Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund

- Jegliche vorhandene Kommunikation mit der TU Dortmund zur 3G-Prüfung, insbesondere mit dem Haken in der TU-App und/oder Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.
- Gutachten und/oder festgehaltene Abwägungen zum Einsatz der Sichtprüfung mit dem grünen Haken in der TU-App und/oder dem Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.'

Kontext: https://web.archive.org/web/20210930124644/https://corona.tu-dortmund.de/corona-regelungen/3g-kontrollen/

Zitat:
"Wie kontrolliert die TU Dort­mund den 3G-Status? (aktuell seit 23. Sep­tem­ber 2021)

Die TU Dort­mund setzt bei der 3G-Kon­trol­le ihrer Mitglieder vornehmlich auf eine di­gi­ta­le Zutrittsberechtigung in der TU-App. In die Kachel campusID wurde dazu oben rechts ein Virus-Icon eingefügt. Tippt man dort drauf, zeigt ein grünes Häkchen an, dass der 3G-Status zentral geprüft wurde und gültig ist. Dazu müs­sen Geimpfte und Genesene ih­re Nachweise einmalig an zen­tra­len Check-in-Points vorlegen. Getestete müs­sen dort regelmäßig einen frischen Negativnachweis vorlegen, um das Häkchen zu er­hal­ten.

Wer die TU-App nicht nut­zen kann oder will, er­hält bei Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweis alternativ einen Aufkleber. Getestete müs­sen bei Verzicht auf die App-Lö­sung ihren Negativtestnachweis bei den Eingangskontrollen vorlegen. Da die Prüfung an den Eingängen dabei et­was auf­wen­di­ger ist, kann es in diesen Fällen zu Wartezeiten kom­men."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230242]
Datum
30. September 2021 14:48
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Jegliche vorhandene Kommunikation mit der TU Dortmund zur 3G-Prüfung, insbesondere mit dem Haken in der TU-App und/oder Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. - Gutachten und/oder festgehaltene Abwägungen zum Einsatz der Sichtprüfung mit dem grünen Haken in der TU-App und/oder dem Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.' Kontext: https://web.archive.org/web/20210930124644/https://corona.tu-dortmund.de/corona-regelungen/3g-kontrollen/ Zitat: "Wie kontrolliert die TU Dort­mund den 3G-Status? (aktuell seit 23. Sep­tem­ber 2021) Die TU Dort­mund setzt bei der 3G-Kon­trol­le ihrer Mitglieder vornehmlich auf eine di­gi­ta­le Zutrittsberechtigung in der TU-App. In die Kachel campusID wurde dazu oben rechts ein Virus-Icon eingefügt. Tippt man dort drauf, zeigt ein grünes Häkchen an, dass der 3G-Status zentral geprüft wurde und gültig ist. Dazu müs­sen Geimpfte und Genesene ih­re Nachweise einmalig an zen­tra­len Check-in-Points vorlegen. Getestete müs­sen dort regelmäßig einen frischen Negativnachweis vorlegen, um das Häkchen zu er­hal­ten. Wer die TU-App nicht nut­zen kann oder will, er­hält bei Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweis alternativ einen Aufkleber. Getestete müs­sen bei Verzicht auf die App-Lö­sung ihren Negativtestnachweis bei den Eingangskontrollen vorlegen. Da die Prüfung an den Eingängen dabei et­was auf­wen­di­ger ist, kann es in diesen Fällen zu Wartezeiten kom­men."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Dortmund
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 30.09.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeis…
Von
Gesundheitsamt Dortmund
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 30.09.2021
Datum
4. Oktober 2021 08:34
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang am 30.09.2021 wir hiermit bestätigen. Das Gesundheitsamt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar) erhoben. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld und vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt]
Gesundheitsamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf …
Von
Gesundheitsamt Dortmund
Betreff
Ihr Antrag vom 30.09.2021: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund
Datum
26. Oktober 2021 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Informationszugang zur Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund vom 30.09.2020 und nehme hierzu wie folgt Stellung: In Ihrem Antrag vom 30.09.2020 bitten Sie um Folgendes: "- Jegliche vorhandene Kommunikation mit der TU Dortmund zur 3G-Prüfung, insbesondere mit dem Haken in der TU-App und/oder Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. - Gutachten und/oder festgehaltene Abwägungen zum Einsatz der Sichtprüfung mit dem grünen Haken in der TU-App und/oder dem Aufkleber. Mit der Schwärzungen von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden." Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind nur vorhandene Informationen zu beauskunften. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschte Informationen von Dritten zu beschaffen und/oder speziell aufzubereiten. Die von Ihnen angeforderten Informationen liegen uns nicht vor. Somit ist Ihr Antrag gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW abzulehnen. Gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) fallen keine Kosten an. Rechtsbehelfsbelehrung: Soweit in diesem Bescheid der beantragte Informationszugang abgelehnt wird, kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren/dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de." http://www.justiz.de/ Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nach §§ 5 Abs. 2, Satz 4, 13 Abs. 2 IFG NRW als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 30.09.2021: Kommunikation 3G-Sicht-Prüfung mit grünem Häkchen in der App/Aufkleber an der TU Dortmund [#230242]
Datum
26. Oktober 2021 10:23
An
Gesundheitsamt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230242/