Kommunalverwaltung Hemer: Denkmalgeschützte Gebäude und Einrichtungenm in Hemer

Eine Auflistung/Liste der denkmalgeschützte Gebäude und Einrichtungen in Hemer

Bitte beachten Sie folgendes:

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung dieses wichtigen Grundes.

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2014
  • Frist
    30. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hemer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunalverwaltung Hemer: Denkmalgeschützte Gebäude und Einrichtungenm in Hemer [#7272]
Datum
29. August 2014 19:36
An
Kommunalverwaltung Hemer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung/Liste der denkmalgeschützte Gebäude und Einrichtungen in Hemer Bitte beachten Sie folgendes: Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung dieses wichtigen Grundes. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hemer
An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Bezug nehmend auf Ihren Antrag…
Von
Kommunalverwaltung Hemer
Betreff
Kommunalverwaltung Hemer: Denkmalgeschützte Gebäude und Einrichtungenm in Hemer [#7272]
Datum
10. September 2014 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Bezug nehmend auf Ihren Antrag "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 29. August 2014, teile ich Ihnen mit, dass die Objekte der Liste der denkmalgeschützten Gebäude, entsprechend § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG), aktuell auf den Internetseiten der Stadt Hemer unter folgendem Link veröffentlicht wird: (http://www.hemer.de/leben/stadtenwicklung/denkmaeler/Denkmalliste.php?ajaxsearch=1) Diese Liste ist für Jedermann gebührenfrei zugänglich. Entsprechend Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage gem. § 5 Abs. 4 2. Alt. IFG NRW abgelehnt wird. Diese Ablehnung ist gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW gebührenfrei. I.S.d. § 13 Abs. 2 IFG NRW werden für diese Auskunft keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen