Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund

- Jegliche vorhandene Kommunikation mit der TU Dortmund zur 3G-Prüfung, insbesondere mit dem Haken in der TU-App und/oder Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.
- Gutachten und/oder festgehaltene Abwägungen zum Einsatz der Sichtprüfung mit dem grünen Haken in der TU-App und/oder dem Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.'

Kontext: https://web.archive.org/web/20210930124644/https://corona.tu-dortmund.de/corona-regelungen/3g-kontrollen/

Zitat:
"Wie kontrolliert die TU Dort­mund den 3G-Status? (aktuell seit 23. Sep­tem­ber 2021)

Die TU Dort­mund setzt bei der 3G-Kon­trol­le ihrer Mitglieder vornehmlich auf eine di­gi­ta­le Zutrittsberechtigung in der TU-App. In die Kachel campusID wurde dazu oben rechts ein Virus-Icon eingefügt. Tippt man dort drauf, zeigt ein grünes Häkchen an, dass der 3G-Status zentral geprüft wurde und gültig ist. Dazu müs­sen Geimpfte und Genesene ih­re Nachweise einmalig an zen­tra­len Check-in-Points vorlegen. Getestete müs­sen dort regelmäßig einen frischen Negativnachweis vorlegen, um das Häkchen zu er­hal­ten.

Wer die TU-App nicht nut­zen kann oder will, er­hält bei Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweis alternativ einen Aufkleber. Getestete müs­sen bei Verzicht auf die App-Lö­sung ihren Negativtestnachweis bei den Eingangskontrollen vorlegen. Da die Prüfung an den Eingängen dabei et­was auf­wen­di­ger ist, kann es in diesen Fällen zu Wartezeiten kom­men."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230243]
Datum
30. September 2021 15:01
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Jegliche vorhandene Kommunikation mit der TU Dortmund zur 3G-Prüfung, insbesondere mit dem Haken in der TU-App und/oder Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. - Gutachten und/oder festgehaltene Abwägungen zum Einsatz der Sichtprüfung mit dem grünen Haken in der TU-App und/oder dem Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.' Kontext: https://web.archive.org/web/20210930124644/https://corona.tu-dortmund.de/corona-regelungen/3g-kontrollen/ Zitat: "Wie kontrolliert die TU Dort­mund den 3G-Status? (aktuell seit 23. Sep­tem­ber 2021) Die TU Dort­mund setzt bei der 3G-Kon­trol­le ihrer Mitglieder vornehmlich auf eine di­gi­ta­le Zutrittsberechtigung in der TU-App. In die Kachel campusID wurde dazu oben rechts ein Virus-Icon eingefügt. Tippt man dort drauf, zeigt ein grünes Häkchen an, dass der 3G-Status zentral geprüft wurde und gültig ist. Dazu müs­sen Geimpfte und Genesene ih­re Nachweise einmalig an zen­tra­len Check-in-Points vorlegen. Getestete müs­sen dort regelmäßig einen frischen Negativnachweis vorlegen, um das Häkchen zu er­hal­ten. Wer die TU-App nicht nut­zen kann oder will, er­hält bei Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweis alternativ einen Aufkleber. Getestete müs­sen bei Verzicht auf die App-Lö­sung ihren Negativtestnachweis bei den Eingangskontrollen vorlegen. Da die Prüfung an den Eingängen dabei et­was auf­wen­di­ger ist, kann es in diesen Fällen zu Wartezeiten kom­men."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230243/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkc…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230243]
Datum
6. November 2021 12:54
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund“ vom 30.09.2021 (#230243) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230243/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkc…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230243]
Datum
7. Dezember 2021 17:48
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund“ vom 30.09.2021 (#230243) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230243/
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Betreff
AW: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230243]
Datum
10. Januar 2022 11:58
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund“ vom 30.09.2021 (#230243) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230243/
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Von
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Betreff
AW: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230243]
Datum
11. Januar 2022 14:57
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund“ vom 30.09.2021 (#230243) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230243/

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe vom 30.09.2021 Sehr Antragsteller/in mir wurde mitgeteilt, dass Sie sich nach dem Sachstand zu Ihrer…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe vom 30.09.2021
Datum
11. Januar 2022 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mir wurde mitgeteilt, dass Sie sich nach dem Sachstand zu Ihrer Eingabe vom 30.09.2021 erkundigt haben. Ihr Eingabe wurde mit E-Mail vom 08.12.2021 an die folgende E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> beantwortet. Ich leite Ihnen die E-Mail gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen