrogeräten (insbesondere im Multimediabereich) in den Haushalten ist der Strombedarf insgesamt rückläufig. Gründe dafür liegen u.a. in einem energiesparendem Verhalten und der Neuanschaffung von energieeffizienten Geräten. Positiv wirkt sich auch der zunehmende Anteil erneuerbarer Energien am Strommix aus. Abb. 4: Übersicht über die Stromverbräuche, die CO2-Faktoren und die strombedingten CO2- Emissionen im Zeitraum 2000 - 2016. Die strombedingten CO2-Emissionen werden über den Stromverbrauch und den CO2- Emissionsfaktor ermittelt. Dieser Faktor ist je nach Zusammensetzung des Strommixes starken Schwankungen unterworfen. Auffällig ist hierbei der hohe CO2-Faktor im Jahr 2011, dieser resultiert aus einem starken Anstieg des Anteils der fossilen Energieträger am Strommix von 46 % auf 58 %. Seit 2012 hat sich der Faktor wieder kontinuierlich verbessert, was auf den steigenden Anteil an erneuerbaren Energien am Strommix zurückzuführen ist. Vorlage B 2018/0075                                                                      Seite: 5/13
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1.2.2 Fernwärmeverbrauch 2000 – 2016 Abbildung 5 zeigt die Entwicklung der Fernwärmeverbräuche in Wolfsburg seit dem Jahr 2000. Insgesamt ist der Fernwärmeverbrauch im Jahr 2016 gegenüber 2000 um 7,6 % gestiegen. Dies ist hauptsächlich auch die kühlere Witterung zurückzuführen, die auch bei der bundesweiten CO2-Bilanz zu einem Anstieg der CO2-Emissionen im Jahr 2016 führte. Abb. 5: Übersicht über die Fernwärmeverbräuche und deren CO2-Emissionen im Zeitraum 2000 - 2016. Der CO2-Emissionsfaktor der Fernwärme ist im Vergleich zu anderen Energieträgern aufgrund der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sehr gering. Mit der KWK wird für die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme ein deutlich höherer Wirkungsgrad erreicht und weniger CO2 emittiert als bei der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme. Dies verdeutlicht die hohe Bedeutung des Fernwärmenetzes für die Wolfsburger Klimaschutzziele. Vorlage B 2018/0075                                                                    Seite: 6/13
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2. Stand der Klimaschutzmaßnahmen in Wolfsburg Im folgenden Kapitel werden die seit dem letzten Zwischenbericht umgesetzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur Reduzierung von Energie- und CO2-Emissionen zusammengefasst. Hierbei erfolgt eine Aufteilung in die Handlungsfelder Privathaushalte, Stadtverwaltung, Verkehr, Erneuerbare Energien und Gewerbe, Handel, Dienstleistung (GHD). 2.1 Handlungsfeld Privathaushalte Im Sektor Privathaushalte konnten seit dem Jahr 2000 bereits große Mengen CO2 eingespart werden. Jedoch verursachen die privaten Haushalte mit über 40 % noch immer den größten Teil der jährlichen CO2-Emissionen im Stadtgebiet. Um die privaten Klimaschutzbemühungen weiterhin anzuregen und zu unterstützen, wird die Stadt die Energieberatungsangebote über die Wolfsburger Energieagentur ausbauen. 2.1.1 Förderprogramm Altbausanierung Von 2012 bis 2016 hatte die Stadt gemeinsam mit der Wolfsburger Energieagentur ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von privaten Wohnimmobilien aufgelegt, wobei vorrangig Förderungen von Bund und Land in Anspruch genommen wurden. Insgesamt wurden 143 Haussanierungen gefördert. Bei über 45 % der Antragsteller wurden nach den Sanierungsmaßnahmen Energieeinsparungen von über 70 % erzielt, was zu erheblichen CO2-Reduzierungen führt. Durch das Förderprogramm werden pro saniertem Gebäude jährlich durchschnittlich 12.600 kg CO2 eingespart. 2.1.2 Beratung Wolfsburger EnergieAgentur Die Beratungsschwerpunkte der Wolfsburger EnergieAgentur, die sich als unabhängige Beratungsinstanz in Wolfsburg etabliert hat, liegen bei der energetischen Sanierung von Wohnimmobilien, der Beratung von Bauherren zu einer energieeffizienten Bauweise für Neubauten, der Durchführung von Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zu Energie- und CO2-Einsparungen sowie der Beratung von Fördermitteln von Bund und Land. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 39 Wohnimmobilien im Stadtgebiet mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 13 Mio. Euro saniert. Des Weiteren hat die KfW im Jahr 2016 den Bau von 131 energieeffizienten Wohngebäuden in Wolfsburg mit einem Fördervolumen von 21 Mio. Euro gefördert. 2.1.3 Stromspar-Check Wolfsburg Seit April 2016 bietet die Wolfsburger EnergieAgentur GmbH in Kooperation mit der Wolfsburger Interessengruppe Sozialhilfe e. V. das Projekt „Stromspar-Check Wolfsburg“ an. Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot für einkommensschwache Haushalte zur Reduzierung der Energiekosten. Hierbei ermitteln und analysieren sogenannte Stromsparhelfer vor Ort den Energie- und Wasserverbrauch der Haushalte, geben Tipps zur Nutzung sowie zum energieeffizienten Verhalten und bauen kostenlos Energiesparartikel im Marktwert von ca. 70 € ein, die über Bundesmittel finanziert werden. Im Jahr 2016 wurden 100 und in 2017 insgesamt 135 Beratungen durchgeführt. Im Durchschnitt spart ein Haushalt durch die Beratung und die eingebauten Soforthilfen jährlich über 660 kWh Energie und 400 kg CO2 ein. Für das Jahr 2018 sind 200 Beratungen geplant. Vorlage B 2018/0075                                                                  Seite: 7/13
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2.1.4 Öffentlichkeitsarbeit Die Stadt Wolfsburg hat gemeinsam mit der Wolfsburger Energieagentur verschiedene Informations- und Beratungsangebote erarbeitet und in die Öffentlichkeitsarbeit eingebettet. Dazu gehören u.a. gedruckte Informationen (Broschüren, Flyer), die Zusammenarbeit mit den Medien (insbesondere lokale Presse) und die Nutzung des Internets als Informationsplattform. Im Rahmen von zielgruppenspezifischen Infoveranstaltungen wurden über die Beratungs-angebote aufmerksam gemacht. Die Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz wird auch weiterhin aktiv durch Beratungsangebote und Aktionen fortgeführt. 2.1.5 Stärkung einer energieeffizienten und klimaschonenden Energieversorgung Die Stadt prüft bei der Planung von Neubaugebieten, ob eine möglichst klimaneutrale Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien möglich ist. In Neubaugebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme werden einheitliche Befreiungstatbestände definiert, die einen energieeffizienten und klimaschonenden Wohnungsneubau fördern. Eine Befreiung kann z.B. durch den Bau von Niedrigenergiehäusern (mindestens KfW-40 Standard) gewährt werden. Da sich bauliche und Energieeffizienz-standards sowie gesetzliche Vorgaben stetig weiterentwickeln, findet hierzu eine fachliche Abstimmung und Lösungsfindung in einer internen Arbeitsgruppe sowie den lokalen Energieversorgern statt. Die Wolfsburger EnergieAgentur wird beratend unterstützen. 2.1.6 Sanierungsmanagement Detmerode Mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde 2014/2015 ein integriertes energetisches Quartierskonzept für Detmerode erstellt, um aufzuzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren. Insgesamt können in Detmerode unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher, denkmal-pflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher und sozialer Belange bis 2030 etwa 24 % und bis 2050 ca. 37 % der CO2-Emissionen eingespart werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde 2017 ein durch die KfW gefördertes Sanierungsmanagement eingerichtet. 2.1.7 Vernetzte Quartiere für den Zukunftsraum Wolfsburg Die Stadtverwaltung führt gemeinsam mit der TU Braunschweig das Forschungsprojekt „Zukunftsraum Wolfsburg 2050“ durch, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Auf Basis innovativer, dezentraler Versorgungskonzepte wird die Entwicklung eines übergreifenden Konzepts für die ganzheitliche und vernetzte Energie- versorgung der neuen östlichen Wohnquartiere verfolgt. Das Projekt bringt die Akteure im Stadtplanungsprozess, Stadtwerke Wolfsburg AG, Wolfsburg AG, VOLKSWAGEN Kraftwerk, Volkswagen Immobilien, Neuland sowie VOLKSWAGEN Zukunftsforschung zusammen. Das Konzept soll in Leuchtturmprojekten umgesetzt werden. Projektlaufzeit des Forschungs- vorhabens ist von August 2015 bis Juli 2019. Vorlage B 2018/0075                                                                  Seite: 8/13
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2.2 Handlungsfeld Stadtverwaltung 2.2.1 Aufbau Energiemanagementsystem Die Stadt hat 2014 ein Energiemanagementsystem (EMS) installiert. Durch das Energiekataster können die Energieverbräuche für den Bestand der Gebäude detailliert analysiert und Effizienzpotenziale ermittelt werden. Somit dient das System der fortlaufenden Kontrolle des effizienten Betriebs und ermöglicht ein Vergleich der Gebäude untereinander. Zudem ermöglicht das Kataster eine wirtschaftliche Bewertung von Sanierungen. 2.2.2 Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern Auf 18 Dächern kommunaler Gebäude sind bisher PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 342 kWp installiert worden. Öffentliche Neubauten werden für die Installation von PV- Anlagen vorgerüstet. Auf öffentlichen Dächern sollen soweit wie möglich Photovoltaikanlagen installiert werden. 2.2.3 Bezug von Ökostrom für die Stadtverwaltung Die Stadt Wolfsburg bezieht seit dem 01.01.2012 Ökostrom. Die Lieferung von Ökostrom wurde bis 31.12.2018 vertraglich verlängert. Es ist auch wieder vorgesehen den Vertrag auf eine maximale Laufzeit von fünf Jahren zu verlängern. 2.2.4 Energieeffiziente Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen Stadtweit werden sukzessive Leuchtkörper gegen energieeffiziente Leuchtkörper getauscht. Im Rahmen von Neubaumaßnahmen wird nur noch auf LED-Leuchten gesetzt. Einzig bei Anlagenverdichtungen oder -erweiterungen werden abhängig von der Lichtfarbe noch vereinzelt konventionelle Leuchtmittel eingesetzt. Aber auch hierbei handelt es sich um Leuchtmittel, welche als energieeffizient eingestuft sind, z. B. Natriumdampf- Hochdrucklampen. 2.2.5 Einsatz Recyclingpapier Die Stadt setzte im Jahr 2016 in der Verwaltung rund 96 % Recyclingpapier mit dem Blauen Engel ein. Hierdurch konnten im Vergleich zu Frischfaserpapier über 3 Millionen Liter Wasser und 625.658 kWh Energie eingespart werden. Vorlage B 2018/0075                                                                    Seite: 9/13
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2.3 Handlungsfeld Verkehr Der Sektor Verkehr verursacht etwa 28 % der anfallenden CO2-Emissionen, wobei der größte Anteil auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) zurückzuführen ist. Die größten Handlungsmöglichkeiten der Stadt zur Minderung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen liegen bei den Voraussetzungen zur Veränderung des Modal-Splits für die zurückgelegten Wege im Stadtgebiet zugunsten des Umweltverbunds. Darüber hinaus bietet die Elektromobilität viele Potenziale, das bestehende Verkehrssystem umweltfreundlicher zu gestalten und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. 2.3.1 Elektromobilitätsstrategie Die Stadt Wolfsburg hat 2016 eine Elektromobilitätsstrategie erarbeitet. Sie steckt die Ziele und Maßnahmen der Stadt im Themenfeld Elektromobilität bis 2025 ab. Hierfür wurden zwölf Handlungsfelder identifiziert, die in den kommenden Jahren bearbeitet werden. Zu den strategischen Zielen zählen u.a. die Minderung der verkehrsbedingten Emissionen, die Erhöhung des Anteils von Elektrofahrzeugen am Gesamtverkehr, die Zunahme des Anteils an alternativen Antrieben im ÖPNV sowie die Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal- Split. 2.3.2 Aufbau Ladeinfrastruktur Im Wolfsburger Stadtgebiet sind aktuell ca. 278 Ladepunkte installiert. Aufgrund der Zielsetzung der Stadt Wolfsburg bis 2025 einen Anteil an Elektro- und Hybridfahrzeugen am gesamten Pkw-Zulassungsbestand von 50 % zu erreichen ist es erforderlich, die Ladeinfrastruktur weiterhin bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu hat die Stadt 2016 ein Ladeinfrastrukturkonzept erarbeitet. Hierbei bleibt zu berücksichtigen, dass der Konzern Stadt das Ziel verfolgt, ausschließlich regenerativ erzeugten Strom an den Ladesäulen anzubieten. 2.3.3 Förderung Radverkehr Der Rat der Stadt Wolfsburg hat 2016 das Leitbild Radverkehr beschlossen, das eine strategische, systematische Handlungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen in der Radverkehrsförderung aufzeigt. In dem Leitbild wurden 24 Zielformulierungen festgelegt, die den inhaltlichen Rahmen für ein zukünftiges Radverkehrskonzept bilden. Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split kontinuierlich zu erhöhen. Für die Kernstadt wird z.B. ein Zielwert von 25 % bis zum Jahr 2025 festgelegt. 2.3.4 (Teil-)Elektrifizierung des ÖPNV Durch eine (Teil-)Elektrifizierung des ÖPNV können die Lärm-, CO2- und Feinstaubbelastungen im Stadtgebiet erheblich reduziert werden. Aktuell hat die Wolfsburger Verkehrs GmbH (WVG) 11 Hybridbusse im Einsatz. Der prozentuale Anteil der Hybridbusse am Gesamtbestand beträgt 12,6 %. Auch zukünftig plant die WVG neue, verbrauchsarme Busse zu beschaffen. Vorlage B 2018/0075                                                                    Seite: 10/13
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