Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund

- Jegliche vorhandene Kommunikation mit der TU Dortmund zur 3G-Prüfung, insbesondere mit dem Haken in der TU-App und/oder Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.
- Gutachten und/oder festgehaltene Abwägungen zum Einsatz der Sichtprüfung mit dem grünen Haken in der TU-App und/oder dem Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.'

Kontext: https://web.archive.org/web/20210930124…

Zitat:
"Wie kontrolliert die TU Dort­mund den 3G-Status? (aktuell seit 23. Sep­tem­ber 2021)

Die TU Dort­mund setzt bei der 3G-Kon­trol­le ihrer Mitglieder vornehmlich auf eine di­gi­ta­le Zutrittsberechtigung in der TU-App. In die Kachel campusID wurde dazu oben rechts ein Virus-Icon eingefügt. Tippt man dort drauf, zeigt ein grünes Häkchen an, dass der 3G-Status zentral geprüft wurde und gültig ist. Dazu müs­sen Geimpfte und Genesene ih­re Nachweise einmalig an zen­tra­len Check-in-Points vorlegen. Getestete müs­sen dort regelmäßig einen frischen Negativnachweis vorlegen, um das Häkchen zu er­hal­ten.

Wer die TU-App nicht nut­zen kann oder will, er­hält bei Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweis alternativ einen Aufkleber. Getestete müs­sen bei Verzicht auf die App-Lö­sung ihren Negativtestnachweis bei den Eingangskontrollen vorlegen. Da die Prüfung an den Eingängen dabei et­was auf­wen­di­ger ist, kann es in diesen Fällen zu Wartezeiten kom­men."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230245]
Datum
30. September 2021 15:07
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Jegliche vorhandene Kommunikation mit der TU Dortmund zur 3G-Prüfung, insbesondere mit dem Haken in der TU-App und/oder Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. - Gutachten und/oder festgehaltene Abwägungen zum Einsatz der Sichtprüfung mit dem grünen Haken in der TU-App und/oder dem Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.' Kontext: https://web.archive.org/web/20210930124… Zitat: "Wie kontrolliert die TU Dort­mund den 3G-Status? (aktuell seit 23. Sep­tem­ber 2021) Die TU Dort­mund setzt bei der 3G-Kon­trol­le ihrer Mitglieder vornehmlich auf eine di­gi­ta­le Zutrittsberechtigung in der TU-App. In die Kachel campusID wurde dazu oben rechts ein Virus-Icon eingefügt. Tippt man dort drauf, zeigt ein grünes Häkchen an, dass der 3G-Status zentral geprüft wurde und gültig ist. Dazu müs­sen Geimpfte und Genesene ih­re Nachweise einmalig an zen­tra­len Check-in-Points vorlegen. Getestete müs­sen dort regelmäßig einen frischen Negativnachweis vorlegen, um das Häkchen zu er­hal­ten. Wer die TU-App nicht nut­zen kann oder will, er­hält bei Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweis alternativ einen Aufkleber. Getestete müs­sen bei Verzicht auf die App-Lö­sung ihren Negativtestnachweis bei den Eingangskontrollen vorlegen. Da die Prüfung an den Eingängen dabei et­was auf­wen­di­ger ist, kann es in diesen Fällen zu Wartezeiten kom­men."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230245/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkc…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230245]
Datum
6. November 2021 12:54
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund“ vom 30.09.2021 (#230245) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230245/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkc…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230245]
Datum
11. November 2021 17:08
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund“ vom 30.09.2021 (#230245) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230245/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkc…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230245]
Datum
11. November 2021 21:08
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund“ vom 30.09.2021 (#230245) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230245/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe vom 30. September 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 30. September 2021, mi…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe vom 30. September 2021
Datum
8. Dezember 2021 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 30. September 2021, mit der Sie sich an das E-Mail-Postfach <<E-Mail-Adresse>> gewandt haben. Auf Grund der Zuständigkeit des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, wurde ich gebeten, Ihnen zu antworten. Zu Ihrer Eingabe kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Die Kultusministerkonferenz (KMK) von Bund und Ländern hatte sich mit Beschluss vom 6. August 2021 darauf verständigt, dass zum Wintersemester 2021/2022 bundesweit der Präsenzbetrieb an den Hoch-schulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen und Gegebenheiten vor Ort wieder zum Regelfall werden soll. Erneute ein-schränkende Maßnahmen sollten dabei im Rahmen eines Gesamtkonzepts der Pandemiebekämpfung nur als letzter Schritt in Erwägung gezogen werden. Die derzeit geltenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen sehen vor, dass die Präsenzlehre im Wintersemester 2021/2022 wieder zum organisatorischen Regelfall der Hochschullehre wird. Ziel ist, dass die nordrhein-westfälischen Hochschulen wieder zu Orten der persönlichen Begegnung und des wissenschaftlichen Austauschs werden. Im Wintersemester 2021/2022 soll die Lehre daher im Regelfall in der Form von Präsenzlehrveranstaltungen durchgeführt werden. Das Rektorat kann jedoch regeln, dass Lehrveranstaltungen in begründeten Fällen ausnahmsweise in digitaler Form durchgeführt werden, soweit die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Studienganges ansonsten überwiegend als Präsenzlehrveranstaltungen durchgeführt werden. Digitale Lehrformate haben also ergänzenden Charakter. Die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 17. August 2021 in der ab dem 4. Dezember 2021 gültigen Fassung erlaubt im Wintersemester 2021/2022 einen fast uneingeschränkten Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen in Präsenz. Ich darf Ihnen versichern, dass die Landesregierung den Gesundheitsschutz der Studierenden sehr ernst nimmt. Daher gilt gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 der Coronaschutzverordnung für den Hoch-schulbetrieb die 3-G-Regel. Damit dürfen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen in Präsenz nur von getesteten oder immunisierten Personen besucht werden. Der seit dem 1. Oktober 2021 geltende § 4 Absatz 5 Satz 7 Coronaschutzverordnung ermöglicht den Hochschulen eine stichprobenartige Kontrolle des 3-G-Nachweises auf Grundlage eines Zugangskonzepts. Eine gesonderte Kommunikation zwischen der TU Dortmund und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft fand in diesem Kontext nicht statt, sodass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer Autonomie und anhand ihrer spezifischen Rahmenbedingungen individuelle Konzepte zur 3G-Prüfung, unter Wahrung der Gesetzeslage, durchführen. Insoweit gilt auch nicht die von Ihnen zitierte Frist, die nur dann greift, wenn überhaupt entsprechende Akten oder Vorgänge existieren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen