Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry

Die Kommunikation mit anderen Ministerien bezüglich dem Einsatz und Test der Software Foundry des US-Unternehmens Palantir Technologies.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelehnt wegen Polizeibezugs des Themas "Palantir". Polizeibehörden sind nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG vom Informationszugang ausgenommen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Mai 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikatio…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
3. Mai 2020 15:02
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit anderen Ministerien bezüglich dem Einsatz und Test der Software Foundry des US-Unternehmens Palantir Technologies.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundr…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
7. Juni 2020 08:34
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ vom 03.05.2020 (#185899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Nachfrage. Aufgrund der Komplexität des Vorgangs ist eine inten…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
AW: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
8. Juni 2020 20:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Nachfrage. Aufgrund der Komplexität des Vorgangs ist eine intensive Prüfung erforderlich. Unter Bezugnahme auf § 87 Abs. 6 HDSIG müssen wir die noch ausstehende Antwort verlängern und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundr…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
24. Juli 2020 08:39
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ vom 03.05.2020 (#185899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundr…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
2. Oktober 2020 09:17
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ vom 03.05.2020 (#185899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundr…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
31. Oktober 2020 22:34
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ vom 03.05.2020 (#185899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundr…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
18. November 2020 09:28
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ vom 03.05.2020 (#185899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 100 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ [#185899] [#185899]
Datum
18. November 2020 09:42
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185899/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie bislang nicht bearbeitet wurde. Die Anfrage wurde am 03.05.2020 gestellt. Das Ministerium bat am 08.06.2020 um eine Fristverlängerung um eine Monat. Seitdem habe ich keine Nachricht mehr erhalten, obwohl ich mehrmals auf meine Anfrage aufmerksam gemacht habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185899.pdf Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899/
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt liegt die Zuständigkeit für Ihre Anfrage beim Hessischen Mini…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
WG: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
3. Dezember 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt liegt die Zuständigkeit für Ihre Anfrage beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Bezug: Ihre E-Mail vom 03.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erwähnte Mitteilung, dass Sie nicht…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry [#185899]
Datum
6. Dezember 2020 11:19
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bezug: Ihre E-Mail vom 03.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erwähnte Mitteilung, dass Sie nicht zuständig seien, habe ich nicht erhalten. Bislang liegt mir lediglich eine Empfangsbestätigung vom 08.06.2020, sowie Ihre Nachricht vom 03.12.2020, vor. Entscheidend für die Anwendbarkeit des vierten Teils des HDSIG ist das Vorhandensein der angefragten Informationen bei Ihnen. Ob die Informationen auch bei einer anderen Stellen vorliegen oder eine andere Behörde federführend bei einem Vorgang tätig ist, spielt dabei keine Rolle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ [#185899]
Datum
5. Juni 2021 21:32
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Hessens (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185899/ Mit meiner Anfrage vom 03.05.2020 begehre ich Zugang zu der Kommunikation des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration mit anderen Ministerien bezüglich des Einsatzes und Test der Software Foundry des US-Unternehmens Palantir Technologies. Nach einigen Erinnerungsnachrichten meinerseits hat mir das Ministerium am 03.12.2020 mitgeteilt, dass das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zuständig sei. Ich bin jedoch der Auffassung, dass es für den Informationszugang nach dem HDSIG nicht entscheidend ist, welche Behörde einen Vorgang federführend bearbeitet hat. Entscheidend ist für die Anwendbarkeit des HDSIG alleine, ob eine Information bei der angefragten Behörde vorliegt oder nicht. Das habe ich auch bereits am 06.12.2020 dem Hessischen Sozialministerium mitgeteilt. Seitdem gab es jedoch keine Reaktion von deren Seite. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185899.pdf Anfragenr: 185899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185899/

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in Ihre Auffassung, dass es für den Informationsfreiheitsanspruch gegenüber einer Stelle maßge…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation bezüglich Palantir-Software Foundry“ [#185899]
Datum
8. Juni 2021 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Auffassung, dass es für den Informationsfreiheitsanspruch gegenüber einer Stelle maßgebend darauf ankommt, ob bei dieser Stelle die Informationen vorliegen oder nicht, ist grundsätzlich zutreffend. So bestimmt denn auch das hessische Informationsfreiheitsrecht, dass Informationszugang auf Antrag bei der Stelle gewährt wird, die über die begehrten Informationen verfügt, § 85 Abs. 1 S. 1 HDSIG. In der vorliegenden Angelegenheit ist es jedoch so, dass das Hessische Ministerium des Innern und für Sport rechtlich zulässig den Informationszugang verneint. Denn nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG betrifft der Informationszugang nicht die Polizeibehörden. Dieser Ausschluss wird auf andere Behörden in diesem Kontext prolongiert, indem § 82 Abs. 3 HDSIG festlegt, dass dann, wenn ein Informationszugang nach § 82 Abs. 2 HDSIG ausgeschlossen ist, in diesem Fall auch andere Stellen nicht dem Informationszugang unterliegen. Dadurch soll - und das ist nachvollziehbar - verhindert werden, dass Unterlagen, die eine bestimmte Stelle nicht zu Verfügung zu stellen hat, gleichwohl zugänglich gemacht werden, weil diese Informationen auch noch bei einer anderen Stelle vorhanden sind und der Antrag bei dieser Stelle gestellt wird. Im Ergebnis steht fest, dass das Thema "Palantir" wegen des Polizeibezugs in Hessen einer Vermittlung nicht zugänglich ist (§ 89 Abs. 3 S. 3 HDSIG). Mit freundlichen Grüßen