Kommunalverwaltung Menden: Renaturierungs-Pläne Mendener Oeseteiche I
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich interessieren UmweltInformationen im Kontext der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche. Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt nicht den Umfang dieser Informationen abschätzen kann und wie der Informationszugang konkret erfolgen soll (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Beantwortung folgender Fragen unterstützen:
1.Ist im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? Wenn ja, welche Unterlagen sind bei bei Ihnen vorhanden?
2. Sind im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche bereits Genehmigungen erteilt worden? Wenn ja, welche Unterlagen sind bei Ihnen vorhanden?
3. Welche Unterlagen sind im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche bei der Kommunalverwaltung vorhanden?
Nach der Beantwortung der obigen Fragen und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus.
Bitte beachten Sie folgendes:
Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Juni 2016
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23. Juli 2016
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