Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel

Anfrage an: Schulbau Hamburg

Vorliegende Kommunikation mit der DB wegen des Neubaus "Struenseecampus" auf dem City-Tunnel, insbesondere bezüglich einer etwaigen Zustimmung bzw. Auflagen der DB zum Bauvorhaben.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Schulbau Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel [#241774]
Datum
23. Februar 2022 19:48
An
Schulbau Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Vorliegende Kommunikation mit der DB wegen des Neubaus "Struenseecampus" auf dem City-Tunnel, insbesondere bezüglich einer etwaigen Zustimmung bzw. Auflagen der DB zum Bauvorhaben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241774/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom…
An Schulbau Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel [#241774]
Datum
28. März 2022 00:07
An
Schulbau Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom 23.02.2022 (#241774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom…
An Schulbau Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel [#241774]
Datum
31. Mai 2022 14:46
An
Schulbau Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom 23.02.2022 (#241774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ [#241774]
Datum
3. Juni 2022 19:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241774/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Auch diese Anfrage wird von SBH Schulbau Hamburg nicht bearbeitet. Die Frist ist um mehr als 10 Wochen überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 241774.pdf Anfragenr: 241774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241774/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom…
An Schulbau Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ [#241774]
Datum
14. Juni 2022 19:32
An
Schulbau Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom 23.02.2022 (#241774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. SBH/Kommunikation mit DB (I3/1418/2022) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. SBH/Kommunikation mit DB (I3/1418/2022)
Datum
17. Juni 2022 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 3.6.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/1418/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Ich habe hierzu bereits mit der Rechtsabteilung der Schulbau Hamburg Kontakt aufgenommen. Man hat mir dort mitgeteilt, dass die Bearbeitung wegen des Umfangs der Unterlagen, die Gegenstand Ihrer Auskunftsanträge sind, noch nicht abgeschlossen sei. Ich werde dort in wenigen Wochen erneut nachhaken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. SBH/Kommunikation mit DB (I3/1418/2022) [#241774] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
An Schulbau Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. SBH/Kommunikation mit DB (I3/1418/2022) [#241774]
Datum
23. Juni 2022 17:08
An
Schulbau Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom 23.02.2022 (#241774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. SBH/Kommunikation mit DB (I3/1418/2022) [#241774] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
An Schulbau Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. SBH/Kommunikation mit DB (I3/1418/2022) [#241774]
Datum
7. Juli 2022 11:52
An
Schulbau Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation DB wg Neubau auf Citytunnel“ vom 23.02.2022 (#241774) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Schulbau Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 23.02.2022 Sehr << An…
Von
Schulbau Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 23.02.2022
Datum
12. Juli 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 23.02.2022, hier eingegangen am 28.03.2022. Wie von Ihnen erbeten, bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens in unserem Haus. In Ihrem Antrag begehren Sie die Übersendung der vorliegenden Kommunikation mit der DB wegen des Neubaus „Struenseecampus“ auf dem City-Tunnel, insbesondere bezüglich einer etwaigen Zustimmung bzw. Auflagen der DB zum Bauvorhaben. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Sie haben Ihren Antrag anonym/ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da sich nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags abzeichnet, dass die Erstellung eines Gebührenbescheides erforderlich werden wird, der Ihnen zugestellt werden und der vollstreckbar sein muss, ist Ihr Antrag so unzulässig. Ich bitte Sie daher darum, Ihren Antrag noch einmal unter Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift zu stellen, damit er zulässig ist. Erst mit Eingang eines zulässigen Antrags durch Sie beginnt die Frist für die Bearbeitung zu laufen. Ich möchte Sie auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Über die Höhe der Gebühren ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der Anforderungen des Gebührengesetzes zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen bei 15,- bis 600,- Euro liegt. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn feststeht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Zu Ihrer Information kann ich Ihnen mitteilen, dass die Höhe der Gebühr sich nach den investierten Arbeitsstunden und dem Stundenarbeitslohn des mit der Bearbeitung befassten Mitarbeiters richten wird (zurzeit für Mitarbeiter des höheren Dienstes 71,10 € und für solche des gehobenen Dienstes 57,10 €). Bitte teilen Sie mir bis zum 26.07.2022 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung/Eingrenzung Ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werde ich von einer Gebührenerhebung absehen. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 23.02.2022 [#241774] Se…
An Schulbau Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 23.02.2022 [#241774]
Datum
13. Juli 2022 09:58
An
Schulbau Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde meinen Antrag zur Kommunikation mit der DB nach Vorliegen des Erschütterungsgutachtens konkretisieren. Wie Sie sicherlich wissen, sind Sie - wie auch bei dieser Anfrage, die Sie über ein Vierteljahr unbearbeitet liegen ließen - bei der Bearbeitung der Anfrage in Verzug. Gründe für Ihre augenscheinliche Untätigkeit haben Sie bislang nicht genannt. Die Veröffentlichungspflicht besteht höchstwahrscheinlich seit Juni 2021 und wird von Ihnen auch nicht erfüllt. Sollten Sie sich weiterhin ohne Nennung von Gründen weigern, die Anfrage zu bearbeiten, wird eine zeitnahe Durchsetzung des Informationsanspruchs auf dem Rechtsweg leider unumgänglich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 241774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241774/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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