Kommunikation bzgl. IFG-Anfrage zur „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit‘“

- die gesamte Kommunikation zu meiner Anfrage mit den Nummern #197420 bzw. #197421 zur „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit‘“ (Anfrage vom 18. September 2020) mit dem ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund)

Ergebnis der Anfrage

Leitung/Direktor des ITZBund's (Herr. Dr. Kranstedt) fragte, ob für das komplette Protokoll nicht „(einmalig nachträgliche) Einstufung des Protokoll als VS-NfD” möglich wäre. „Herr Dr. Kranstedt spricht sich dafür aus, dass Protokoll nicht herauszugeben.” Das wollte das BSI nicht. Es wurde die Mitteilung zu „internen Abstimmungen“ an den Antragsteller gesendet.
Danach wurden die Schwärzungen abgesprochen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die gesamte Kommu…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation bzgl. IFG-Anfrage zur „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit‘“ [#205388]
Datum
9. Dezember 2020 23:30
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die gesamte Kommunikation zu meiner Anfrage mit den Nummern #197420 bzw. #197421 zur „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit‘“ (Anfrage vom 18. September 2020) mit dem ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205388/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlagen zu Ihrer untenstehenden …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation bzgl. IFG-Anfrage zur „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit‘“ [#205388]
Datum
6. Januar 2021 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid inklusive Anlagen zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: BL23 – 010 03 05/ 2020-084 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Ich wünsche n…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation bzgl. IFG-Anfrage zur „Vereinbarung zwischen BSI und ITZBund bzgl. ‚Lenkungskreis Informationssicherheit‘“ [#205388]
Datum
6. Januar 2021 20:09
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: BL23 – 010 03 05/ 2020-084 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Ich wünsche noch ein schönes neues Jahr 2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205388/