Kommunales Unternehmen "Eberwerk" - Ergänzende Nachfrage

Die Antwort der Gemeinde zur ersten Anfrage betreffend das Kommunale Unternehmen "Eberwerk" wirft einige ergänzende Nachfragen auf, um deren Beantwortung auf der Rechtsgrundlage des Art. 39 BayDSG, des BayUIG und des BayPrG gebeten wird:

Vorbemerkung:
Die Gemeinde schreibt zu Frage 3, dass in 2018 ca. 9800 EUR und im Jahr 2019 ca. 13000 EUR an die Gemeinde ausgeschüttet wurden. Gleichzeitig
schreibt die Gemeinde zu Frage 4, dass angeblich keine Verzinsung erfolgt wäre.

Hingegen errechnet sich bei einer Ausschüttung von 9800
bzw. 13000 EUR bezogen auf die angegebene Einlagehöhe von 652.960
EUR eine Verzinsung von nur 1,5% bzw. knapp 2%.

Da das Eberwerk jedoch für den Erwerb der Anteile des Stromnetzes
über das Ebernetz weitere 11,5 Mio an Krediten aufnehmen mußte, wobei
auf Kirchseeon anteilig ein Betrag in etwa gleicher Höhe wie die
Einlage entfällt, wäre die Verzinsung des auf Kirchseeon entfallenden
Kapitals im Eberwerk nur ca. 0,75% bzw. 1%.

Dazu die Fragen:

a) Welche Verzinsung wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit bei
der Beschlußfassung über den Erwerb des Stromnetzes von den
Initiatoren im LRA EBE und von Bürgermeister Ockel versprochen ?

b) Wie hoch ist der bilanzielle Verlust für die Gemeinde, wenn für
das eingesetzte Kapital die in den Haushalten der beiden Jahre 2018
und 2019 üblichen kalk. Zinssätze angesetzt werden?

c) Ist es zutreffend, dass die vom Ebernetz an das Eberwerk
ausgeschütteten, aus den Netzentgelte stammenden Einnahmen aufgrund
der Bestimmungen der BNetzA künftig geringer ausfallen werden, siehe
das Schreiben des Eberwerk-GF Dr. Henle an den Bundeswirtschaftsminister? Wird daher erwartet, dass die anteiligen Ausschüttungen des Eberwerk an die Gde K. in den kommenden Jahren vrsl. geringer ausfallen werden und womöglich nicht mal mehr die Kreditzinsen, geschweige denn die
Tilgungen, gedeckt werden können?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antwort der Gemeinde…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunales Unternehmen "Eberwerk" - Ergänzende Nachfrage [#212905]
Datum
16. Februar 2021 23:49
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antwort der Gemeinde zur ersten Anfrage betreffend das Kommunale Unternehmen "Eberwerk" wirft einige ergänzende Nachfragen auf, um deren Beantwortung auf der Rechtsgrundlage des Art. 39 BayDSG, des BayUIG und des BayPrG gebeten wird: Vorbemerkung: Die Gemeinde schreibt zu Frage 3, dass in 2018 ca. 9800 EUR und im Jahr 2019 ca. 13000 EUR an die Gemeinde ausgeschüttet wurden. Gleichzeitig schreibt die Gemeinde zu Frage 4, dass angeblich keine Verzinsung erfolgt wäre. Hingegen errechnet sich bei einer Ausschüttung von 9800 bzw. 13000 EUR bezogen auf die angegebene Einlagehöhe von 652.960 EUR eine Verzinsung von nur 1,5% bzw. knapp 2%. Da das Eberwerk jedoch für den Erwerb der Anteile des Stromnetzes über das Ebernetz weitere 11,5 Mio an Krediten aufnehmen mußte, wobei auf Kirchseeon anteilig ein Betrag in etwa gleicher Höhe wie die Einlage entfällt, wäre die Verzinsung des auf Kirchseeon entfallenden Kapitals im Eberwerk nur ca. 0,75% bzw. 1%. Dazu die Fragen: a) Welche Verzinsung wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit bei der Beschlußfassung über den Erwerb des Stromnetzes von den Initiatoren im LRA EBE und von Bürgermeister Ockel versprochen ? b) Wie hoch ist der bilanzielle Verlust für die Gemeinde, wenn für das eingesetzte Kapital die in den Haushalten der beiden Jahre 2018 und 2019 üblichen kalk. Zinssätze angesetzt werden? c) Ist es zutreffend, dass die vom Ebernetz an das Eberwerk ausgeschütteten, aus den Netzentgelte stammenden Einnahmen aufgrund der Bestimmungen der BNetzA künftig geringer ausfallen werden, siehe das Schreiben des Eberwerk-GF Dr. Henle an den Bundeswirtschaftsminister? Wird daher erwartet, dass die anteiligen Ausschüttungen des Eberwerk an die Gde K. in den kommenden Jahren vrsl. geringer ausfallen werden und womöglich nicht mal mehr die Kreditzinsen, geschweige denn die Tilgungen, gedeckt werden können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212905/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!