Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete

Die BIS/Polizei überprüft nach Auskünften der Sozialbehörde regelmäßig, ob in den Gebieten nach § 10 b der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO der sogenannte Mindestabstand von 1,5 m noch immer nicht eingehalten werden kann.

Bitte übersenden Sie mir die letzte Mitteilung über das Ergebnis einer solchen Prüfung an die Sozialbehörde, sofern diese bei Ihnen vorliegt. Selbstverständlich können Sie personenbezogene Informationen o.ä. schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
11. Januar 2021 19:08
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die BIS/Polizei überprüft nach Auskünften der Sozialbehörde regelmäßig, ob in den Gebieten nach § 10 b der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO der sogenannte Mindestabstand von 1,5 m noch immer nicht eingehalten werden kann. Bitte übersenden Sie mir die letzte Mitteilung über das Ergebnis einer solchen Prüfung an die Sozialbehörde, sofern diese bei Ihnen vorliegt. Selbstverständlich können Sie personenbezogene Informationen o.ä. schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208479/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem oben genannten Auskunftsersuchen übersende ich Ihnen folgende Informationen: Die…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
10. Februar 2021 18:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem oben genannten Auskunftsersuchen übersende ich Ihnen folgende Informationen: Die Mitarbeitenden der BIS/Polizei und der Bezirksämter überprüfen regelmäßig die Einhaltung der HmbSARS-CoV-2EindämmungsVO. Hierbei überprüfen die Mitarbeitenden der Polizei auch die Einhaltung des § 10b Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen HmbSARS-CoV-2EindämmungsVO und ob der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Es werden die Verstöße gegen nach § 10b Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen HmbSARS-CoV-2EindämmungsVO erhoben und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und ggf. mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Zudem bedarf es keiner weiteren Erhebungen, dass der 1,5 Meter Mindestabstand nicht eingehalten wird. Die Auswertung der Verstöße und mündlichen Verwarnungen in den nach § 10b Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen HmbSARS-CoV-2EindämmungsVO sende ich Ihnen anbei. Im Übrigen verweise ich auf Ihre Anfrage #200714 bei https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-einhaltung-des-mindestabstands/ und auf die Bearbeitung der BAGSFI. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Das von Ihnen übersandte Dokument ist jedoch nicht die von m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
10. Februar 2021 23:19
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Das von Ihnen übersandte Dokument ist jedoch nicht die von mir begehrte Information. Laut BAGSFI überprüfen Sie regelmäßig, ob der nötige Mindestabstand von 1,5 Metern in den MNS-Pflichtgebieten noch immer nicht eingehalten werden kann, wodurch die Maskenpflicht induziert wird. Ich habe Sie nach den Ergebnissen dieser Prüfungen gefragt. Sie haben mir stattdessen die Summe der festgestellten Verstöße gegen die Maskenpflicht übermittelt. Ich möchte Sie und Ihre Kollegen aus der BAGSFI nun nochmals bitten, mir nach bald vier Monaten die Ihnen vorliegenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Das bisherige Verhalten von BAGSFI und BIS ist hier nicht im Ansatz nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208479/
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Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG,…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete“ [#208479] [#208479]
Datum
10. Februar 2021 23:23
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208479/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die BIS überprüft nach Angaben der BAGSFI regelmäßig, ob die MNS-Pflicht nach § 10 b Corona-EVO wegen fehlender Möglichkeit zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern weiterhin erforderlich ist. Die BIS übersendet Informationen zu einem gänzlich anderen Sachverhalt, aus der die gewünschten Daten nicht hervorgehen. Eine entsprechende Nachfrage allein scheint nach dem bisherigen Verlauf der Kommunikation mit BAGSFI und BIS nicht zielführend. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208479.pdf - 2021-02-10_1-20210111_MaskenpflichtffentlicherRaum.pdf Anfragenr: 208479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208479/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in die Polizei Hamburg überprüft im Rahmen der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-C…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
15. März 2021 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Polizei Hamburg überprüft im Rahmen der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-COV2-Pandemie das Einhalten der durch die jeweils gültige Verordnung festgelegten Regeln im öffentlichen Raum. Hierbei prüft die Polizei regelmäßig auch, inwieweit das Personenaufkommen im öffentlichen Raum dazu führt, dass die vorgesehenen Abstände zwischen den Personen nicht oder nicht mehr durchgängig eingehalten werden können. Diese Prüfung erfolgt durch die Polizeikräfte vor Ort durch visuelle Wahrnehmung der Situation vor Ort über einen nicht nur ganz vorübergehenden Zeitraum. Dabei können sich entsprechende Situationen auch aus der Kombination örtlicher Gegebenheiten und der Anzahl der sich dort zeitgleich aufhaltenden oder bewegenden Personen ergeben. Messungen oder Zählungen erfolgen nicht. Soweit diese Prüfung für einzelne Orte zu der Feststellung führt, dass die Abstände dort aufgrund der Gesamtumstände nicht nur ganz vorübergehend nicht oder nicht mehr durchgängig eingehalten werden können, berichtet die Polizei dies anlassunabhängig oder im Kontext zu Anfragen notwendiger Änderungen der Verordnung an den Krisenstab der Behörde für Inneres und Sport. Die von der Polizei übermittelten Örtlichkeiten mit der Problematik, dort die notwendigen Abstände zwischen Personen entsprechend den Regelungen der Verordnung einzuhalten, werden dann bei der Fortschreibung der Verordnung in einem Gesamtabwägungsprozess der für die Pandemiebekämpfung erforderlichen Maßnahmen aufgenommen. Soweit hieraus für einzelne Örtlichkeiten die Notwendigkeit erkannt und in der Verordnung aufgenommen wurde, zur Kompensation der nicht einhaltbaren Abstände eine sog. Maskenpflicht festzulegen, überprüft die Polizei an diesen Örtlichkeiten im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung oder durch gezielte Maßnahmen die Einhaltung dieser Regelungen. Hierbei überprüft sie auch, ob die für die Festlegung der sog. Maskenpflicht maßgeblichen Umstände für diese Örtlichkeiten weiterhin vorliegen oder entfallen sind. Diese Überprüfung erfolgt, wie oben bereits dargelegt, auch weiterhin durch eine visuelle Wahrnehmung der Situation vor Ort über einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum. Soweit die Polizei hierbei feststellt, dass sich die örtliche Situation soweit verändert hat, dass eine Kompensation nicht einzuhaltender Abstände durch eine sog. Maskenpflicht nicht mehr erforderlich erscheint, teilt sie dies wiederum dem Krisenstab mit, der eine entsprechende Anpassung der Verordnung bei der zuständigen Sozialbehörde anregt. Wie der Entwicklung der Verordnung zu entnehmen ist, hat es entsprechende Anpassungen der Verordnung entsprechend auch bereits gegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Mein Antrag nach HmbTG lautet aber hier nicht auf einen…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
20. März 2021 10:03
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Mein Antrag nach HmbTG lautet aber hier nicht auf einen allgemein gehaltenen Erläuterungstext, dem sich - weiterhin! - nicht entnehmen lässt, auf welcher Basis Sie Ihre Feststellungen treffen. Ich habe Sie um ein konkretes Dokument gebeten, in dem Sie das Ergebnis Ihrer Prüfung an die BAGSFI bzw. die zuständige Organisationseinheit innerhalb der BAGSFI übermittlen. Ihren Erläuterungen entnehme ich, dass es diese Kommunikation gibt. Es handelt sich dabei um amtliche Informationen nach § 2 HmbTG, die Sie mir bitte übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208479/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in auch bezüglich des o. g. Auskunftsersuchens (#208479) bitten wir Sie, uns Ihre zustellungsf…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
16. April 2021 15:26
Status
Sehr Antragsteller/in auch bezüglich des o. g. Auskunftsersuchens (#208479) bitten wir Sie, uns Ihre zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen, da wir Ihnen einen Bescheid übermitteln möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin noch einige Zeit im Süden und lasse meine Post nur in längeren Abständen na…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
23. April 2021 15:23
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin noch einige Zeit im Süden und lasse meine Post nur in längeren Abständen nachsehen. Ich würde Sie daher bitten, mir Ihre Nachricht auf elektronischem Wege zu übermitteln. Soweit Ihre Nachricht eine (Teil-)Ablehnung meiner Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz darstellt, eröffne ich Ihnen den Zugang zur elektronischen Übermittlung über die Ihnen bekannte Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208479/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in gern werden wir Ihnen unseren Bescheid auch auf elektronischem Wege übermitteln. Wir bitten…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Kommunikation BIS -> BAGSFI MNS-Pflichtgebiete [#208479]
Datum
11. Mai 2021 17:13
Status
Sehr Antragsteller/in gern werden wir Ihnen unseren Bescheid auch auf elektronischem Wege übermitteln. Wir bitten Sie, uns hierfür Ihre persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/488/2021) Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 10…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/488/2021)
Datum
9. Juni 2021 12:22
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 10.2.2021 zum Stichwort Kommunikation zwischen BIS und Sozialbehörde wegen Mund-Nasenschutz-Pflichtgebieten. Ich entnehme dem Kommunikationsverlauf auf fragdenstaat.de, dass die BIS Ihnen die Übersendung von Dokumenten in Aussicht gestellt hat. Ist dies inzwischen geschehen? Ich wäre Ihnen dankbar für eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen