Kommunikation bezüglich Augustus Intelligence

- sämtliche Kommunikation des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Energie mit Bezug auf die Firma "Augustus Intelligence Inc" inklusiver abhängiger Unternehmen wie der "August Intelligence GmbH."
- Alle Eingegange Schreiben an die Bundesminster Altmaier, Bundesministerin Zypries und Bundesminister Gabriel, welche auf "Augustus Intelligence" Bezug nehmen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Kommuni…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Kommunikation bezüglich Augustus Intelligence [#188850]
Datum
13. Juni 2020 12:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Energie mit Bezug auf die Firma "Augustus Intelligence Inc" inklusiver abhängiger Unternehmen wie der "August Intelligence GmbH." - Alle Eingegange Schreiben an die Bundesminster Altmaier, Bundesministerin Zypries und Bundesminister Gabriel, welche auf "Augustus Intelligence" Bezug nehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188850 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ein…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht
Datum
30. Juni 2020 11:22
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#013 || Ihr Zeichen: #188850 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 13. Juni 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit dem o.g. Antrag vom 13. Juni 2020 begehren Sie auf Grundlage des IFG Zugang zu amtlichen Informationen durch Einsicht in sämtliche Kommunikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Bezug auf das Unternehmen Augustus Intelligence Inc. inklusive abhängiger Unternehmen wie der Augustus Intelligence GmbH sowie Einsicht in alle eingegangen Schreiben an die Bundesminister für Wirtschaft und Energie Altmaier und Gabriel sowie die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Zypries, welche auf Augustus Intelligence Bezug nehmen. Nach erster Durchsicht des Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Hiernach dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein, weshalb voraussichtlich Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens zwischen EUR 30,00 und EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie mit der "Schwärzung" personenbezogener Daten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind. Bitte teilen Sie mit, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von weiteren betroffenen natürlichen und juristischen Personen einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Zudem weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ein Antrag begründet werden muss, der Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 betrifft. Falls und soweit Sie Zugang zu Daten Dritter begehren, bitte ich daher, die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nachzuholen und das Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben könnte, da weder die zuständige Behörde die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 5 Abs. 1 bis 3 IFG noch der betroffene Dritte für die Einwilligung im Fall des § 6 Satz 2 IFG berücksichtigen kann. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG
Datum
28. Oktober 2020 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 13. Juni 2020. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 28…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13.06.2020
Datum
10. Dezember 2020 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 28. Oktober 2020 habe ich über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entschieden. Dieser betrifft ein Schreiben von Herrn Philipp Amthor, MdB an Bundesminister Peter Altmaier, mit dem er das Unternehmen Augustus Intelligence empfiehlt. Da die Dokumente Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Augustus Intelligence betreffen, darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn der Bescheid auch gegenüber Augustus Intelligence rechtskräftig ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nur einen Teil der Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Augustus Intelligence macht geltend, dass weitere Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind und hat daher Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. Dies betrifft einige Passagen im Schreiben von Herrn Amthor, im wesentlichen aber dem Schreiben beigefügte Anlagen. Das Ministerium muss im Widerspruchsverfahren entscheiden, ob entsprechend dem Vorbringen von Augustus Intelligence weitere Informationen zu schwärzen sind oder an dem Umfang der Schwärzungen im Bescheid festgehalten wird. Bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens und ggf. eines sich anschließenden Klageverfahrens kann ich Ihnen die begehrten Unterlagen nicht übersenden. Ein Klageverfahren kann mehrere Jahre dauern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie mit den von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen einverstanden sind. Dies würde bedeuten, dass in dem Schreiben verschiedene Passagen geschwärzt werden und dessen Anlagen, unter anderem ein Überblickspapier und ein Business Plan, nicht übersendet werden. Andernfalls informiere ich Sie unaufgefordert wieder über den Stand des Verfahrens, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Widerspruch entschieden hat. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 28…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13.06.2020
Datum
8. Januar 2021 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 28. Oktober 2020 habe ich über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entschieden. Dieser betrifft ein Schreiben von Herrn Philipp Amthor, MdB an Bundesminister Peter Altmaier, mit dem er das Unternehmen Augustus Intelligence empfiehlt. Wie Ihnen bereits am 10. Dezember 2020 mitgeteilt, hat Augustus Intelligence gegen meine Entscheidung Widerspruch erhoben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nur einen Teil der Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Augustus Intelligence macht geltend, dass weitere Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind und hat daher Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nun über den Widerspruch entschieden und diesen weitgehend zurückgewiesen. Der Widerspruch wird nun zugestellt. Augustus Intelligence hat nun einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung Klage zu erheben. Ich werde mich - voraussichtlich Mitte Februar 2021 - bei Ihnen unaufgefordert melden, wenn die Klagefrist abgelaufen ist - entweder durch Übersendung der Unterlagen oder Mitteilung, dass zunächst klageweise der Umfang der in den Unterlagen enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geklärt werden muss. Ich bitte darum, in der Zwischenzeit von Sachstandsfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13.06.2020 Sehr Antragsteller/in Augustus Intelligence …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13.06.2020
Datum
26. Februar 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Augustus Intelligence Inc. hat am 8. Februar 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Januar 2021 erhoben. Da nach § 8 Abs. 2 Satz 2 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__8.html> der Informationszugang erst erfolgen darf, wenn die Entscheidung gegenüber dem Dritten (hier Augustus Intelligence) bestandskräftig ist, ist nun der Ausgang des Gerichtsverfahrens abzuwarten. Ich bitte in der Zwischenzeit von Sachstandsfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen Geschäftszeichen: 60500/014#013 || Ihr Zeichen: #188850 Sehr Antragsteller/in
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
5. Mai 2021 09:48
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#013 || Ihr Zeichen: #188850 Sehr Antragsteller/in wie Sie wissen, hat Augustus Intelligence der Herausgabe von Unterlagen, die Gegenstand Ihrer Anträge nach dem IFG sind, im Zusammenhang mit einem Schreiben von Herrn Philipp Amthor, MdB an Herrn Bundesminister Altmaier widersprochen und verfolgt dieses Begehren im Wege der Drittanfechtungsklage vor dem Verwaltungsbericht Berlin (VG 2 K 93/21) fort. Das Verwaltungsgericht Berlin hat Sie in diesem Verfahren mit Beschluss vom 12. April 2021 beigeladen. Als Beigeladener sind Sie zur Einsicht in die Verfahrensakten gegenüber dem Verwaltungsgericht berechtigt. Gleichwohl übersende ich Ihnen vorab die Anlage K1 der Verfahrensbevollmächtigen der Klägerin, die die von Ihnen begehrten Informationen mit den von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen enthält. Wenn über den Umfang der Schwärzungen rechtskräftig entschieden ist, werde ich den Informationszugang entsprechend gewähren. Zudem erhalten Sie einen weiteren Anhang mit Kommunikation zwischen BMWi und dem Abgeordnetenbüro von Herrn Amthor, MdB. Von Rückfragen bitte ich in der Zwischenzeit abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente