Kommunalverwaltung Menden: Renaturierungs-Pläne Mendener Oeseteiche I

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich interessieren UmweltInformationen im Kontext der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche. Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt nicht den Umfang dieser Informationen abschätzen kann und wie der Informationszugang konkret erfolgen soll (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Beantwortung folgender Fragen unterstützen:

1.Ist im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? Wenn ja, welche Unterlagen sind bei bei Ihnen vorhanden?
2. Sind im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche bereits Genehmigungen erteilt worden? Wenn ja, welche Unterlagen sind bei Ihnen vorhanden?
3. Welche Unterlagen sind im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche bei der Kommunalverwaltung vorhanden?

Nach der Beantwortung der obigen Fragen und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus.

Bitte beachten Sie folgendes:

Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2016
  • Frist
    23. Juli 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte …
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunalverwaltung Menden: Renaturierungs-Pläne Mendener Oeseteiche I [#17143]
Datum
21. Juni 2016 13:33
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessieren UmweltInformationen im Kontext der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche. Da ich jedoch zum gegenwärtig Zeitpunkt nicht den Umfang dieser Informationen abschätzen kann und wie der Informationszugang konkret erfolgen soll (laut. § 4 Abs. 2 Satz UIG NRW werden unter anderem keine Gebühren erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort) bin auf ihre Unterstützung bei der Antragstellung angewiesen. Dementsprechend beantrage ich vorab gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 UIG Bund mich bei der Stellung und Präzisierung meines Antrages durch die Beantwortung folgender Fragen unterstützen: 1.Ist im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? Wenn ja, welche Unterlagen sind bei bei Ihnen vorhanden? 2. Sind im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche bereits Genehmigungen erteilt worden? Wenn ja, welche Unterlagen sind bei Ihnen vorhanden? 3. Welche Unterlagen sind im Rahmen der Renaturierungs-Pläne für die Mendener Oeseteiche bei der Kommunalverwaltung vorhanden? Nach der Beantwortung der obigen Fragen und eventueller Nachfragen im Rahmen des Vorantrages vom heutigen Tage werde ich den Hauptantrag mit Angaben zu den mich interessieren Umweltinformationen und der Art des Informationszuganges separat zu einem späteren Zeitpunkt stellen. Danke im Voraus. Bitte beachten Sie folgendes: Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw= 2E Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geeh…
Von
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw= 2E Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Datum
5. Juli 2016 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in entnehmen Sie bitte die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen der beigefügten Anlage.(See attached file: Antrag Antragsteller/in gem. UIG auf Informationen zu den Renaturierungsplänen Oeseteiche.docx) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw= 2E Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz [#17143] Se…
An Kommunalverwaltung Menden (Sauerland) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw= 2E Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz [#17143]
Datum
6. Juli 2016 17:23
An
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für ihre umfangreiche Antworten danke ich Ihnen herzlich. Ich möchte gerne persönlich in folgende Unterlagen Einsicht nehmen: - Antragsunterlagen des Ruhrverbandes gem. § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) in Verbindung mit § 68 Abs. 1 WHG - Plangenehmigung gem. § 6 8 Abs. 2 WHG - Von der Stadt Menden beauftragte Planunterulagen sowie Boden- und Standsicherheitsgutachten Ist die Einsicht am Freitag 08.07.2016 vormittags möglich? Und wenn ja, ab wieviel Uhr? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Antwort: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw= 2E Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz [#…
Von
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Betreff
Antwort: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz UIG NRW bzw= 2E Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz [#17143]
Datum
11. Juli 2016 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in tut mir leid, dass es letzte Woche mit der Akteneinsicht nicht geklappt hat. Der zuständige Mitarbeiter hatte Urlaub. Ich hatte am Freitag auch frei. Ich gebe Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters. Bitte nehmen Sie mit ihm direkt Kontakt auf. Herr Rainer Lückermann Abteilung Umwelt und Bauverwaltung Postfach 2852, 58688 Menden Neumarkt 5, 58706 Menden Tel: 02373 / 903-1548 Fax: 02373 / 903-10548 Mail: <<E-Mail-Adresse>> http://www.menden.de Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Planungen Oeseteiche /-aue 2016-07-13 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Mittwoch, 13.…
Von
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Via
Briefpost
Betreff
Planungen Oeseteiche /-aue
Datum
13. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
2016-07-13 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Mittwoch, 13. Juli 2016 um 16:03 Uhr Von: <<E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Planungen Oeseteiche /-aue Sehr [...] anbei die von Ihnen gewünschten Planunterlagen, welche ausdrücklich nicht ohne Zustimmung der Stadt Menden weitergegeben werden dürfen. (See attached file: WAGU_Vorstellung_Oeseteiche_2016-06-16.ppt) (See attached file: B-3-1_Lageplan_und_Profile.pdf) (See attached file: A-1_Kosten.pdf) Mit freundlichem Gruß
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Planungen Oeseteiche /-aue 2016-08-17 folgende E-Mail per privaten E-Mail Account versendet: Gesendet: Mittwoch, …
Von
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Via
Briefpost
Betreff
Planungen Oeseteiche /-aue
Datum
17. August 2016
Status
2016-08-17 folgende E-Mail per privaten E-Mail Account versendet: Gesendet: Mittwoch, 17. August 2016 um 17:46 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Planungen Oeseteiche /-aue Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke mich für die übersendeten Planungsunterlagenund die Akteneinsicht bei Ihnen am 13.07.2016. Im Kontext der übersendeten Planungsunterlagen ist eine Zustimmung der Stadt Menden zur Weitergabe der Unterlagen rechtlich seit 2015 rechtlich nicht mehr haltbar. "Das Bundeskabinett hat am 11.02.2015 den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Das novellierte IWG ergänzt den Rechtsrahmen für Open Data. Mit dem Änderungsgesetz sollen die neuen EU-Vorgaben über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht umgesetzt werden (Public-Sector-Information-Richtlinie - Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013). Die vorgesehenen Regeln gewährleisten, dass bereitgestellte Daten einfacher weiterverwendet werden dürfen. Ohne Antrag, Nachfrage oder Genehmigung ist dann sowohl eine kommerzielle als auch eine nichtkommerzielle Nutzung möglich. (Quelle: Bundesinnenministerium (12.02.2015): Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst: Open Da­ta wei­ter ge­stärkt; Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/02/novellierung-iwg.html)." Das novellierte Informationsweiterverwendungsgesetzes ist 2015 in Kraft getreten. "Demnach können Informationen, die Bürger nach den Informationszugangsgesetzen wie dem Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetz (UIG, VIG) oder den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes (IFG) und der Länder erhalten haben, diese nun ohne weiteres auch verwenden und beispielsweise im Internet veröffentlichen. Auch die kommerzielle Nutzung solcher Daten ist ausdrücklich erlaubt und bedarf künftig keinerlei Genehmigung durch die Behörden mehr, wie dies im bisherigen Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vorgesehen war." (Quelle: heise online (08.05.2015): Bundestag ebnet Weg für Verwendung öffentlicher Informationen; Link: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-ebnet-Weg-fuer-Verwendung-oeffentlicher-Informationen-2638583.html) Im Kontext der 2016-07-13 Akteneinsicht fertigte ich eine handschriftliche Liste mit Dokumenten an, die ich gerne für meine Unterlagen haben möchte. An diesen Dokumenten besteht meinerseits kein Interessse mehr, da für mich nur noch der in der Liste erwähnte Zeitungsartikel aus dem (März ???) 2016 Teil der Westfalenpost im Bereich Menden interessiert ist. Ich bitte darum mir diesen Zeitungsartikel nach Möglichkeit als digitales Dokument zu übernsenden, ansonsten ist eine Farbkopie auch ausreichend. Danke im Voraus. Beste Grüße

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Planungen Oeseteiche /-aue 2016-08-19 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Freitag, 19. …
Von
Kommunalverwaltung Menden (Sauerland)
Via
Briefpost
Betreff
Planungen Oeseteiche /-aue
Datum
19. August 2016
Status
2016-08-19 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Freitag, 19. August 2016 um 08:52 Uhr Von: <<E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Antwort: Planungen Oeseteiche /-aue Sehr [...] anbei sende ich Ihnen den eingescanten Zeitungsartikel vom 15. März 2016 aus der Mendener Westfalenpost. (See attached file: 2016_03_15_Westfalenpost.jpg) Mit freundlichem Gruß